Tiergesundheit - Tierseuchen

Tiergesundheit

Tiergesundheit geht uns alle an – ob bei Wildtieren, landwirtschaftlichen Nutztieren oder Haustieren. Denn wer für gesunde Tiere sorgt, schützt zugleich die öffentliche Gesundheit, sichert die Lebensmittelqualität und trägt zu einer nachhaltigen Landwirtschaft bei.

In der Europäischen Union (EU) regeln umfassende Rechtsvorschriften den Schutz der Tiergesundheit. Sie dienen insbesondere dazu, Tierkrankheiten und Tierseuchen vorzubeugen, deren Ausbreitung zu verhindern, den kontrollierten Transport von Tieren innerhalb der EU sowie aus Drittländern sicherzustellen und dadurch sowohl die öffentliche Gesundheit als auch eine sichere Versorgung mit Lebensmitteln tierischen Ursprungs zu gewährleisten.

Bei der Haltung von Haus- und Nutztieren gewinnt die Tiergesundheit zunehmend an Bedeutung. Insbesondere für die Erzeugung hochwertiger und sicherer Lebensmittel tierischen Ursprungs ist eine gute Gesundheit der Tiere eine grundlegende Voraussetzung. Krankheiten, die einzelne Tiere oder Tierbestände betreffen, sowie hochansteckende Tierseuchen können erhebliche wirtschaftliche Schäden verursachen und teilweise auch auf den Menschen übertragen werden. Daher sind die Vorbeugung, die frühzeitige Erkennung und die wirksame Bekämpfung von Tierseuchen unverzichtbare Bestandteile des Verbraucher- und Gesundheitsschutzes.

Tierseuchen

Tierseuchen sind Krankheiten oder Infektionen mit Krankheitserregern, die bei Tieren auftreten und auf Tiere oder den Menschen übertragen werden können. Als Erreger kommen unter anderem Viren, Bakterien, Parasiten, Pilze oder Prionen infrage.

Die Vorbeugung und Bekämpfung von Tierseuchen ist in Deutschland Teil der staatlichen Gefahrenabwehr. Die rechtliche Grundlage bildet das Tiergesundheitsgesetz, das unter anderem Maßnahmen zur Vorbeugung, Früherkennung und Bekämpfung von Tierseuchen regelt. Für die Umsetzung sind die Bundesländer zuständig; vor Ort übernehmen die Landkreise, kreisfreien Städte und zuständigen Veterinärbehörden die Aufgaben.

Für bestimmte Tierseuchen besteht nach der Tierseuchenmeldeverordnung eine gesetzliche Meldepflicht. Besteht der Verdacht auf eine meldepflichtige Tierseuche oder wird ihr Auftreten festgestellt, müssen Tierhalter beziehungsweise die mit den Tieren befassten Personen (z. B. Tierärztinnen, Transportunternehmer, Jägerinnen, Fischer) dies unverzüglich der zuständigen Veterinärbehörde melden. In Berlin ist hierfür die jeweilige bezirkliche Veterinär- und Lebensmittelaufsicht zuständig. Die Behörde veranlasst die erforderlichen diagnostischen Untersuchungen und ordnet Maßnahmen zur Bekämpfung der Tierseuche an. Welche Tierseuchen meldepflichtig sind, ist in den Anlagen der Tierseuchenmeldeverordnung festgelegt.