Neben der Harmonisierung des Binnenmarktes und der Verbesserung der Tierarzneimittelverfügbarkeit sind auch eine Reduzierung der Verbrauchsmengen antimikrobiell wirksamer Arzneimittel sowie eine Eindämmung der Antibiotikaresistenzen zum Schutz von Mensch, Tier und Umwelt Ziele der Verordnung (EU) 2019/6 über Tierarzneimittel (TAMVO).
Aus diesem Grund sind alle Mitgliedstaaten gemäß Art. 57 dieser Verordnung verpflichtet, die bei Tieren angewendeten und abgegebenen antimikrobiellen Arzneimittel zu erfassen und über das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) der Europäischen Arzneimittelagentur (EMA – European Medicines Agency) zu übermitteln. Aktuell sind in Deutschland lediglich die Antibiotikaverbrauchsmengen von der Erfassungspflicht betroffen.