Im Tiergesundheitsgesetz ist geregelt, dass für verschiedene Tierarten unter bestimmten Voraussetzungen eine Entschädigung geleistet wird, beispielsweise wenn Tiere infolge bestimmter Tierseuchen verenden oder aufgrund einer behördlichen Anordnung getötet werden müssen.
Die Entschädigungsregelung ist ein wichtiger Bestandteil der staatlichen Tierseuchenbekämpfung. Sie dient der Förderung der Mitarbeit der Tierhalterinnen bei der Seuchenbekämpfung und soll die wirtschaftlichen Folgen abmildern, die durch den Verlust seuchenkranker oder seuchenverdächtiger Tiere entstehen.