Lebensmittelwarnung.de

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Was ist lebensmittelwarnung.de

Auf lebensmittelwarnung.de werden Verbraucherinnen deutschlandweit über Rückrufe und sonstige relevante Meldungen informiert. Das Portal bündelt Meldungen zu Produkten, die gesundheitliche Risiken bergen oder aus anderen Gründen nicht für den Verzehr bzw. Gebrauch geeignet sind. Dazu gehören:

  • Lebensmittel
  • Bedarfsgegenstände (z. B. Küchenartikel, Spielzeug)
  • Kosmetik
  • Mittel zum Tätowieren
  • Produkte, die mit Lebensmitteln verwechselt werden können.

Jede Meldung enthält genaue Angaben zu den betroffenen Produkten wie beispielsweise Hersteller, Chargen- oder Losnummern, Haltbarkeitsdaten, Verpackungsgrößen, Bilder des Produkts sowie den Grund der Warnung. Dadurch können Verbraucherinnen und Verbraucher schnell prüfen, ob sie selbst betroffen sind.
Das Portal ist kostenlos und als Website sowie App verfügbar. Es handelt sich um ein gemeinsames Projekt von Bund und Ländern, um relevante Verbraucherwarnungen zentral und verlässlich bereitzustellen. Es wird vom Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) im Auftrag aller 16 Bundesländer betrieben.

Was ist ein Rückruf?

Ein Rückruf erfolgt, wenn ein Unternehmen feststellt oder nicht ausschließen kann, dass ein unsicheres bzw. beanstandetes Produkt in den Handel gelangt ist und somit den Verbraucher erreicht hat. Der Rückruf wird durch das verantwortliche Unternehmen durch Aushänge im Einzelhandel bekannt gemacht, im Internet veröffentlicht oder durch Pressemitteilungen verbreitet. Verbraucherinnen erhalten hierdurch Informationen darüber, was der Grund des Rückrufes ist und wie mit dem Produkt verfahren werden soll. Zudem können die zuständigen Behörden alle Informationen auf lebensmittelwarnung.de veröffentlichen.

Wie gelangen Warnmeldungen auf lebensmittelwarnung.de?

Grundsätzlich ist es Aufgabe des herstellenden oder inverkehrbringenden Unternehmens, die Öffentlichkeit zu informieren, sobald ein Produkt ein Gesundheitsrisiko darstellt. Unternehmen veröffentlichen Rückrufe in der Regel über Pressemitteilungen, auf ihren Internetseiten oder durch Aushänge im Einzelhandel.
Die zuständigen Überwachungsbehörden können auf diese öffentlichen Rückrufe hinweisen oder – wenn ein Unternehmen seiner Informationspflicht nicht ausreichend nachkommt – selbst eine Warnmeldung veröffentlichen.
Die Inhalte der Meldungen auf lebensmittelwarnung.de werden von den Bundesländern und in bestimmten Fällen vom BVL eingestellt. Dabei basieren die Informationen überwiegend auf den öffentlich zugänglichen Rückrufen der Unternehmen. Im Austausch mit Behörden werden zusätzlich weitere Details ergänzt, etwa Vertriebswege oder betroffene Bundesländer. Durch die Veröffentlichung auf dem Portal unterstützen die Behörden die Unternehmen dabei, möglichst viele Verbraucherinnen und Verbraucher schnell zu erreichen.

Die Rolle der Behörden

Auf lebensmittelwarnung.de veröffentlichen:

  • das BVL sowie
  • die zuständigen Behörden der 16 Bundesländer

alle relevanten Warnungen zu Produkten, die gesundheitsgefährdend, irreführend oder nicht sicher sind.

In Berlin übernimmt die RASFF/Safety Gate-Länderkontaktstelle im Landesamt für Gesundheit und Soziales (Lageso) diese Aufgabe. Wenn Berlin betroffen ist, stellt sie Warnhinweise zu Lebensmitteln, kosmetischen Mitteln und Bedarfsgegenständen gemäß § 40 Abs. 1 und 2 LFGB in das Portal ein. Die Veröffentlichung dient dem Schutz der Gesundheit und der schnellen Information der Öffentlichkeit und somit jedes Verbrauchers.

Wichtig ist: Die Veröffentlichung auf dem Portal ersetzt nicht das Verwaltungshandeln der Lebensmittelüberwachungsbehörden, sondern ergänzt es als Serviceangebot für Verbraucherinnen und Verbraucher.