Heil- und Krankenbehandlung

Heil- und Krankenhausbehandlung

Krankenbehandlung

Die Leistungen der Krankenbehandlung im Rahmen der Sozialen Entschädigung orientieren sich an den Vorgaben der gesetzlichen Krankenversicherung. Bei Bedarf können sie diese Leistungen jedoch ergänzen.

Inhaltsverzeichnis:

Leistungen der Krankenbehandlung

Zur Krankenbehandlung zählen unter anderem die ärztliche, zahnärztliche sowie stationäre Versorgung von gesundheitlichen Schäden. Darüber hinaus umfasst sie die Versorgung mit Arznei-, Heil- und Hilfsmitteln, Zahnersatz sowie Maßnahmen der medizinischen Rehabilitation.

Führt die anerkannte Schädigung zu einer Arbeitsunfähigkeit, besteht Anspruch auf Krankengeld. Außerdem können Fahrt- und Reisekosten übernommen werden, sofern sie im Zusammenhang mit der Krankenbehandlung entstehen.

Zu den ergänzenden Leistungen der Sozialen Entschädigung gehören insbesondere:

  • psychotherapeutische Behandlungen,
  • zusätzliche zahnärztliche Leistungen und Mehrkosten für Zahnersatz,
  • heilpädagogische Maßnahmen,
  • verschreibungs- oder apothekenpflichtige Arzneimittel sowie
  • Leistungen, die über die reguläre Krankenhausbehandlung hinaus im Rahmen einer stationären Versorgung erforderlich sind.

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Pflege

Ein Anspruch auf Pflegeleistungen besteht für Personen, die aufgrund anerkannter Schädigungen pflegebedürftig sind. Dieser Anspruch kann auch dann bestehen, wenn andere Gesundheitsstörungen zwar nicht unmittelbar Folge der Schädigung sind, jedoch in Verbindung mit anerkannten Schädigungsfolgen zur Pflegebedürftigkeit führen.

Hinweis: Über die Einstufung in einen Pflegegrad entscheidet grundsätzlich die zuständige Pflegekasse.

Reichen die Leistungen der Pflegekassen zur Deckung des Pflegebedarfs nicht aus, können ergänzende Leistungen der Sozialen Entschädigung gewährt werden.

Dies betrifft beispielsweise:

  • Pflegesachleistungen,
  • häusliche Pflege bei Verhinderung der Pflegeperson,
  • Pflegehilfsmittel sowie Maßnahmen zur Verbesserung des Wohnumfeldes,
  • Tages-, Nacht-, Kurzzeit- und vollstationäre Pflege.

Voraussetzung ist, dass die zusätzlichen Leistungen erforderlich sind und die entstehenden Kosten als angemessen gelten.

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III B – Soziales Entschädigungsrecht

Telefonische Sprechzeiten:
Mo, Do, Fr. von 09:30 bis 12:00 Uhr
Termine nach Vereinbarung über die u.g. Telefonnummern oder per E-Mail.

III B 2 – Buchstabe A-K
(030) 90229 6398

III B 4 – Buchstabe L-Z
(030) 90229 6399

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