Seit 50 Jahren haben Menschen in Deutschland gesetzlichen Anspruch auf Entschädigung, wenn sie durch Gewalttaten dauerhafte gesundheitliche Schäden erlitten haben. In Berlin ist das Landesamt für Gesundheit und Soziales (Lageso) zentrale Anlaufstelle für diese Leistungen.
Betroffene können beim Lageso Unterstützung beantragen, etwa für medizinische Versorgung, psychotherapeutische Hilfen oder finanzielle Entschädigungsleistungen. Mit dem neuen Sozialen Entschädigungsrecht (SGB XIV) wurden 2024 die Hilfen deutlich erweitert.
Eine neue Verantwortung des Staates
Am 16. Mai 1976 trat das Opferentschädigungsgesetz (OEG) in Kraft. Es schuf erstmals eine gesetzliche Grundlage für Menschen, die durch vorsätzliche Gewalt schwere gesundheitliche Schäden oder Nachteile für ihre Erwerbsfähigkeit erlitten haben.
Ausgangspunkt der damaligen politischen Debatte war unter anderem ein 1970 in der Wochenzeitschrift „quick“ erschienener Artikel. Darin wurde kritisiert, dass der Staat Kriminalitätsopfer im Stich lasse. Hintergrund war, dass Opfer von Straftaten ihre gesetzlichen Ansprüche gegen Täterinnen und Täter selten durchsetzen konnten. Etwa, wenn diese unbekannt, flüchtig oder mittellos waren.
Mit dem OEG schloss der Staat eine Lücke: Wer durch Gewalt geschädigt wird, soll mit den Folgen von der Gesellschaft nicht allein gelassen werden.
Die Opferentschädigung ändert sich
Das Opferentschädigungsgesetz entwickelte sich in den folgenden Jahrzehnten mehrfach weiter. Gesellschaftliche und politische Ereignisse führten immer wieder zu Anpassungen.
So zeigten terroristische Anschläge, wo das bestehende Recht an Grenzen stieß. Nach der Entführung der „Landshut“ 1977 wurde das OEG erstmals bei einem solchen Ereignis angewendet. Für viele der Betroffenen war die Anerkennung psychischer Schäden damals jedoch noch schwierig.
Nach dem Sprengstoffattentat auf die Berliner Diskothek “La Belle” im April 1986 wurde deutlich, dass das damalige Recht nicht alle Betroffenen, in diesem Fall Ausländer, umfasste. Verbessert wurden auch Entschädigungsansprüche für ausländische Bürgerinnen und Bürger nach den rassistischen und ausländerfeindlichen Anschlägen von Mölln, Solingen, Rostock-Lichtenhagen und Hünxe in den frühen 1990er Jahren.
Beim Anschlag auf dem Breitscheidplatz 2016 erwiesen sich erneut die Grenzen des damaligen Rechts. Da die Tat mit einem Kraftfahrzeug verübt wurde, war eine Entschädigung für die Betroffenen zunächst nicht ohne weiteres möglich. Ein Rechtsgutachten des Lageso trug dazu bei, dass eine Härtefallregelung angewendet werden konnte, um den Geschädigten doch Unterstützung über das OEG zu ermöglichen.
Reform der Sozialen Entschädigung 2024
Zum 1. Januar 2024 ist das Opferentschädigungsgesetz durch das neue Soziale Entschädigungsrecht im Sozialgesetzbuch XIV (SGB XIV) abgelöst worden.
Das neue Recht stärkt die Unterstützung für Betroffene. Es berücksichtigt erstmals auch Formen psychischer Gewalt und erhöht die finanziellen Leistungen. Eine wichtige Neuerung sind die „Schellen Hilfen“. Sie ermöglichen Betroffenen frühzeitig und unabhängig vom Bearbeitungsstand des Verfahrens Unterstützung. Dazu gehören Zugang zu einem Fallmangement und zu Trauma-Ambulanzen.
Anträge auf Leistungen nach dem Sozialen Entschädigungsrecht seit der Reform
In Berlin wurden im Jahr 2024 beim Lageso
- 1.437 Anträge auf Leistungen nach dem Sozialen Entschädigungsrecht gestellt, im Jahr 2025 waren es 1.524 Anträge.
Die Zahl der Widersprüche blieb dabei stabil:
- 2024 gingen 90 Widersprüche ein, 2025 waren es 88.
Das Lageso als zentrale Anlaufstelle in Berlin
Das Lageso setzt in Berlin das Soziale Entschädigungsrecht um. Mit der Reform haben sich auch die Aufgaben unserer Behörde weiterentwickelt. Die Einführung des SGB XIV ist mit umfangreichen organisatorischen, fachlichen und technischen Veränderungen verbunden.