Für die Zulassung von Betrieben, die Lebensmittel tierischen Ursprungs herstellen, verarbeiten und Inverkehrbringen, sowie für Sprossenbetriebe gelten verbindliche europäische Hygienevorschriften und nationale Regelungen. Diese Rechtsgrundlagen legen u. a. fest, wann eine EU-Zulassung erforderlich ist, welche baulichen, technischen und hygienischen Anforderungen zu erfüllen sind und wie das Zulassungsverfahren durch die zuständigen Behörden abläuft.