Anzeigepflicht der Medizinalfachberufe

Formularausschnitt

Wollen Sie selbstständig einen staatlich geregelten Beruf des Gesundheitswesens oder einen anderen staatlich geregelten Pflegeberuf ausüben, so müssen Sie (unbeschadet weitergehender rechtlicher Verpflichtungen) dem Landesamt für Gesundheit und Soziales den Beginn und das Ende Ihrer Tätigkeit anzeigen.

Diese Verpflichtung entfällt, sofern die zuständige Ärzte-, Zahnärzte-, Tierärzte- oder Apothekerkammer oder die Kammer für Psychologische Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten benachrichtigt wird.

Wollen Sie gegen Entgelt krankenpflegerische Tätigkeiten anbieten oder erbringen, so ist dies unter Angabe Ihres Namens und Ihrer Anschrift sowie gegebenenfalls des Namens und der Anschrift der Einrichtung unverzüglich dem Landesamt für Gesundheit und Soziales anzuzeigen. Ebenso sind der Beginn und das Ende der Tätigkeit anzuzeigen.

Werden Angehörige der staatlich geregelten Berufe des Gesundheitswesens oder anderer staatlich anerkannter Pflegeberufe in Krankenhäusern oder in Einrichtungen, die Krankenpflege betreiben, beschäftigt, so hat die Einrichtung oder das Krankenhaus die Zahl dieser Beschäftigten dem Landesamt für Gesundheit und Soziales einmal jährlich anzuzeigen.

Wer als Verband oder sonstiger Träger Krankenpflege nicht gewerblich betreibt, hat dies unter Angabe seines Namens und seiner Anschrift sowie gegebenenfalls des Namens und der Anschrift der Einrichtung sowie Beginn und Ende der Tätigkeit unverzüglich dem Landesamt für Gesundheit und Soziales anzuzeigen.

  • Anzeige über den Beginn einer selbstständigen Tätigkeit

    PDF-Dokument (100.5 kB) - Stand: Januar 2021

  • Mitteilung einer Änderung zu einer selbstständigen Tätigkeit

    PDF-Dokument (99.6 kB) - Stand: Januar 2021

  • Mitteilung über die Beendigung einer selbstständigen Tätigkeit

    PDF-Dokument (97.3 kB) - Stand: Januar 2021

  • Anzeige über den Betrieb einer Pflegeeinrichtung

    PDF-Dokument (100.9 kB) - Stand: Januar 2021

  • Anzeige über eine Änderung einer Pflegeeinrichtung

    PDF-Dokument (102.0 kB) - Stand: Januar 2021

  • Anzeige über die Beendigung des Betriebs einer Pflegeeinrichtung

    PDF-Dokument (101.8 kB) - Stand: Januar 2021

  • Mitteilung über Anzahl der Beschäftigten

    PDF-Dokument (126.6 kB) - Stand: Januar 2021

Kontakt

Landesamt für Gesundheit und Soziales Berlin
Referat IV H – Gesundheits- und Pflegeberufe Inland

Das Referat IV H – Gesundheits- und Pflegeberufe Inland – ist telefonisch, elektronisch oder schriftlich zu erreichen.

Eine persönliche Beratung kann nur nach individueller Terminvereinbarung erfolgen. Bei einem Terminwunsch melden Sie sich bitte unter Angabe des Grundes über den E-Mail-Kontakt.

Ihre Unterlagen übersenden Sie bitte per Post oder werfen diese in den Hausbriefkasten in der Turmstraße 21, Haus A, 10559 Berlin ein.

Ansprechpartnerin: Frau Rimkus

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Postanschrift

(für alle Dienstgebäude)
Postfach 31 09 29
10639 Berlin