FAQ für Gesundheitsberufe: Urkunden, Bescheinigungen, EU Nachweise

  • Werden bei einer Namensänderung Urkunden und Zeugnisse geändert?

    Nein, in der Regel nicht. Bei Namensänderungen (z.B. durch Heirat) gilt die Urkunde weiterhin in Verbindung mit der Personenstandsurkunde.

    Lediglich bei Namensänderungen nach dem Gesetz über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag (SBGG) besteht ein Anspruch auf Ausfertigung der Urkunden mit dem geänderten Vornamen.

    Die Neuausfertigung kann formlos unter Angabe von Familienname, Geburtsname, Geburtsdatum, neuem Vornamen, bisherigem Vornamen, Anschrift und unter Angabe der Registriernummer (sofern bekannt) mit Unterschrift (neuer Name) gestellt werden. Dem Antrag sind beizufügen:
    • die zu ändernden Dokumente im Original
    • eine beglaubigte Abschrift aus dem Personenstandsregister
    • eine Kopie des Personalausweises

    Die Neuausfertigung der Urkunden ist gebührenpflichtig.

Ein Quadrat mit mehreren Aufschriften Info

Wo bekomme ich eine EU-Bescheinigung

Eine Bescheinigung, dass die in Deutschland durchgeführte Ausbildung den einschlägigen EU-Richtlinien entspricht, erhalten

Apothekerinnen/Apotheker
und
Ärztinnen/Ärzte und Zahnärztinnen/Zahnärzte beim

Deutsches Institut für Medizinische Dokumentation und Information (DIMDI)
Projektgruppe „Ausbildung und Zugang zu den Berufen im Gesundheitswesen“
Waisenhausgasse 36-38a
50676 Köln
Tel.: 0221 4724-492

Tierärztinnen/Tierärzte beim

Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Dienstsitz Berlin
Wilhelmstr. 49
10117 Berlin
Tel. 030/18529-0.

Werden bei einer Namensänderung Urkunden und Zeugnisse geändert?

Nein, in der Regel nicht. Bei Namensänderungen (z.B. durch Heirat) gilt die Urkunde weiterhin in Verbindung mit der Personenstandsurkunde.

Lediglich bei Namensänderungen nach dem Gesetz über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag (SBGG) besteht ein Anspruch auf Ausfertigung der Urkunden mit dem geänderten Vornamen.

Die Neuausfertigung kann formlos unter Angabe von Familienname, Geburtsname, Geburtsdatum, neuem Vornamen, bisherigem Vornamen, Anschrift und unter Angabe der Registriernummer (sofern bekannt) mit Unterschrift (neuer Name) gestellt werden. Dem Antrag sind beizufügen:
  • die zu ändernden Dokumente im Original
  • eine beglaubigte Abschrift aus dem Personenstandsregister
  • eine Kopie des Personalausweises

Die Neuausfertigung der Urkunden ist gebührenpflichtig.

Wo werden Kopien von Zeugnissen und Urkunden oder Originale zur Vorlage bei ausländischen Behörden vorbeglaubigt? beglaubigt?

Einfache Beglaubigungen (Bescheinigung der Übereinstimmung einer Kopie mit dem Original) können Sie bei allen Bürgerämtern durchführen lassen.

Das Landesamt für Gesundheit und Soziales kann diese Beglaubigungen vornehmen, wenn die

- Urkunden und Zeugnisse vom Landesamt für Gesundheit und Soziales Berlin ausgestellt wurden,

- Urkunden und Zeugnisse nicht vom Land Berlin ausgestellt wurden, jedoch ausschließlich zur Vorlage im Landesamt für Gesundheit und Soziales vorgesehen sind.

Zur Beglaubigung von Kopien sind die Originale vorzulegen.

Die Beglaubigung von Zeugnissen und Urkunden im Landesamt für Gesundheit und Soziales Berlin, Turmstraße 21, 10559 Berlin, Haus A, sind nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

Die Terminvereinbarung erfolgt per Mail: info-berufe@lageso.berlin.de

oder telefonisch: (030) 90229-2111

Vorbeglaubigungen von Zeugnissen und Urkunden zur Vorlage bei ausländischen Behörden

Originalzeugnisse und Urkunden (Berufe des Gesundheitswesens), die vom Land Berlin ausgestellt wurden (z.B. Senatsverwaltung für Gesundheit/Landesprüfungsamt für Gesundheitsberufe/Landesamt für Gesundheit und Soziales/Ärzte-, Zahnärzte-, Tierärzte-, Apothekerkammer Berlin) werden durch das Landesamt für Gesundheit und Soziales Berlin vorbeglaubigt.

Die Vorbeglaubigung von Zeugnissen und Urkunden im Landesamt für Gesundheit und Soziales Berlin, Turmstraße 21, 10559 Berlin, Haus A, ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

Die Terminvereinbarung erfolgt per Mail: info-berufe@lageso.berlin.de

oder telefonisch: (030) 90229-2111

Nach der Vorbeglaubigung erfolgt die

Beglaubigung von Zeugnissen und Urkunden zur Vorlage bei ausländischen Behörden (Apostille) durch das

Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten
- LABO II A, „Zentrale Einwohnerangelegenheiten“
Friedrichstraße 219, Raum 225
10958 Berlin

Sprechzeiten
(bitte beachten Sie, dass diese Sprechzeiten nur für das LABO – nicht für das Landesamt für Gesundheit und Soziales Berlin gelten):

Montag 8:00 – 15:00 Uhr
Dienstag 11:00 – 18:00 Uhr
Mittwoch 8:00 – 13:00 Uhr
Donnerstag 11:00 – 18:00 Uhr
Freitag 8:00 – 13:00 Uhr

Wo werden Ärztliche Atteste zur Vorlage bei ausländischen Behörden beglaubigt?

Beglaubigungen von Ärztlichen Attesten zur Vorlage bei ausländischen Behörden (Apostille) erfolgt durch
Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten
- LABO II A, „Zentrale Einwohnerangelegenheiten“
Friedrichstraße 219, Raum 225
10958 Berlin

Sprechzeiten:
Montag 8:00 – 15:00 Uhr
Dienstag 11:00 – 18:00 Uhr
Mittwoch 8:00 – 13:00 Uhr
Donnerstag 11:00 – 18:00 Uhr
Freitag 8:00 – 13:00 Uhr

Sie benötigen eine Vorbeglaubigung durch das Landesamt für Gesundheit und Soziales – Kundencenter, wenn es sich um

  • Ärztliche Atteste handelt, die von einer Ärztin oder einem Arzt mit Sitz im Land Berlin ausgestellt wurden.

Vorbeglaubigungen sind gebührenfrei, da die Gebühr für die endgültige Beglaubigung (Apostille) diese Leistung einschließt.

Die Beglaubigungen von Betäubungsmittelverordnungen bei Auslandsreisen sowie die Beglaubigung ärztlicher Atteste erfolgt ausschließlich im Kundencenter des LAGeSo in der Sächsischen Str. 28, 10707 Berlin.

Bitte beachten Sie das Verfahren:

  • Der Besuch des Kundencenters ist ausschließlich mit Termin möglich.
  • Termine können nur innerhalb der Öffnungszeiten des Kundencenters vereinbart werden.

Zwecks Terminvereinbarung kontaktieren Sie uns unter der E-Mail-Adresse:
kc-beglaubigungen@lageso.berlin.de
oder telefonisch unter der Rufnummer: 90229-6828

Muss ich eine selbständige Tätigkeit in einem akademischen Beruf beim Landesamt für Gesundheit und Soziales anzeigen?

Als Mitglied einer Kammer (Ärztekammer, Apothekerkammer, Psychotherapeutenkammer u.ä.) müssen Sie die Tätigkeit in eigener Praxis beim Landesamt für Gesundheit und Soziales nicht anzeigen.

Hebammen und Pflegefachpersonen mit einem Hochschulabschluss müssen ihre Tätigkeit weiterhin anzeigen. Siehe hierfür:

Anzeigepflicht der Medizinalfachberufe

Wo finde ich Informationen, wenn ich einen Gesundheitsberuf in der EU ausüben möchte? (Migration)

Wollen Sie Ihren Gesundheitsberuf in
  • einem der Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU),
  • einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) oder
  • einem Vertragsstaat, dem die Europäische Gemeinschaft (EG) oder Deutschland und die EU vertraglich einen entsprechenden Rechtsanspruch eingeräumt haben
    ausüben, finden Sie auf der Internetseite

über die Berufsqualifikationen – Was ist ein reglementierter Beruf?

die Berufsanerkennungsrichtlinie 2005/36/EG und eine Datenbank über reglementierte Berufe.

Hinweise zur Arbeitssuche, zum Leben und Arbeiten und zur Aus- und Weiterbildung finden Sie auf der Internetseite
Arbeiten im Ausland – der offiziellen Website der Europäischen Union

Diese Seiten bieten darüber hinaus eine Vielzahl von interessanten Hinweisen für Migrationswillige.

Kontakt

  • Landesamt für Gesundheit und Soziales (Lageso)
  • Landesprüfungsamt für Gesundheitsberufe
  • Turmstraße 21/Haus A, 10559 Berlin
  • Tel.: (030) 90229-0
  • Fax: (030) 90229-2094
  • Homepage
  • Der Zugang zur Einrichtung ist Rollstuhlgeeignet.
  • Ein ausgewiesener Behindertenparkplatz ist vorhanden.
  • Ein rollstuhlgeeigneter Aufzug ist vorhanden.
  • Ein rollstuhlgeeignetes WC ist vorhanden.
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