Der Ausschuss für Bürgerdienste, Wirtschafts- und
Ordnungsangelegenheiten empfiehlt der BVV,
die BVV möge beschließen:
Das Bezirksamt wird aufgefordert, allen Bürger*innen, die im Bezirk einen Wohnsitz anmelden, bei der Vorsprache im Bürgeramt umfassende schriftliche Informationen über die Beschränkung von Mieterhöhungen, insbesondere die Regelungen der modifizierten Mietpreisbremse auszuhändigen. Teil dieser Information soll der Hinweis auf die Möglichkeit der Online-Abfrage bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen sein. Eine Aufstellung der unterstützenden Angebote und Anlaufstellen für Mieter*innen im Bezirk ist beizufügen. Alle Unterlagen sind auch auf der Webseite des Bezirks zur Verfügung zu stellen.
Der BVV ist bis zum 30.6.2019 zu berichten.
Ursprungstext:
Das Bezirksamt wird aufgefordert, allen Bürger*innen, die im Bezirk einen Wohnsitz anmelden, bei der Vorsprache im Bürgeramt umfassende schriftliche Informationen über die Beschränkung von Mieterhöhungen, insbesondere die Regelungen der modifizierten Mietpreisbremse auszuhändigen. Gleichzeitig soll das Bezirksamt anhand der vorliegenden Daten im Mietspiegel über die gegenwärtige Höhe der ortsüblichen Vergleichsmiete am Wohnort Auskunft geben. Eine Aufstellung der unterstützenden Angebote und Anlaufstellen für Mieter*innen im Bezirk ist beizufügen. Alle Unterlagen sind auch auf der Webseite des Bezirks zur Verfügung zu stellen.
Der BVV ist bis zum 30. 6.2019 zu berichten.