Tiergesundheit geht uns alle an – ob bei Wildtieren, landwirtschaftlichen Nutztieren oder Haustieren. Denn wer für gesunde Tiere sorgt, schützt zugleich die öffentliche Gesundheit, sichert die Lebensmittelqualität und trägt zu einer nachhaltigen Landwirtschaft bei.
In der Europäischen Union (EU) regeln umfassende Rechtsvorschriften den Schutz der Tiergesundheit. Sie dienen insbesondere dazu, Tierkrankheiten und Tierseuchen vorzubeugen, deren Ausbreitung zu verhindern, den kontrollierten Transport von Tieren innerhalb der EU sowie aus Drittländern sicherzustellen und dadurch sowohl die öffentliche Gesundheit als auch eine sichere Versorgung mit Lebensmitteln tierischen Ursprungs zu gewährleisten.
Bei der Haltung von Haus- und Nutztieren gewinnt die Tiergesundheit zunehmend an Bedeutung. Insbesondere für die Erzeugung hochwertiger und sicherer Lebensmittel tierischen Ursprungs ist eine gute Gesundheit der Tiere eine grundlegende Voraussetzung. Krankheiten, die einzelne Tiere oder Tierbestände betreffen, sowie hochansteckende Tierseuchen können erhebliche wirtschaftliche Schäden verursachen und teilweise auch auf den Menschen übertragen werden. Daher sind die Vorbeugung, die frühzeitige Erkennung und die wirksame Bekämpfung von Tierseuchen unverzichtbare Bestandteile des Verbraucher- und Gesundheitsschutzes.