Konsumcannabis in Berlin - Reguliert. Verantwortlich. Transparent.

Berlin verzeichnet eine wachsende Zahl von Anbauvereinigungen, die sich im Rahmen des Gesetzes zusammenschließen, um Cannabis gemeinschaftlich und nicht-gewerblich anzubauen. Dabei steht nicht der freie Markt im Mittelpunkt, sondern der verantwortungsvolle Eigenkonsum in regulierten Strukturen.

Anbauvereinigungen in Berlin – Vielfalt unter Aufsicht

In Berlin entstehen zunehmend Anbauvereinigungen, die gemeinschaftlich Cannabis anbauen und an ihre Mitglieder abgeben möchten – im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben. Anbauvereinigungen dürfen nicht gewerblich tätig sein, das angebaute Cannabis darf ausschließlich an eigene Mitglieder abgegeben werden.

Trotz der urbanen Struktur und des begrenzten Flächenangebotes entwickelt sich in Berlin ein vielseitiges Spektrum an Anbauvereinigungen mit unterschiedlichen und kreativen Konzepten.

Jeder 10. Berliner und jede 20. Berlinerin konsumiert mindestens einmal pro Monat Cannabis, wobei der Konsum im jungen Erwachsenenalter am häufigsten ist. Der Anteil der Bevölkerung, der Cannabis konsumiert, liegt in Berlin deutlich über dem Bundesdurchschnitt (Zeiher et al. 2023).

In Berlin ist die Zahl der Anbauvereinigungen per Verordnung auf eine je 6.000 Einwohnerinnen und Einwohner begrenzt. Aktuell können circa 650 Anbauvereinigungen mit Sitz in Berlin eine Genehmigung erhalten.

Die Standortwahl stellt in Berlin eine besondere Herausforderung dar: Aufgrund der gesetzlich vorgeschriebenen Abstände von mindestens 200 Metern (Luftlinie) zum Eingangsbereich von Schulen, Kinder- und Jugendeinrichtungen oder Spielplätzen, ist die Lage des Standorts besonders sorgfältig zu prüfen. In einer Stadt mit hoher Dichte und vielfältiger sozialer Infrastruktur ist dies ein entscheidender Faktor.

Anbauprojekte im Überblick

Obwohl Berlin nicht über großflächige Anbauflächen wie andere Bundesländer verfügt, nimmt die Hauptstadt aufgrund ihrer Bevölkerungsstruktur, der relativ hohen Bevölkerungsdichte sowie verschiedenster Interessenslagen eine Schlüsselstellung in der Umsetzung des Konsumcannabisgesetzes ein.

Die Mehrheit der Berliner Anbauvereinigungen setzt auf modernen Indoor-Anbau unter kontrollierten Bedingungen. Diese Form des Anbaus ermöglicht eine präzise Einhaltung von Vorgaben in Bezug auf Produktsicherheit, Hygiene oder beispielsweise Sicherungsmaßnamen.

Dabei sind Anbauvereinigungen verpflichtet, insbesondere folgende Anforderungen zuverlässig zu erfüllen:
  • Eingetragener Verein oder eingetragene Genossenschaft mit nicht-gewerblichem Charakter
  • Zuverlässigkeit der vertretungsberechtigten Personen
  • Sicherstellung von Gesundheits- und Jugendschutz in der Anbauvereinigung
  • Sicherstellung der Produktqualität und –sicherheit, wirksame Vermeidung von Gesundheitsgefahren
  • Ausreichender Schutz vor unbefugtem Zutritt
  • Lückenlose Dokumentation der Anbau-, Ernte- und Abgabeprozesse
  • Durchführung von Präventions- und Aufklärungsmaßnahmen für Mitglieder, Erstellung eines Jugendschutz- und Gesundheitskonzepts

Durch konsequente Einhaltung dieser Anforderungen kann ein verantwortungsvoller und gesetzeskonformer Betrieb der Anbauvereinigungen gewährleistet werden.

Zuständigkeit des Lageso

Das Landesamt für Gesundheit und Soziales (Lageso) ist zuständig für:
  • Die Prüfung und Erteilung von Erlaubnissen für Anbauvereinigungen mit Sitz in Berlin
Hierzu gehören beispielsweise die fachliche Prüfung und Bewertung von Konzepten z.B. zu Sicherheitsmaßnahmen, Qualitätssicherung und Prävention
  • Erlaubnisverlängerung, -änderung, Rücknahme oder Widerruf von Erlaubnissen
  • Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten gemäß § 36 Abs. 1 Nr. 7 und 8 KCanG (Anbauvereinigungen betreffend)

Anbauvereinigungen, die die rechtlichen Anforderungen erfüllen, erhalten eine Erlaubnis – für eine kontrollierte, transparente und verantwortungsbewusste Umsetzung des Konsumcannabisgesetzes in der Hauptstadt.

Die Antragstellung erfolgt über ein strukturiertes Verfahren, Informationen wie das Antragsformular und Merkblätter hierzu finden Sie unter dem Link Downloads.