Meldung Ihrer Tierhaltung bei der Tiergesundheitskasse Berlin

Gesetzliche Grundlage zur Bestandserfassung durch die Tiergesundheitskasse ist eine Beitragsverordnung, die vom Berliner Senat jährlich erlassen wird. Danach sind Tierhalterinnen verpflichtet, ihren Bestand an meldepflichtigen Tieren innerhalb eines Monats nach Inkrafttreten der jeweiligen Verordnung dem Landesamt für Gesundheit und Soziales (Lageso) zu melden.

Derzeit ist in Berlin keine Beitragsverordnung in Kraft. Daher besteht aktuell keine gesetzliche Meldepflicht gegenüber der Tiergesundheitskasse Berlin (Stand: August 2026).

Da künftig erneut eine entsprechende Beitragsverordnung erlassen werden kann, empfiehlt das Lageso, Tierhaltungen freiwillig zu melden. Eine aktuelle Erfassung der Tierhaltung erleichtert im Tierseuchenfall die Kommunikation mit den zuständigen Behörden und kann die Bearbeitung möglicher Entschädigungsansprüche unterstützen.

Jährlich wird durch das Lageso der Bestand an Rindern, Pferden, Schweinen, Ziegen, Schafen und Geflügel von ca. 350 Berliner Tierhaltern erfasst.

Die Meldung einer Tierhaltung bei der Tiergesundheitskasse Berlin kann formlos erfolgen:

  • Elektronisch

    Per E-Mail an: Tiergesundheitskasse@Lageso.berlin.de

    Per Post

    Landesamt für Gesundheit und Soziales
    Referat IV G
    Fachgruppe IV G 3 Veterinärwesen und Konsumcannabis
    Postfach 31 09 29
    10639 Berlin

Bei der Meldung Ihrer Tierhaltung machen Sie bitte folgende Angaben:
  • Name, Vorname und Anschrift der Tierhalterin und/oder des Tierhalters
  • sofern abweichend, geben Sie bitte auch die Adresse der Tierhaltung an
  • Tierart und Anzahl der Tiere
  • Registriernummer Ihrer Tierhaltung (von der Veterinär- und Lebensmittelaufsicht vergeben)

Hinweis Registriernummer:

In Berlin muss die Tierhaltung gemäß Viehverkehrsordnung durch die Tierhalterin bei der zuständigen Veterinär- und Lebensmittelaufsicht angemeldet werden. Die Veterinär- und Lebensmittelaufsicht vergibt daraufhin eine Registriernummer für Ihre Tierhaltung.