Gesetzliche Grundlage zur Bestandserfassung durch die Tiergesundheitskasse ist eine Beitragsverordnung, die vom Berliner Senat jährlich erlassen wird. Danach sind Tierhalterinnen verpflichtet, ihren Bestand an meldepflichtigen Tieren innerhalb eines Monats nach Inkrafttreten der jeweiligen Verordnung dem Landesamt für Gesundheit und Soziales (Lageso) zu melden.
Derzeit ist in Berlin keine Beitragsverordnung in Kraft. Daher besteht aktuell keine gesetzliche Meldepflicht gegenüber der Tiergesundheitskasse Berlin (Stand: August 2026).
Da künftig erneut eine entsprechende Beitragsverordnung erlassen werden kann, empfiehlt das Lageso, Tierhaltungen freiwillig zu melden. Eine aktuelle Erfassung der Tierhaltung erleichtert im Tierseuchenfall die Kommunikation mit den zuständigen Behörden und kann die Bearbeitung möglicher Entschädigungsansprüche unterstützen.
Jährlich wird durch das Lageso der Bestand an Rindern, Pferden, Schweinen, Ziegen, Schafen und Geflügel von ca. 350 Berliner Tierhaltern erfasst.
Die Meldung einer Tierhaltung bei der Tiergesundheitskasse Berlin kann formlos erfolgen: