Weiterbildung

Das Gesetz über die Weiterbildung und Fortbildung in den Medizinalfachberufen und in den Berufen der Altenpflege vom 03. Juli 1995 (Gesetz und Verordnungsblatt für Berlin – GVBl. S. 401) in der zuletzt geänderten Fassung regelt die Weiterbildungen der Pflege- und Gesundheitsberufe.

Nach Abschluss der Berufsausbildung und im Anschluss an eine in der Regel mindestens zweijährige Tätigkeit in dem erlernten Beruf soll mit der Weiterbildung die Berufsqualifikation erhöht werden, um eine Tätigkeit in einem höherwertigen speziellen Bereich zu ermöglichen.

Die einzelnen Weiterbildungslehrgänge sind kostenpflichtig. Die Kosten können eventuell vom Arbeitgeber übernommen werden; die Abnahme der staatlichen Prüfung nach Abschluss der Weiterbildung sowie die Erteilung der staatlich anerkannten Weiterbildungsbezeichnung sind gebührenpflichtig.

Sie haben die Möglichkeit zur folgenden Weiterbildung:

Staatlich anerkannte Operationstechnische Assistentin / staatlich anerkannter Operationstechnischer Assistent für leitende Funktionen

  • Verzeichnis der staatlich anerkannten Weiterbildungsstätten

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Kontakt

Landesamt für Gesundheit und Soziales Berlin
Referat IV H – Gesundheits- und Pflegeberufe Inland

Das Referat IV H – Gesundheits- und Pflegeberufe Inland – ist telefonisch, elektronisch oder schriftlich zu erreichen.

Eine persönliche Beratung kann nur nach individueller Terminvereinbarung erfolgen. Bei einem Terminwunsch melden Sie sich bitte unter Angabe des Grundes über den E-Mail-Kontakt.

Ihre Unterlagen übersenden Sie bitte per Post oder werfen diese in den Hausbriefkasten in der Turmstraße 21, Haus A, 10559 Berlin ein.

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