Ausbildung

Die Ausbildung dauert zwei Jahre.

Sie besteht aus theoretischem und praktischem Unterricht und einer praktischen Ausbildung. Die Ausbildung erfolgt an einer staatlich anerkannten Schule (siehe: Verzeichnis staatlich anerkannter Ausbildungstätten) und schließt mit einer staatlichen Prüfung ab.

Ausbildungsvoraussetzungen

Zur Ausbildung wird zugelassen, wer nachweist, dass er/sie
  • die Realschule abgeschlossen oder eine gleichwertige Schulbildung hat oder eine andere abgeschlossenen zehnjährige Schulbildung, die den Hauptschulabschluss erweitert, oder eine nach Hauptschulabschluss oder einer gleichwertigen Schulbildung erfolgreich abgeschlossene Berufsausbildung von mindestens zweijähriger Dauer,
  • für den Beruf gesundheitlich geeignet ist ( ärztliches Zeugnis ).
  • Verzeichnis der staatlich anerkannten Ausbildungsstätten für Podologinnen und Podologen

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Kontakt

Landesamt für Gesundheit und Soziales Berlin
Referat IV H – Gesundheits- und Pflegeberufe Inland

Das Referat IV H – Gesundheits- und Pflegeberufe Inland – ist telefonisch, elektronisch oder schriftlich zu erreichen.

Eine persönliche Beratung kann nur nach individueller Terminvereinbarung erfolgen. Bei einem Terminwunsch melden Sie sich bitte unter Angabe des Grundes über den E-Mail-Kontakt.

Ihre Unterlagen übersenden Sie bitte per Post oder werfen diese in den Hausbriefkasten in der Turmstraße 21, Haus A, 10559 Berlin ein.

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