Teilhabe

Teilhabe

Die Soziale Entschädigung umfasst Leistungen, die darauf abzielen, die Teilhabe am Arbeitsleben, an Bildung sowie am gesellschaftlichen Leben zu fördern und zu sichern.

Berechtigte Personen erhalten diese Leistungen unabhängig von Einkommen und Vermögen.

Inhaltsverzeichnis:

Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben

Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben dienen dazu, die Erwerbsfähigkeit zu erhalten, zu verbessern, herzustellen oder wiederherzustellen.

Hierzu zählen unter anderem:

  • Hilfen zur Sicherung oder Erlangung eines Arbeitsplatzes sowie zur beruflichen Eingliederung,
  • Maßnahmen der Berufsvorbereitung,
  • individuelle betriebliche Qualifizierungen,
  • berufliche Weiterbildungen,
  • Unterstützung bei der Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit,
  • unterhaltssichernde Leistungen sowie
  • Leistungen für den Betrieb, den Unterhalt, das Unterstellen und Abstellen eines Kraftfahrzeugs.

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Leistungen zur Teilhabe an Bildung

Leistungen zur Teilhabe an Bildung umfassen unter anderem Unterstützung bei:

  • einer schulischen Bildung,
  • einer schulischen oder hochschulischen Ausbildung,
  • beruflichen Weiterbildungsmaßnahmen.

Darüber hinaus kann auch Hilfe zur Teilnahme an Fernunterricht oder zur Ableistung eines Praktikums gewährt werden.

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Leistungen zur sozialen Teilhabe

Leistungen zur sozialen Teilhabe beinhalten insbesondere:

  • Leistungen für Wohnraum,
  • Assistenzleistungen,
  • heilpädagogische Angebote,
  • Maßnahmen zum Erwerb und Erhalt praktischer Kenntnisse und Fähigkeiten sowie
  • Leistungen zur Förderung der Verständigung.

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III B – Soziales Entschädigungsrecht

Telefonische Sprechzeiten:
Mo, Do, Fr. von 09:30 bis 12:00 Uhr
Termine nach Vereinbarung über die u.g. Telefonnummern oder per E-Mail.

III B 2 – Buchstabe A-K
(030) 90229 6398

III B 4 – Buchstabe L-Z
(030) 90229 6399

Fallmanagement
(030) 90229 6299

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