Erster Abschnitt der Pharmazeutischen Prüfung

Der Erste Abschnitt der Pharmazeutischen Prüfung erstreckt sich auf die Fächer

I. Allgemeine, anorganische und organische Chemie,
II. Grundlagen der pharmazeutischen Biologie und der Humanbiologie,
III. Grundlagen der Physik, der physikalischen Chemie und der Arzneiformenlehre,
IV. Grundlagen der pharmazeutischen Analytik.

Die Prüfung findet an vier Tagen in der obigen Reihenfolge statt. Sie dauert an den ersten beiden Tagen je zweieinhalb Stunden und an den folgenden beiden Tagen je zwei Stunden.

Der Antrag auf Zulassung ist ausschließlich elektronisch unter Verwendung der hierfür bereitgestellten Formulare bis zum 10. Januar bzw. 10. Juni eines jeden Jahres und unter Beachtung der Hinweise die auch die aktuellen Prüfungstermine enthalten, zu stellen.

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