Fallmanagement

Fallmanagment

Beim Fallmanagement werden die Berechtigten von einer Fallmanagerin oder einem Fallmanager aktivierend und koordinierend durch das Antragsverfahren und Leistungsverfahren begleitet.

Das Angebot richtet sich besonders an Betroffene einer Straftat gegen das Leben, die sexuelle Selbstbestimmung und an Menschen, die zum Tatzeitpunkt minderjährig waren.

Das Fallmanagement umfasst insbesondere

  • die Ermittlung des möglichen Hilfebedarfs, der durch das schädigende Ereignis unter Berücksichtigung der besonderen Umstände des Einzelfalls entstanden ist,
  • Hinweise auf andere in Betracht kommende Sozialleistungen,
  • die Begleitung der Berechtigten mit dem Ziel des Erhalts zügiger und aufeinander abgestimmter Leistungen,
  • die Unterstützung bei der Antragstellung,
  • die Aufklärung über die Einleitung und den Ablauf des Verfahrens in der Sozialen Entschädigung sowie
  • die Begleitung des Verfahrens in der Sozialen Entschädigung.

III B – Soziales Entschädigungsrecht

Telefonische Sprechzeiten:
Mo, Do, Fr. von 09:30 bis 12:00 Uhr
Termine nach Vereinbarung über die u.g. Telefonnummern oder per E-Mail.

III B 2 – Buchstabe A-K
(030) 90229 6398

III B 4 – Buchstabe L-Z
(030) 90229 6399

Fallmanagement
(030) 90229 6299

Postanschrift
(für alle Dienstgebäude)
Postfach 31 09 29
10639 Berlin

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