Verbrauchsmengenerfassung antimikrobiell wirksamer Arzneimittel

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Verbrauchsmengenerfassung

Neben der Harmonisierung des Binnenmarktes und der Verbesserung der Tierarzneimittelverfügbarkeit sind auch eine Reduzierung der Verbrauchsmengen antimikrobiell wirksamer Arzneimittel sowie eine Eindämmung der Antibiotikaresistenzen zum Schutz von Mensch, Tier und Umwelt Ziele der Verordnung (EU) 2019/6 über Tierarzneimittel (TAMVO).

Aus diesem Grund sind alle Mitgliedstaaten gemäß Art. 57 dieser Verordnung verpflichtet, die bei Tieren angewendeten und abgegebenen antimikrobiellen Arzneimittel zu erfassen und über das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) der Europäischen Arzneimittelagentur (EMA – European Medicines Agency) zu übermitteln. Aktuell sind in Deutschland lediglich die Antibiotikaverbrauchsmengen von der Erfassungspflicht betroffen.

Beginn der Datenerhebung

Die Delegierten Verordnung (EU) 2021/578 konkretisiert die Anforderungen sowie die erforderlichen Angaben zur Datenerhebung. Der Beginn ist zeitliche, nach Tierarten, gestaffelt:

  • Stufe 1: Seit dem Jahr 2023 müssen die Daten für Rinder, Schweine, Hühner und Puten erhoben werden.
  • Stufe 2: Ab 2026 erfolgt die Datenerhebung für lebensmittelliefernde Tiere (hier: Enten, Gänse, Schafe, Ziegen, bestimmte Fischarten sowie Pferde (inkl. Nicht-Schlachttiere) und der Lebensmittelgewinnung dienende Kaninchen
  • Stufe 3: Nach dieser Verordnung müssen die Daten für Hunde und Katzen (und Pelztiere, jedoch in Deutschland derzeit nicht relevant) ab dem Jahr 2029 erhoben werden.

Weitere Informationen finden Sie auf der Seite des BVL.

Die Verbrauchsmengen sind in elektronischer Form zu übermitteln.
Hinweise zur Meldung finden Sie auch unter: https://www.hi-tier.de/infoTA.html

Die HIT-Nummer (Registriernummer) wird von der für den Praxisstandort zuständigen Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsbehörde in den Berliner Bezirken vergeben.