Drucksache - 1069/5
Wir fragen das Bezirksamt:
Sehr geehrte Frau Vorsteherin,
die Große Anfrage beantwortet das Bezirksamt wie folgt:
Zur als Überschrift verwendeten Frage nach dem zukünftigen Angebot an Schaukeltieren auf bezirklichen Spielplätzen:
Selbstverständlich werden auch in Zukunft Schaukeltiere bzw. Federtiere aufgestellt. Sie gehören zu den wichtigsten Standardausstattungen der Spielplätze, gerade für die Kleinsten, und werden in Gesprächen des Straßen- und Grünflächenamts mit Nutzer*innen von Spielplätzen bzw. deren Eltern kontinuierlich nachgefragt.
Auf folgenden Kinderspielplätzen sind Erneuerungsmaßnahmen im Rahmen des Kita- und Kinderspielplatzsanierungsprogramm (KSSP) vorgesehen:
> Spielplatz Cauerstr. 19 > Spielplatz Holsteinische Str. 33 > Spielplatz Forckenbeckstr. 39 > Spielplatz Eisenzahnstr. 54 > Spielplatz Pfalzburger Str. 35 - 38 > Spielplatz Kastanienallee 6 > Spielplatz Wielandstr. 10 > Spielplatz Zillestr. / Gierkezeile > Spielplatz Pariser Str. 10
Aufgrund der sehr engen Zeitfenster beim KSSP werden die Spielplätze nicht einzeln nacheinander abgearbeitet. Die letzte Ausschreibung soll im Mai stattfinden, im April werden die meisten Maßnahmen starten.
Bereits jetzt finden über die Abteilung Jugend bzw. das Kinder- und Jugendparlament Beteiligungen statt. Die für Jugend und Grünflächen zuständigen Abteilungen des Bezirksamts werden eine Kooperationsvereinbarung nach einer entsprechenden Berliner Rahmenvorlage schließen, die Kinder- und Jugendbeteiligungsverfahren beim Neubau öffentlicher Kinderspielplätze und Ersatz vorhandener größerer Spielgeräte vorsehen.
Es ist jedoch wichtig sich die Rahmenbedingungen für Beteiligungsmaßnahmen vor Augen zu führen, die (1) von der Steuerung des Landes über Sonderprogramme, (2) den personellen Kapazitäten in der Verwaltung und (3) der Auslastung der ausführenden Unternehmen bestimmt werden.
Die Handhabung des KSSP durch die zuständige Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie erschwert einen sinnvollen Umgang mit den Mitteln und macht jegliche Form der Beteiligung faktisch unmöglich. Die Mittelzusagen für das Jahr 2019 erfolgten am 7.12.2018 also genau ein Jahr nach Verabschiedung des Haushalts für das Jahr 2019. Zu diesem Termin wurden dem Bezirk insgesamt 596.000 Euro zugewiesen, für die ab diesem Zeitpunkt dann die Ausschreibungen gestartet werden durften. Die zweite Tranche wurde dem Bezirk dann am 1.3.2019 zugewiesen, obwohl auch der Nachtragshaushalt 2019 am 13.12.2018 verabschiedet wurde. Durch diese Hinhaltepolitik der zuständigen Senatsverwaltung haben die Bezirke enorme Schwierigkeiten die Mittel noch auszugeben, jegliche zeitliche Verzögerung wäre fatal. Hier macht sich die hohe Auslastung der Firmen bemerkbar, denn Lieferzeiten für Spielgeräte von einem halben Jahr sind keine Ausnahme mehr.
Dass es auch anders geht, beweist die Senatsverwaltung für Inneres und Sport, die die Mittelzuweisung 2019 für das vergleichbare Sportanlagensanierungsprogramm am 18.1.2018 versandte, also drei Wochen nach Verabschiedung des Haushalts. Warum dies der Jugendverwaltung nicht möglich ist, erschließt sich aus bezirklicher Sicht nicht.
Die BVV wird nach wie vor im bewährten Gremium der Spielplatzkommission einbezogen. Sie wird sowohl über den Planungsstand, also auch die Baudurchführung der oben genannten Spielplätze informiert.
Mit freundlichen Grüßen
Oliver Schruoffeneger
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