Gemäß Artikel 123 der Verordnung 2019/6 über Tierarzneimittel führt die zuständige Behörde die Kontrollen regelmäßig auf Risikobasis durch, um zu überprüfen, ob die Bestimmungen dieser Verordnung eingehalten werden.
Kriterien der Risikoeinstufung
Die folgenden Kriterien sind bei der Risikoeinstufung mindestens zu berücksichtigen:
die Risiken im Zusammenhang mit den Tätigkeiten und dem Ort der Tätigkeiten;
das bisherige Verhalten der betreffenden Personen in Bezug auf die Ergebnisse der bei ihnen durchgeführten Kontrollen und die vorangegangene Einhaltung;
jeder Hinweis auf einen möglichen Verstoß;
die möglichen Folgen eines Verstoßes für die öffentliche und die Tiergesundheit, das Wohlergehen von Tieren sowie die Umwelt.