Die Abteilung Versorgung im Landesamt für Gesundheit und Soziales Berlin trägt maßgeblich dazu bei, dass Menschen in Berlin in besonderen Lebenssituationen die Unterstützung erhalten, die sie benötigen. Die Kolleginnen und Kollegen sind zuständig für Leistungen und Maßnahmen im Schwerbehindertenrecht, die die gesundheitliche, pflegerische und soziale Versorgung sichern und stabilisieren.
Dabei prüfen die Mitarbeitenden in der Abteilung individuelle Ansprüche, bewerten persönliche Bedarfe und setzen gesetzliche Regelungen verantwortungsvoll um. Ziel ist es, für unsere Kundinnen und Kunden und ihre Teilhabe eine verlässliche bedarfsgerechte und transparente Versorgung sicherzustellen und die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu unterstützen.