Rehabilitation: Mehr Unterstützung für politisch Verfolgte in der DDR ab 1.7.

Pressemitteilung vom 26.06.2025

Erhöhte Rentenleistungen, neue Entschädigungen und vereinfachte Verfahren: Politisch Verfolgte der SED-Diktatur in der ehemaligen DDR erhalten ab dem 1. Juli deutlich bessere Unterstützung. Grundlage ist das Gesetz zur Verbesserung rehabilitierungsrechtlicher Vorschriften für Opfer der politischen Verfolgung in der ehemaligen DDR und zur Änderung weiterer Vorschriften, das der Bundestag im Februar 2025 verabschiedet hat.

„Das Gesetz schafft konkrete Verbesserungen für politisch Verfolgte in der DDR, die sich an uns wenden. Zugleich rückt es ihr erlittenes Unrecht wieder mehr in das öffentliche Bewusstsein.“ sagt der Präsident des Landesamtes für Gesundheit und Soziales, Alexander Straßmeir.

Die monatliche Opferrente steigt um 70 Euro auf nun 400 Euro. Insgesamt rund 5.800 Berechtigte erhalten diese Zuwendung durch das Lageso Berlin. Ab dem Jahr 2026 wird sie dynamisiert, sie passt sich also automatisch der Entwicklung des aktuellen Rentenwerts in der gesetzlichen Rentenversicherung an. Die bislang erforderliche Bedürftigkeitsprüfung entfällt vollständig: Ein Antrag ist künftig unabhängig vom Einkommen möglich.

Auch das Strafrechtliche Rehabilitierungsgesetz wurde erweitert: Betroffene erhalten ein Zweitantragsrecht, selbst wenn ein früherer Antrag bereits rechtskräftig abgelehnt wurde, sofern der Sachverhalt derselbe ist. Dieses Zweitantragsrecht eröffnet vielen Betroffenen eine neue Chance auf Anerkennung.

Für Menschen, die durch politische Verfolgung in ihrem schulischen oder beruflichen Werdegang eingeschränkt wurden, steigen die sozialen Ausgleichsleistungen auf 291 Euro monatlich. Diese Leistungen werden nicht mehr gekürzt, wenn die Betroffenen in Rente gehen. Ab 2026 ist auch hier eine regelmäßige Anpassung vorgesehen. Zudem wird das Einkommen von Partnerinnen und Partnern künftig nicht mehr angerechnet. Die erforderliche Mindestdauer der Verfolgung wird von drei auf zwei Jahre gesenkt bzw. muss bis zum 2. Oktober 1990 angedauert haben.

Auch bisher weniger berücksichtigte Verfolgungsschicksale finden nun Anerkennung: Wer aus der DDR zwangsausgesiedelt wurde, hat künftig Anspruch auf eine Einmalzahlung in Höhe von 7.500 Euro. Menschen, die außerhalb der DDR Zersetzungsmaßnahmen ausgesetzt waren – psychologischen Repressionen der Staatsicherheit, die auf Verunsicherung, Isolation und Zermürbung abzielten – erhalten einmalig 1.500 Euro.

Ausführliche und Informationen zu den neuen Leistungen und Antragsverfahren finden Sie – aktualisiert zum 1. Juli – auf unserer Webseite.