Berufsbild

Die Aufgabenstellung des Podologen/ der Podologin besteht darin,
  • in der Anwendung geeigneter Verfahren nach den anerkannten Regeln der Hygiene allgemeine und spezielle fußpflegerische Maßnahmen selbstständig auszuführen,
  • pathologische Veränderungen oder Symptome von Erkrankungen am Fuß, die eine ärztliche Abklärung erfordern, zu erkennen,
  • unter ärztlicher Anleitung oder auf ärztliche Veranlassung medizinisch indizierte podologische Behandlungen durchzuführen und damit bei der Prävention, Therapie und Rehabilitation von Fußerkrankungen mitzuwirken.
Diese Tätigkeiten sind gerichtet auf
  • Fußpflegerische Maßnahmen,
  • Podologische Behandlungsmaßnahmen,
  • Physikalische Therapien im Rahmen der podologischen Behandlung,
  • Handhabung der podologischen Materialien und Hilfsmittel.
  • Der Einsatz erfolgt in podologischen Praxen, die unter anderem auch in pflegerischen Einrichtungen (Heimen, Sozialstationen und ähnlichen), Rehabilitationszentren, Kurkliniken oder in auch Krankenhäusern eingerichtet sind.

Es ist auch eine selbstständige Tätigkeit in eigener Praxis möglich.

Kontakt

Landesamt für Gesundheit und Soziales Berlin
Referat IV H – Gesundheits- und Pflegeberufe Inland

Das Referat IV H – Gesundheits- und Pflegeberufe Inland – ist telefonisch, elektronisch oder schriftlich zu erreichen.

Eine persönliche Beratung kann nur nach individueller Terminvereinbarung erfolgen. Bei einem Terminwunsch melden Sie sich bitte unter Angabe des Grundes über den E-Mail-Kontakt.

Ihre Unterlagen übersenden Sie bitte per Post oder werfen diese in den Hausbriefkasten in der Turmstraße 21, Haus A, 10559 Berlin ein.

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