Zweiter Abschnitt der Prüfung
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Der Zweite Abschnitt der Prüfung umfasst mündliche Prüfungen in den Fächern
- Chemie und Analytik der Lebensmittel, der kosmetischen Mittel, der Bedarfsgegenstände, der Tabakerzeugnisse, des Wassers und der Futtermittel,
- Technologie der Lebensmittel, der kosmetischen Mittel, der Bedarfsgegenstände, der Tabakerzeugnisse, des Wassers und der Futtermittel,
- Angewandte Biochemie und Ernährungslehre,
- Mikrobiologie und Lebensmittelhygiene,
- Toxikologie und Umweltanalytik
sowie eine danach anzufertigende wissenschaftliche Abschlussarbeit.
Der Antrag auf Zulassung ist schriftlich unter Verwendung der hierfür bereitgestellten Formulare und unter Beachtung der nachfolgenden Hinweise dazu zu stellen.
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Antrag auf Zulassung zum Zweiten Abschnitt der Prüfung
Kontakt
Das Landesprüfungsamt für Gesundheitsberufe ist telefonisch, elektronisch oder schriftlich zu erreichen.
Eine persönliche Beratung kann nur nach individueller Terminvereinbarung erfolgen. Bei einem Terminwunsch melden Sie sich bitte unter Angabe des Grundes über den E-Mail-Kontakt
Ihre Unterlagen übersenden Sie bitte per Post oder werfen diese in den Hausbriefkasten in der Turmstraße 21, Haus A, 10559 Berlin ein.
Ansprechpartnerin: Frau Gosdschan
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