Beantragung der EU-Zulassung

Stapel von Dokumenten

Zulassungsantrag und Dokumente

Der Antrag auf Zulassung gemäß Verordnung (EG) Nr. 853/2004, Artikel 4 und Anhang III muss von allen geschäftsführenden Personen vollständig ausgefüllt und unterschrieben werden. Neben dem allgemeinen Betriebsspiegel ist auch der spezielle Betriebsspiegel beizufügen, der der jeweiligen Betriebsart entspricht (z. B. Eierprodukte, Fisch, Fleisch, Gelatine und Kollagene, Großküchen, Milch, Muscheln oder Kühllager).

Zusätzlich sind alle betrieblichen Unterlagen, die für die Zulassung relevant sind, einzureichen. Eine detaillierte Übersicht über die erforderlichen Dokumente finden Sie im Merkblatt zur EU-Zulassung, das Ihnen bei der Vorbereitung Ihres Antrags als Orientierung dient.

Eine detaillierte Übersicht der einzureichenden Unterlagen finden Sie im Bereich Downloads.

Antragübermittlung

Alle erforderlichen Unterlagen einschließlich des Antrags sind zunächst bei der zuständigen Veterinär- und Lebensmittelaufsichten des jeweiligen Bezirksamtes einzureichen. Nach erster Sichtung durch die Veterinär- und Lebensmittelaufsichten werden die Unterlagen inklusive fachlicher Stellungnahme ans Landesamt für Gesundheit und Soziales (Lageso) weitergeleitet.

In Papierform müssen die Unterlagen in doppelter Ausführung bei der Veterinär- und Lebensmittelaufsicht eingereicht werden. Eine Ausfertigung verbleibt bei die Veterinär- und Lebensmittelaufsicht und die zweite Ausfertigung wird durch die Veterinär- und Lebensmittelaufsicht an das Lageso weitergeleitet.

Es besteht die Möglichkeit, die Unterlagen digital einzureichen. Bei Bedarf stellen wir einen Upload-Link für den datenschutzkonformen Dokumentenaustausch über einen Cloudservice zur Verfügung. Wenden Sie sich hierfür bitte an:Lebensmittelwesen@lageso.Berlin.de

Gebühren

Die Zulassung von Lebensmittelbetrieben ist gebührenpflichtig. Nach Verbraucherschutzgebührenordnung – VSGebO werden je nach Bearbeitungsaufwand Gebühren bis 1400,00 € erhoben.