Umsatzsteuerbefreiung

Hinweis

Das Umsatzsteuergesetz vom 21.02.2005 (BGBl. I S. 386) wurde durch Artikel 27 des Gesetzes vom 02.12.2024 (BGBl. 2024 I Nr. 387) geändert.

Das Bundesministerium für Finanzen (BMF) teilt in seinem Monatsbericht vom Januar 2025 hierzu mit:

“Die im nationalen Umsatzsteuerrecht enthaltenen Regelungen zur Umsatzsteuerbefreiung für Bildungsleistungen wurden an die unionsrechtlichen Vorgaben in der Mehrwertsteuer-Systemrichtlinie angepasst. Im Ergebnis bleiben die bislang umsatzsteuerfreien Leistungen unverändert umsatzsteuerfrei.”

Die bisherigen Bescheinigungen zur Umsatzsteuerbefreiung behalten damit ihre Gültigkeit. Eine Neubeantragung ist nicht erforderlich.

Umsatzsteuer

Einrichtungen, die Schulunterricht, Hochschulunterricht, Ausbildung, Fortbildung oder berufliche Umschulung für die akademischen Berufe des Gesundheitswesens, für Gesundheitsfachberufe, für Heilpraktiker und für andere im Gesundheitswesen tätige Berufsgruppen durchführen, können sich beim zuständigen Finanzamt von der Umsatzsteuer befreien lassen (§ 4 Nr. 21 a) bb) des Umsatzsteuergesetzes – UstG).

Auf die Rechtsform des Trägers der Einrichtung kommt es hierbei nicht an. Es können deshalb auch natürliche Personen begünstigte Einrichtungen betreiben, wenn neben den personellen auch die organisatorischen und sächlichen Voraussetzungen vorliegen, um einen Unterricht zu ermöglichen.

Für die Umsatzsteuerbefreiung ist eine Bescheinigung vorzulegen, die bestätigt, dass die Einrichtung Schulunterricht, Hochschulunterricht, Ausbildung, Fortbildung oder berufliche Umschulung erbringt.

Die Bescheinigung dient zur Vorlage beim Finanzamt, das die Steuerbefreiung gewährt. Die Bescheinigung wird unter dem Vorbehalt des jederzeitigen Widerrufs erteilt und ist zeitlich unbefristet.

Selbstständige Lehrkräfte/Dozenten sind seit der Novellierung des § 4 Nr. 21 UStG zum 01.04.1999 nicht mehr antragsberechtigt. Diese können jedoch auch von der Umsatzsteuer befreit werden, wenn sie eine Bestätigung gemäß § 4 Nr. 21 b) UStG vorlegen, die von der Bildungseinrichtung auszustellen ist, an der sie lehren. Näheres hierzu ist in Nr. 4.21.3 Umsatzsteuer-Anwendungserlass (UStAE) geregelt. Auskünfte hierzu erteilen Finanzämter und Steuerberater.

Sofern Sie im Land Berlin steuerlich geführt werden, erhalten Sie die genannte Bescheinigung vom Landesamt für Gesundheit und Soziales Berlin. Hierfür ist ein Antrag erforderlich, ein entsprechendes Formular finden Sie am Ende dieser Seite.

Dem Antrag auf Ausstellung einer Bescheinigung zur Umsatzsteuerbefreiung sind beizufügen:

  1. Angaben über das zuständige Finanzamt sowie die Steuer-Nummer
  2. Eindeutige Bezeichnung der beruflichen Bildungsmaßnahme/n (werden auf der Bescheinigung genannt) und Zuordnung zu Schulunterricht, Hochschulunterricht, Ausbildung, Fortbildung oder berufliche Umschulung
  3. Curriculum/Lehrplan der Bildungsmaßnahme/n
  4. Voraussetzungen der Teilnehmer/-innen (berufliche Zielgruppe)
  5. Angaben zum Beginn der Bildungsmaßnahme/n (einmal oder mehrfach im Jahr)
  6. Angaben zur Dauer der Bildungsmaßnahme/n
  7. Maximale Anzahl Teilnehmer/-innen
  8. Muster des Anmeldeformulars oder des Vertrags
  9. Angaben zur Bezeichnung der Abschlussprüfung sowie ein Musterzertifikat
  10. Angaben zu den Kosten je Teilnehmer/-in
  11. Nachweis geeigneter Räumlichkeiten (Grundriss u. ä.)
  12. Nachweis über den Beruf/die Qualifikation des Leiters/der Leiterin der Bildungseinrichtung (Kopie des Studienabschlusses oder der Ausbildung)
  13. Nachweis über den Beruf/die Qualifikation der für die Bildungseinrichtung tätigen Dozentinnen und Dozenten (Kopie des Studienabschlusses oder der Ausbildung)
  14. Sonstige Angaben (z. B. Anträge auf Förderung nach dem SGB III o.ä.)

Die Erteilung Bescheinigung zur Umsatzsteuerbefreiung ist nach der Verordnung über die Erhebung von Gebühren im Gesundheits- und Pflegewesen (Gesundheits- und Pflegewesengebührenordnung – GesPflGebO) gebührenpflichtig. Die Höhe der Gebühr richtet sich nach der jeweils geltenden Fassung der Verordnung.

  • Antrag auf Ausstellung einer Bescheinigung zur Umsatzsteuerbefreiung

    PDF-Dokument (101.6 kB)

  • (Folge-)Antrag auf Ausstellung einer Bescheinigung zur Umsatzsteuerbefreiung

    PDF-Dokument (142.2 kB)

  • Gebührenübersicht (Regelgebühren) auf der Grundlage der Gesundheits- und Pflegewesengebührenordnung

    PDF-Dokument (162.7 kB)

Kontakt

Das Landesamt für Gesundheit und Soziales Berlin ist telefonisch, elektronisch oder schriftlich zu erreichen.

Eine persönliche Beratung kann nur nach individueller Terminvereinbarung erfolgen. Bei einem Terminwunsch melden Sie sich bitte unter Angabe des Grundes über den E-Mail-Kontakt.

Ihre Unterlagen übersenden Sie bitte per Post oder werfen diese in den Hausbriefkasten in der Turmstraße 21, Haus A, 10559 Berlin ein.

Ansprechpartnerin: Frau Zander

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