Ausbildung zum/zur Orthoptist:in

Die dreijährige Ausbildung für Orthoptistinnen und Orthoptisten umfasst theoretischen und praktischen Unterricht und eine praktische Ausbildung. Die praktische Ausbildung findet in Augenkliniken, allgemeinen Krankenhäusern, neurologischen Kliniken und bei niedergelassenen Augenärztinnen und Augenärzten statt.

Die Ausbildung schließt mit einer Staatlichen Prüfung ab.

Ausbildungsvoraussetzungen

Voraussetzung für den Zugang zur Ausbildung ist

  • die gesundheitliche Eignung zur Ausübung des Berufs
  • der Realschulabschluss oder eine gleichwertige Ausbildung oder eine andere abgeschlossene zehnjährige Schulbildung, die den Hauptschulabschluss erweitert oder einen gleichwertigen Abschluss einer abgeschlossenen Berufsausbildung von mindestens zweijähriger Dauer.
  • Verzeichnis der staatlich anerkannten Ausbildungsstätten für Orthoptistinnen und Orthoptisten

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Kontakt

Landesamt für Gesundheit und Soziales Berlin
Referat IV H – Gesundheits- und Pflegeberufe Inland

Das Referat IV H – Gesundheits- und Pflegeberufe Inland – ist telefonisch, elektronisch oder schriftlich zu erreichen.

Eine persönliche Beratung kann nur nach individueller Terminvereinbarung erfolgen. Bei einem Terminwunsch melden Sie sich bitte unter Angabe des Grundes über den E-Mail-Kontakt.

Ihre Unterlagen übersenden Sie bitte per Post oder werfen diese in den Hausbriefkasten in der Turmstraße 21, Haus A, 10559 Berlin ein.

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