Das Gesetz unterscheidet zwischen zwei Formen des legalen Umgangs mit Cannabis durch Erwachsene:
-
Privater Eigenanbau: Bis zu drei Cannabispflanzen pro volljährige Person dürfen am Wohnsitz angebaut werden, ausschließlich zum Eigenkonsum.
-
Gemeinschaftlicher Anbau in Anbauvereinigungen: In Vereinen und Genossenschaften dürfen Cannabisprodukte (Marihuana und Haschisch) für den Eigenbedarf der Mitglieder angebaut und in begrenzten Mengen an diese abgegeben werden – nicht-gewerblich und unter Aufsicht der zuständigen Behörde.
Der Besitz von Cannabis ist bis zu einer festgelegten Höchstmenge erlaubt (z. B. 25 g im öffentlichen Raum, 50 g im privaten Raum). Der Konsum ist Erwachsenen grundsätzlich erlaubt, allerdings mit klaren Einschränkungen. Insbesondere in Sichtweite (100 m) von Schulen, Kindertagesstätten, Spielplätzen, Anbauvereinigungen sowie zeitweise in Fußgängerzonen ist der öffentliche Konsum verboten.