Der Antrag auf Zulassung gemäß Verordnung (EG) Nr. 853/2004, Artikel 4 und Anhang III muss von allen geschäftsführenden Personen vollständig ausgefüllt und unterschrieben werden. Neben dem allgemeinen Betriebsspiegel ist auch der spezielle Betriebsspiegel beizufügen, der der jeweiligen Betriebsart entspricht (z. B. Eierprodukte, Fisch, Fleisch, Gelatine und Kollagene, Großküchen, Milch, Muscheln oder Kühllager).
Zusätzlich sind alle betrieblichen Unterlagen, die für die Zulassung relevant sind, einzureichen. Eine detaillierte Übersicht über die erforderlichen Dokumente finden Sie im Merkblatt zur EU-Zulassung, das Ihnen bei der Vorbereitung Ihres Antrags als Orientierung dient.
Eine detaillierte Übersicht der einzureichenden Unterlagen finden Sie im Bereich Downloads.