Beim Fallmanagement werden die Berechtigten von einer Fallmanagerin oder einem Fallmanager aktivierend und koordinierend durch das Antragsverfahren und Leistungsverfahren begleitet.
Das Angebot richtet sich besonders an Betroffene einer Straftat gegen das Leben, die sexuelle Selbstbestimmung und an Menschen, die zum Tatzeitpunkt minderjährig waren.