Laufbahnprüfung

Zur Prüfung sind die Anwärterinnen und Anwärter zuzulassen, deren Leistungen in der berufspraktischen Unterweisung sowie im fachtheoretischen Unterricht im Durchschnitt jeweils mit mindestens „ausreichend“ benotet worden sind.

Der Prüfungsausschuss entscheidet, ob die Anwärterin oder der Anwärter zur Prüfung zuzulassen ist.

Wird die Anwärterin oder der Anwärter nicht zugelassen, ist unverzüglich über die Verlängerung des Vorbereitungsdienstes oder die Entlassung zu entscheiden.

In der Laufbahnprüfung wird festgestellt, ob die Anwärterin oder der Anwärter nach Kenntnissen und Leistung für die Laufbahn des mittleren Lebensmittelkontrolldienstes befähigt ist.

Die Prüfung besteht aus einem schriftlichen, praktischen und mündlichen Teil.

Die Prüfung kann nur einmal wiederholt werden. Die Wiederholungsprüfung soll frühestens drei Monate und spätestens zwölf Monate nach Abschluss der ersten Prüfung stattfinden.

Kontakt

Landesamt für Gesundheit und Soziales Berlin
Referat IV H – Gesundheits- und Pflegeberufe Inland

Das Referat IV H – Gesundheits- und Pflegeberufe Inland – ist telefonisch, elektronisch oder schriftlich zu erreichen.

Eine persönliche Beratung kann nur nach individueller Terminvereinbarung erfolgen. Bei einem Terminwunsch melden Sie sich bitte unter Angabe des Grundes über den E-Mail-Kontakt.

Ihre Unterlagen übersenden Sie bitte per Post oder werfen diese in den Hausbriefkasten in der Turmstraße 21, Haus A, 10559 Berlin ein.

Dienstgebäude

Verkehrsanbindungen

Postanschrift

(für alle Dienstgebäude)
Postfach 31 09 29
10639 Berlin