Ausbildung

Die Ausbildung dauert zwei Jahre.

Sie besteht aus 18 Monaten berufspraktischer Unterweisungen und sechs Monate fachtheoretischem Unterricht.

Der berufspraktische Teil der Ausbildung erfolgt in den Ausbildungsdienststellen:
  • Bezirksämter von Berlin
  • die für die Lebensmittelüberwachung zuständige oberste Landesbehörde

Der fachtheoretische Teil der Ausbildung erfolgt in der Ausbildungsdienststelle:

Verwaltungsakademie Berlin
Zentrum für Verwaltungsfortbildung
Turmstr. 86
10559 Berlin

Die Ausbildung schließt mit einer Laufbahnprüfung ab.

Die Ausbildung findet nicht jährlich, sondern nur bei entsprechendem Bedarf statt.

Ausbildungsvoraussetzungen

Die Ausbildung) ist eine Beamten – Laufbahnausbildung (Vorbereitungsdienst).

Daher wird zur Ausbildung nur zugelassen, wer nachweist, dass er
  1. die allgemeinen Voraussetzungen für die Ernennung zum Beamten erfüllt und
  2. einen Beruf, der Kenntnisse und Fertigkeiten auf dem Gebiet des Verkehrs mit Erzeugnissen im Sinne des Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetzes vermittelt nachweist und
  3. eine Fortbildungsprüfung auf Grund des Berufsbildungsgesetzes oder der Handwerksordnung oder als Techniker mit staatlicher Abschlussprüfung in einem Lebensmittelberuf bestanden hat.

Die Entscheidung hierüber trifft das jeweilige Bezirksamt.