Begriff Geoschutz

Spanische Paella-Abendessen am Tisch

Was bedeutet Geoschutz?

Geoschutz = geschützte geografische Herkunftsbezeichnung

Deutschland zeichnet sich durch eine große Vielfalt an regionalen Spezialitäten und traditionellen Lebensmitteln aus. Ob Aachener Printen, Nürnberger Rostbratwürste oder Westfälischer Pumpernickel – jedes dieser Produkte ist mit der Geschichte und Kultur seiner Region verbunden. Um diese Produkte zu schützen und ihre Authentizität zu wahren, hat die Europäische Union ein Schutzsystem für geografische Herkunftsbezeichnungen entwickelt. Dieses System schützt nicht nur Lebensmittel gegen Nachahmungen, Missbrauch und Anspielungen. Es schützt auch Agrarerzeugnisse, Weine und Spirituosen, die bestimmte Merkmale, wie besondere Anforderungen an die Herstellung oder die geografische Herkunft, erfüllen. Die Produkte können dadurch besser vermarktet werden, weil die Verbraucher wissen, dass es sich bei den Produkten tatsächlich um qualitativ hochwertige Produkte mit Ursprung oder Produktionsschritten aus dem jeweiligen geografischen Gebiet handelt. Zusätzlich werden regionale und traditionelle Herstellungsverfahren geschützt und die Wirtschaft auch in entlegenen oder schwer zugänglichen Gebieten gestärkt.

Händler und Erzeugerinnen von Produkten dürfen eingetragene Namen für ihre Produkte nur verwenden, wenn diese die jeweiligen eingetragenen Spezifikationen erfüllen. Auch Anspielungen (z.B. „a là“, „Typ“) auf die Erzeugnisse sind dabei nicht gestattet.
Diese Schutzmechanismen dienen dazu, traditionelle Produktionsweisen zu bewahren, die Hersteller zu unterstützen und Verbraucherinnen vor irreführenden Bezeichnungen zu schützen.

Kontrollen und Marktüberwachung

Der Schutz dieser geografischen Herkunftsbezeichnungen wird durch ein strenges Kontrollsystem gewährleistet. Die Kontrollen erfolgen nach den Vorgaben der Verordnung (EU) 2024/1143, der Verordnung (EU) 2017/625 und auf nationaler Ebene nach den Vorgaben des Lebensmittelspezialitätengesetzes/-verordnung und des Markengesetzes/-verordnung. Dabei handelt es sich sowohl um Herstellerkontrollen als auch um Marktüberwachungen:

  • Herstellerkontrollen
    Diese Überprüfungen finden direkt beim Erzeuger oder Hersteller statt und stellen sicher, dass die Produktionsvorgaben eingehalten werden.
  • Marktüberwachung
    Hier wird geprüft, ob die Produkte im Einzelhandel, in der Gastronomie und im Onlinehandel korrekt gekennzeichnet sind. Die Einhaltung der geschützten Bezeichnungen wird sichergestellt, um Nachahmungen und Fälschungen zu verhindern.
Lebensmittelkontrolle

Folgende Punkte werden bei den Marktkontrollen geprüft

  • Etikettenkontrolle
    Hierbei wird überprüft, ob auf dem Produkt der eingetragene Name steht und es sich um ein Geoschutz-Produkt handelt.
    Wenn ja, wird weitergeprüft, ob die Produktspezifikationen (Gewicht, Aussehen, Zutaten) stimmen und das von der Union zu nutzende Siegel richtig verwendet wurde. Dieses muss im gleichen Sichtfeld wie der eingetragene Name sowie in Farbe gedruckt sein – Ausnahmen bilden hierbei schwarz-weiße Verpackungen, dort kann auch das Siegel in schwarz-weiß gedruckt werden. Des Weiteren wird geschaut, ob sonstige Beschreibungen zum Namen oder weitere Logos ergänzt wurden, ob diese zulässig sind und ob der Hersteller berechtigt ist, das Geoschutz-Produkt anzufertigen.
    Bei Produkten, die nicht dem Geoschutz unterliegen, wird auf dem Etikett geprüft, ob nicht fälschlicherweise trotzdem das Siegel aufgedruckt wurde oder ob Anspielungen an Geoschutz Produkte erfolgen wie „Typ …“, „nach Art von …“ oder weitere.
  • Frischetheken-Kontrolle
    In der Frischetheke wird ebenfalls geprüft, ob Geoschutz-Produkte verwendet werden. Hierbei wird geschaut, ob der eingetragene Name richtig ausgelobt wurde (auf den Schildern) und ob hier ebenfalls die Siegel richtig verwendet wurden. Diese müssen zusätzlich am Schild mit dem eingetragenen Namen angebracht werden. Durch die Kontrolle der Lieferscheine kann überprüft werden, ob es sich tatsächlich um die ausgelobten Geoschutz-Produkte handelt.
  • Speisekarten-Kontrolle
    In der Gastronomie werden Speisekarten auf die Auslobung von Geoschutz-Produkten überprüft. Frei gewählte Beispiele wären hier zum Beispiel ein „Griechischer Salat mit Feta“, wobei der Feta ein Produkt mit geschützter Ursprungsbezeichnung ist oder eine „Pizza mit Parmaschinken und Rucola“. Bei letzterem Gericht ist der Parmaschinken ein Produkt mit geschützter Ursprungsbezeichnung.
    Wenn Geoschutz-Produkte auf der Speisekarte stehen, müssen diese auch zwingend verwendet werden. Daher wird überprüft, ob die genannten Produkte in für die Herstellung der ausgelobten Gerichte nötigen Mengen vorrätig sind. Bei loser Ware wird mithilfe der Lieferscheine und Rechnungen geprüft, ob es sich tatsächlich um die genannten Produkte handelt.