Lebensmittelkontrolleure/innen sind im öffentlichen Gesundheitsdienst beim Vollzug des Lebensmittelrechts mit der Überwachung des Verkehrs mit Erzeugnissen im Sinne des Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetzes auf folgenden Gebieten beauftragt. Dabei nehmen sie unter anderem folgende Aufgaben war:
- Kontrolle der Einhaltung der Bestimmungen über
- Schutz der Gesundheit
- Schadstoffe
- Hygiene
- Stoffe mit pharmakolog. Wirkung
- Zusatzstoffe
- Betriebseigene Maßnahmen und
- Behandlung mit ionisierenden Strahlen Kontrollen
- Rückstände und Umweltkontaminanten
- neuartige Lebensmittel
- Kennzeichnung
- Kenntlichmachung
- Verbote zum Schutz vor Täuschung
- Werbung,
- Beobachtung über mögliche nachteilige Beeinflussung von Lebensmitteln durch die Umwelt,
- sensorische Prüfung der Erzeugnisse hinsichtlich einer Abweichung von der Norm
- orientierende physikalische und chemische Prüfungen oder Messungen wie PH-Wert-Bestimmungen und Temperaturmessungen,
- Prüfung technologischer Vorgänge
- Probenahmen
- Betriebskontrollen
- Dokumentation der Außendiensttätigkeiten