Dritter Abschnitt der Pharmazeutischen Prüfung

Der Dritte Abschnitt der Pharmazeutischen Prüfung erstreckt sich auf die Fächer

I. Pharmazeutische Praxis,
II. Spezielle Rechtsgebiete für Apotheker

Die Prüfung soll für einen Prüfling mindestens eine halbe und höchstens eine Stunde dauern.

Der Antrag auf Zulassung ist ausschließlich elektronisch unter Beachtung der Hinweise dazu, die auch die aktuellen Prüfungstermine enthalten, zu stellen.

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  • Vorläufige Bescheinigung über die praktische Ausbildung

    PDF-Dokument (25.6 kB)

  • Bescheinigung über die praktische Ausbildung

    PDF-Dokument (23.6 kB)

  • Antrag auf Anrechnung der praktischen Ausbildung im Ausland

    PDF-Dokument (1.5 MB) - Stand: August 2021

Kontakt

Landesamt für Gesundheit und Soziales Berlin
Referat IV A – Landesprüfungsamt für Gesundheitsberufe

Das Landesprüfungsamt für Gesundheitsberufe ist telefonisch, elektronisch oder schriftlich zu erreichen.

Eine persönliche Beratung kann nur nach individueller Terminvereinbarung erfolgen. Bei einem Terminwunsch melden Sie sich bitte unter Angabe des Grundes über den E-Mail-Kontakt

Ihre Unterlagen übersenden Sie bitte per Post oder werfen diese in den Hausbriefkasten in der Turmstraße 21, Haus A, 10559 Berlin ein.

Ansprechpartnerin: Frau Schrumpf

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Postanschrift

(für alle Dienstgebäude)
Postfach 31 09 29
10639 Berlin