Seit dem 28.01.2022 gilt als Rechtsrahmen für Tierarzneimittel innerhalb der Europäischen Union einheitlich die Verordnung (EU) 2019/6 über Tierarzneimittel (TAMVO).
In Deutschland gilt zur Umsetzung der TAMVO und zur nationalen Regelung von Inhalten, die nicht durch die europäischen Vorgaben festgelegt sind, seit dem 28.01.2022 das Tierarzneimittelgesetz (TAMG).
Weitere rechtliche Vorgaben zum Betrieb einer tierärztlichen Hausapotheke finden sich in der Verordnung über tierärztliche Hausapotheken (Tierärztliche Hausapothekenverordnung-TÄHAV) vom 01.11.2024, welche an das Unionsrecht angepasst wurde und am 01.01.2025 in Kraft getreten ist.
Die angemeldeten tierärztlichen Hausapotheken (TÄHA) unterliegen einer regelmäßigen risikoorientierten und gebührenpflichtigen Inspektion. Darüber hinaus sind auch anlassbezogene Kontrollen, z.B. aufgrund von Anzeigen oder Hinweisen oder im Rahmen von Nachkontrollen möglich.