Drucksache - 1144/5  

 
 
Betreff: Einwohnerfragestunde
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Bezirksverordnetenvorsteher 
   
Drucksache-Art:EinwohnerfragestundeEinwohnerfragestunde
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
16.05.2019 
31. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin beantwortet   

Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Einwohnerfragen
Beantwortung Einwohnerfragen

 

1. Einwohnerfrage Fred Hagemeister

 A 100/Kaiserdamm

 

  1. Hält das BA das Teil-Projekt "Verlegung der AS Kaiserdamm von der Knobelsdorffbrücke direkt zur Kaiserdammbrücke" nur unter "Inkaufnahme umfangreicher Eingriffe in bestehende Wohnbauten“ für möglich?

 

  1. Sieht das BA noch die Alternative, das zwischen Dresselsteg und Knobelsdorffbrücke brach liegende Bahngelände zu erwerben und für einen Ersatzbau der A 100 zu nutzen?

 

  1. Wird sich das BA dafür einsetzen, dass der östliche Stützpfeiler der Kaiserdammbrücke so versetzt wird, dass er dem Ersatzbau der A 100 nicht mehr im Wege steht?
     

Sehr geehrte Frau Vorsteherin,

 

die o.g. Einwohnerfrage beantworte ich für das Bezirksamt wie folgt:

 

Zu 1:

Ja, dies war die Antwort des Bezirksamts auf Ihre 2. Einwohneranfrage in der Februar-Sitzung der BVV.

 

Zu 2 und 3:

Ein Ersatzbau der A100 ist für den Abschnitt zwischen Dresselsteig und Knobelsdorffstraße derzeit nicht beabsichtigt. Dem Bezirksamt liegen keine Erkenntnisse über Lage und Veränderungsbedarf von Stützpfeilern der Kaiserdammbrücke vor.

 

Mit freundlichen Grüßen

Schruoffeneger

 

 

2. Einwohnerfrage Cornelia Beckmann

 Übertragung bezirklicher Seniorenclub

 

Mit DS-Nr: 1166/4 wurde am 23.4.2015 die Übertragung des Betriebs des bezirklichen Seniorenclubs Nehringstraße 8-10 an Divan e.V. unter der Maßgabe, dass im Rahmen eines Kooperationsvertrages die bestehenden Angebote für Senioren in die Konzeption des neuen Trägers eingebunden und weiterentwickelt werden, beschlossen.
Am 07.01. 2016 wurde der Kooperationsvertrag mit dem Interkulturellen Stadtteilzentrum Divan, Nehringstr. 8-10 unterschrieben.
 

  1. Wie hat der Träger die im Kooperationsvertrag enthaltenen Vorgaben,
    hinsichtlich der Einbindung und Weiterentwicklung der Angebote für Senioren in das Konzept des Stadtteilzentrums Divan unter Berücksichtigung der Raumnutzung erfüllt?

 

  1. Wie haben sich die Angebote für Senioren hinsichtlich Umfang , Qualität und Teilnahmegebühren sowie die Besucher- bzw. Nutzerzahlen in den letzten 3 Jahren entwickelt?

 

  1. Wer überprüft im Bezirksamt die Einhaltung des Kooperationsvertrages?

 


Sehr geehrte Frau Hansen,

 

die Einwohneranfrage wird wie folgt beantwortet:

 

zu 1. – 3.

Mit dem Kooperationsvertrag vom 07.01.2016 wurden die Nutzungsrechte der Räume des bisherigen Seniorenclubs Nehringstraße 8-10 an den Verein Divan e.V. zum Betrieb eines Stadtteilzentrums übertragen.

Die finanzielle Förderung von Stadtteilzentren erfolgt nicht durch den Bezirk, sondern durch die Senatsverwaltung für Integration Arbeit und Soziales (SenIAS) auf der Basis  des Infrastrukturförderprogramms Stadtteilzentren.

Zur Qualitätssicherung im Zusammenhang mit der Zuwendungsgewährung werden die zuwendungsempfangenden Stadtteilzentren durch SenIAS beauflagt, jährlich einen Sachbericht zu fertigen. Auf die Struktur der Sachberichte und damit auf die darin enthaltenen Items hat der Bezirk keinen direkten Einfluss.

 

Unabhängig davon wurde der Abteilung Soziales und Gesundheit die Federführung bei der Umsetzung eines BVV-Beschlusses zur Evaluation der Arbeit aller bezirklichen Stadtteilzentren übertragen.

In diesem Zusammenhang ist eine Bestandsaufnahme auf der Basis vorhandener Daten geplant. Als wesentliche Datenquelle hierfür sollen die jährlichen Sachberichte dienen.

Seitens der SenIAS wurden die Bereitstellung der Sachberichte und ihre Verwendung durch den Bezirk jedoch an verschiedene Bedingungen geknüpft.

So sind beispielsweise die Inhalte, die die aus dem Infrastrukturförderprogramm Stadtteilzentren geförderten Stadtteilzentren betreffen, vor einer Veröffentlichung der Senatsverwaltung zur Kenntnis vorzulegen. Des Weiteren behält sich die SenIAS etwaige Anpassungen bzw. Ergänzungen ausdrücklich vor.

 

Ob die vor diesem Hintergrund für die Evaluation zur Verfügung stehenden Daten Aussagen hinsichtlich der Beantwortung der Fragen der Bürgerin ermöglichen, kann erst nach Abschluss der Evaluation eingeschätzt werden.

 

Mit freundlichen Grüßen

D. Wagner

 

 

 

3. Einwohnerfrage Michael Roeder

 Gedenktafel für Zwangsarbeiter des Bezirksamtes
  Wilmersdorf in der NS-Zeit

 

Am 14.12.2017 stellte BV A. Kaas Elias folgende mündliche Frage an das Bezirksamt (DS 0549/5): "Wie bewertet das Bezirksamt die provisorische Gedenktafel der Berliner Geschichtswerkstatt zum Gedenken an das Zwangsarbeiterlager in der Wilhelmsaue 40? Wie kann dieses Provisorium in eine dauerhafte Lösung überführt werden?"

Der Tenor der Antwort der BzStR Schmitt-Schmelz lautete: Es gäbe verschiedene Meinungen zu dem Thema; das Bezirksamt habe seine diesbezüglichen Nachforschungen aber noch nicht abgeschlossen. Einen genauen Zeitpunkt dafür könne sie noch nicht nennen, denn die Nachforschungen sollten ja gründlich sein.

Nachdem nunmehr seitdem 18 Monate vergangen sind, frage ich das Bezirksamt:

 

  1. Von wann bis wann hat das Bezirksamt gründlich nachgeforscht?
     
  2. Welcher Art waren die gründlichen Nachforschungen (Einbeziehung welcher Historiker oder anderer Personen, Einsichtnahme in Akten welcher Archive, Heranziehung des Dokumentationszentrums NS-Zwangsarbeit der Topographie des Terrors, ...)?
     
  3. Wie lautet das Ergebnis der gründlichen Nachforschungen (einschl. Fundstelle und Link dazu)?
     

 

Sehr geehrte Frau Vorsteherin,

sehr geehrter Herr Roeder,

 

zu der Einwohneranfrage teile ich Folgendes mit:

 

Die Zuarbeit zur Einwohneranfrage gibt nur die Recherchen des Museums wieder. Die Ergebnisse der Gedenktafelkommission sind hier nicht aufgeführt bzw. ist der finale Beschluss der Gedenktafelkommission zu berücksichtigen.

 

 

Stand der Forschung zu Zwangsarbeit in Charlottenburg-Wilmersdorf

Zum Thema Zwangsarbeit kann das Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf bereits auf grundlegende frühere Forschungen verweisen. Vor 15 Jahren hatte das damalige Heimatmuseum Charlottenburg im Verbund mit der Berliner Geschichtswerkstatt e.V. und externen Fachwissenschaftlern entsprechende Forschungen angestellt. Sie mündeten 2002 in einer Ausstellung des Museums Charlottenburg mit dem Titel „Zwischen Siemenswerk und Privathaushalt. Jüdische und europäische Zwangsarbeiter in Charlottenburg und Wilmersdorf“ (Ausstellung vom 5. Mai – 4. August 2002 am damaligen Museumsstandort in der Schloßstraße 69 in Charlottenburg). Seither waren mehr als 70 Firmen, öffentliche Einrichtungen und Privathaushalte in Charlottenburg und Wilmersdorf bekannt, die Zwangsarbeiter*innen beschäftigten. Darunter fanden sich auch Großunternehmen wie die Reichsbahn, Heliowatt, Elektrolux, die Deutsche Waffen und Munitionsfabrik, Robert Bosch, BMW, Auto-Union oder Blaupunkt aber auch die Bezirksämter Charlottenburg und Wilmersdorf. Schon damals betonten die Forscher und Museumsmitarbeiter jedoch, diese Firmen seien nur „ein Mosaiksteinchen, sie bildeten [..] die Spitze eines Eisbergs nur“ (Dokumentation im Archiv des Museums Charlottenburg-Wilmersdorf, Bd. 1). Im Ergebnis befanden sich „mindestens 50 Lager [..] allein in Charlottenburg. Im Jahr 1944 wurden in Charlottenburg 15.716 und in Wilmersdorf 14.822 Zwangsarbeiter und Zwangsarbeiterinnen gezählt.“ (ebd.) Neben einigen Einzelschicksalen zeichnete die Schau die politisch-wirtschaftlichen Voraussetzungen der Zwangsarbeit nach, schilderte die Arbeits- und Lebensbedingungen der Zwangsarbeiter*innen und beschrieb die Art und Bauweise der Lager in beiden Ortsteilen – Charlottenburg und Wilmersdorf. Heute ist von dem einst flächendeckenden Lagerwesen nichts mehr im Stadtbild erhalten. Publiziert wurden diese Ergebnisse damals nicht, vorhanden ist lediglich eine Dokumentation der als Tafelausstellung aus Texten und Abbildungen konzipierten Schau.

Viele der damals gezeigten Fotos wurden von der Berliner Geschichtswerkstatt zur Verfügung gestellt. Sie lagen häufig Briefen ehemaliger Zwangsarbeiter*innen bei, die später mit der Geschichtswerkstatt Kontakt aufgenommen hatten.

Das Thema Zwangsarbeit ist vom Museum Charlottenburg-Wilmersdorf auch seither in Ausstellungen und Publikation erneut aufgegriffen worden, unter anderem in der Publikation „Von Haus zu Haus am Kurfürstendamm“ oder in der Ausstellung über die Geschichte der Wilmersdorfer Straße, an der mehrere Firmen, die Zwangsarbeiter*innen beschäftigten, ansässig waren. In den vergangenen Jahren ergaben sich durch externe Forscher Kenntnis über weitere Lager. Eine Recherche beim International Tracing Service in Bad Arolsen förderte 2015/16 weitere Materialien zu Zwangsarbeiterinnen und Zwangsarbeiter in Charlottenburg und Wilmersdorf zu Tage:

 

  1. 18.05.2016

Von der Leiterin des Museums an die Bezirksstadträtin Frau König

 

Stellungnahme zur Anfrage von Fr. Dr. Timper:

Daten zu ehemaligen Zwangsarbeiterlagern in Charlottenburg und Wilmersdorf

 

ad 1) Das Museum Charlottenburg-Wilmersdorf hat im Dezember 2015 Herrn Dr. Bernhard Bremberger beauftragt, beim International Tracing Service (abgekürzt ITS) in Bad Arolsen den Aktenbestand zu Charlottenburg-Wilmersdorf zu sichten und Kopien anzufertigen.

Das Museum hat im Anschluss von Herrn Dr. Bremberger einen Datenträger mit dem zusammengetragenen Material im Umfang von über 2.400 Seiten erhalten, sowie einen Ordner mit rund (ausgedruckten) 120 Kopien. Es handelt sich – jeweils bezogen auf Einrichtungen von Zwangsarbeit in den ehemaligen Bezirken Charlottenburg und Wilmersdorf –  um

  • Listen von Angehörigen der Vereinten Nationen und anderer Ausländer, deutscher Juden sowie Staatenlosen
  • Berliner Krankenhausakten
  • Angaben zu den Gefängnissen in Plötzensee, an der Kantstraße und am Kaiserdamm
  • den sogenannten Belgischen und Niederländischen Katalog über Konzentrations- und Zwangsarbeiterlager
  • sogenannte „T/D-Fälle“ (tracing documents)
  • Quittungskarten zu bei Philipp Holzmann beschäftigten Ausländern
  • weiteres Material zu Juden in CW, Bombenopfern, zur Organisation Todt und Child Search

 

Das Material erlaubt detailliert Angaben

  • zu Ausländer/innen bzw. Zwangsarbeiter/innen im Bezirk
  • zu den Ausländerlagern und zu zahlreichen „Arbeitgebern“
  • zur Behandlung von ausländischen Patienten in den Krankenhäusern des Bezirks
  • zu den bekannten städtischen Kliniken und auch zu Behelfskrankenhäusern
  • zu Insassen der Gefängnisse Kantstraße und Plötzensee

 

Dazu kommen Materialien, die zu einzelnen Themen (z.B. Einbruchdiebstähle, Kindersuche) spezielle Studien erlauben.

 

Die Materialsammlung ist dem Museum von Herrn Bremberger zusammen mit einer knappen Einschätzung übergeben worden, bedarf aber künftig einer genaueren Auswertung. Sie ergänzt das Recherchematerial, welches für die Ausstellung „Zwischen Siemenswerk und Privathaushalt: jüdische und europäische Zwangsarbeit in Charlottenburg und Wilmersdorf“ des Bezirksmuseums 2002 entstand.

 

Es ging dem Museum Charlottenburg-Wilmersdorf dabei darum, dieses Material erstmals sichten zu lassen und für spätere Forschung durch oder im Auftrag  des Bezirksamtes zu sichern, zumal die Herstellung von Kopien (als Ausdruck bzw. digital) derzeit noch kostenfrei war. Eine Auswertung ist beim gegenwärtigen Personalstand vom Museum aktuell jedoch nicht zu leisten.

 

In den Unterlagen des ITS in Bad Arolsen fanden sich zu dem  Lager in der Wilhelmsaue übrigens keine Angaben.

 

Es handelt sich bei dem Material um personenbezogene Daten, die mit besonderer Sorgfalt und Rücksichtnahme zu behandeln sind und deren Veröffentlichung unter Umständen nur mit schriftlicher Zustimmung der Person(en) oder ggf. deren Familienangehörigen erfolgen darf (Kopie der Datenschutzprinzipien des Internationen Suchdienstes und Nutzererklärung anbei).

 

  1. 15.08.2017 

Antrag auf Projektförderung beim

Projektfonds Zeitgeschichte und Erinnerungskultur der Senatsverwaltung für Kultur und Europa – Abteilung Kultur

    Antragsteller: Museum Charlottenburg-Wilmersdorf, Leiterin

Projekt

Zwangsarbeit in Charlottenburg und Wilmersdorf während des Nationalsozialismus

Antragsteller

Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin

Abteilung Jugend, Familie, Bildung, Sport und Kultur

Fachbereich Kultur – Museum Charlottenburg-Wilmersdorf

Beantragter Förderzeitraum

2018

Projektzeitraum

ab 2018 mit dauerhafter Präsentation der Projektergebnisse im Stadtraum und im Museum Charlottenburg-Wilmersdorf

 

Kurzbeschreibung des Projekts

Im nationalsozialistischen Deutschland wurden zwischen 1939 und 1945 über zwanzig Millionen ausländische Arbeitskräfte, Häftlinge aus Konzentrationslagern und Kriegsgefangene zur Zwangsarbeit gezwungen. Verantwortliche Akteure waren Großunternehmen, mittelständische Betriebe ebenso wie kommunale Verwaltungen und Privathaushalte. Allein in Berlin existierten über 3.000 Lager, für Charlottenburg und Wilmersdorf sind die Schicksale von mehr als 30.000 Zwangsarbeiterinnen und Zwangsarbeitern bekannt. Dies macht es in besonderem Maße zu einem zeit- und regionalgeschichtlichen Forschungsthema. Das Projekt zur Zwangsarbeit in Charlottenburg-Wilmersdorf ist ein Beitrag zu einer aktiven, dauerhaften und damit nachhaltigen Erinnerungskultur des Bezirksamtes Charlottenburg-Wilmersdorf. Aufbauend auf älteren Forschungen und Ausstellungen des stadtteilhistorischen Museums, und in Kooperation mit zwei profilierten Forschungs- und Dokumentationszentren in Berlin soll das Thema Zwangsarbeit in Charlottenburg und Wilmersdorf grundlegend und aktuell aufgearbeitet und anschließend dauerhaft erinnert werden. Die Ergebnisse werden an zwei Informationsorten im Stadtraum und als mediale Dokumentation im stadtteilhistorischen Museum (Museum Charlottenburg-Wilmersdorf in der Villa Oppenheim) öffentlich präsentiert. Künftig soll darüber hinaus ein mobiles Ausstellungsmodul realisiert werden, um die Ergebnisse zu diesem gesellschaftspolitisch relevanten aber „sperrigen“ Thema auch an anderen Bildungseinrichtungen und öffentlichen Einrichtungen zu präsentieren.

Der Antrag wurde nicht bewilligt.

 

 

Mit freundlichen Grüßen

Heike Schmitt-Schmelz     

 

 

 

4. Einwohnerfrage Andreas Pohlmann

 Cornelsenwiese – Schadensersatz

 

Cornelsenwiese: Im Stadtentwicklungsausschuss sprach Frau Klose von potenziellen Schadensersatzansprüchen des Investors aufgrund der im Bezirksamt vorliegenden Dokumente.
 

  1. Liegt dem Bezirksamt ein Dokument vor, in welchem dem Investor das Baurecht bereits zugesprochen worden ist?
     
  2. Liegt ein Dokument vor, welches die Löschung der bestehenden Grunddienstbarkeit garantiert?
     
  3. Liegt ein Dokument vor, welches zum Ausdruck bringt, dass die Bebauung der Wiese nicht unter das Bürgerbegehren von 2016 fällt?
     

Beantwortung Frau BzStR’in Schmitt-Schmelz.
 

5. Einwohnerfrage Joachim Jetschmann

 AG Seniorenbetreuung

 

  1. Was hat das Bezirksamt nach der von der Bezirksverordnetenversammlung am 23. März 2017 beschlossenen und am 23. April 2018 von der AG Seniorenbetreuung organisierten Fachkonferenz "Wohnen im Alter" unternommen, um die unterbreiteten Vorschläge der drei Thementische der Konferenz (1) "Wohnen in Charlottenburg-Wilmersdorf nur noch für Reiche?", (2) "Hilfestellung für das Wohnen mit Beeinträchtigung" und (3) "Wie wird Charlottenburg-Wilmersdorf" zum Traumbezirk?" zu verwirklichen?

 

  1. Welche konkreten Maßnahmen hat das Bezirksamt eingeleitet, durchgeführt und geplant, um den gesetzlichen Auftrag nach § 71 SGB XII zu erfüllen, wonach Leistungen der Altenhilfe für ältere Menschen bei der Beschaffung und der Erhaltung von Wohnungen erbringen sind, die den Bedürfnissen der alten Menschen entsprechen?

 

  1. Wie stellt das Bezirksamt sicher, dass die drei bezirklichen Vertreterinnen und Vertreter in der Arbeitsgruppe 3 - Die räumlichen Bedingungen für Teilhabe schaffen - bei der Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales zur Beschreibung und Vorbereitung von Maßnahmen der Leitlinien der Berliner Seniorenpolitik 2020 über die Anliegen des Bezirks Charlottenburg-Wilmersdorf beim Thema "Wohnen im Alter" informiert werden und wie erfolgt der Austausch mit den anderen Bezirken bei Ausarbeitung der Ziele der neuen seniorenpolitischen Leitlinien des Landes Berlin?

     

 

Sehr geehrte Frau Hansen,

 

die Einwohneranfrage wird wie folgt beantwortet:

 

Zu 1.

Das Bezirksamt hat inzwischen die Stelle der Altenhilfekoordination besetzt. Es gehört zu den Aufgaben der Altenhilfekoordinatorin die während des Fachtages angerissenen Themen weiter zu verfolgen. Insbesondere hinsichtlich der bezirklichen Seniorenwohnhäuser ist es gelungen diese an die Wilmersdorfer Seniorenstiftung zur Verwaltung zu übertragen. Damit ist gewährleistet, dass der Bezirk weiterhin seinen Einfluss auf die Vergabe und den Erhalt der Seniorenwohnhäuser geltend machen kann.

 

 

Zu 2.

Bei den Leistungen gemäß § 71 SGB XII handelt es sich nach wie vor nicht um Pflichtaufgaben. Aus diesem Grund sind die zur Verfügung stehenden Mittel begrenzt. Hinsichtlich der Erhaltung von Wohnraum verweise ich auf meine Ausführungen zur Frage 1.

 

Zu 3.

Die bezirkliche Altenhilfekoordinatorin vertritt die Interessen des Bezirkes in einem übergeordneten Gremium bei der Senats-verwaltung zur Ausarbeitung der Leitlinien der Berliner Senio-renpolitik 2020. Seit kurzer Zeit sind die Altenhilfekoordinatorin-nen und -koordinatoren in einem eigenen Gremium vernetzt und treffen sich regelmäßig zum Austausch über relevante Themen der Seniorenarbeit.

 

 

Mit freundlichen Grüßen

D. Wagner

 

+

 

 

 

6. Einwohnerfrage Axel Gödel

 Schilder Württembergische Str. 41 – 48

 

 

  1. Seit Schreiben vom 17.10.2018 ist dem Baustadtrat bekannt, dass sich auf einem öffentlichen Weg Württembergische Str. 41-48 Schilder befinden, die dessen Nutzung ausschließlich den Bewohnern angrenzender Wohnsiedlung gestatten.
    Am 23.11.2018 bestätigte der Stadtrat, dass diese Schilder dort zu Unrecht stehen und kündigte zeitnah Maßnahmen an. Welche Maßnahmen ergriff das Bezirksamt seither, die dort zu Unrecht aufgestellten Schilder zu entfernen?

 

  1. Der Weg ist aufgrund einer Mauereinfriedung und Torsicherung von Passanten ohnehin schwer als öffentlicher Weg zu erkennen.
    Welche Möglichkeiten sieht das Bezirksamt, eine bessere öffentliche Erkennbarkeit und damit verstärkte Nutzung des Weges zu erreichen?
     
  2. Welche ähnlichen Fälle zu Unrecht auf öffentlichen Geländen aufgestellter Schilder sind dem Bezirksamt aus dem Bezirk Charlottenburg Wilmersdorf noch bekannt?

 

Beantwortung Frau BzStR’in Schmitt-Schmelz.

Sehr geehrter Frau Vorsteherin, sehr geehrter Herr Gödel,

meine sehr geehrten Damen und Herren,

 

die 6. Einwohnerfrage beantworte ich im Namen des Bezirksamtes wie folgt:

 

zu 1.

Seit Schreiben vom 17.10.2018 ist dem Baustadtrat bekannt, dass sich auf einem öffentlichen Weg Württembergische Str. 41-48 Schilder befinden, die dessen Nutzung ausschließlich den Bewohnern angrenzender Wohnsiedlung gestatten. Am 23.11.2018 bestätigte der Stadtrat, dass diese Schilder dort zu Unrecht stehen und kündigte zeitnah Maßnahmen an. Welche Maßnahmen ergriff das Bezirksamt seither, die dort zu Unrecht aufgestellten Schilder zu entfernen?

Die Grundstücke Württembergische Str. 41-48 / Düsseldorfer Str. 27-28 befinden sich in Privateigentum. Es existieren u. a. Baulasten, die der Allgemeinheit das Recht einräumen eine Fläche von mindestens 5 m Breite auf den Grundstücken als öffentlichen Gehweg zu benutzen. Die den Weg umgebende Fläche ist gärtnerisch anzulegen und zu erhalten.

Es ist korrekt, dass Sie sich mit Schreiben vom 17.10.2018 an Herrn Bezirksstadtrat Schruoffeneger wegen Schildern an einem öffentlichen Weg hinter den Wohnanlagen Württembergische Str. 41-48 / Düsseldorfer Str. 27-28 gewandt haben, und dass Ihnen in einem Schreiben vom 22.11.2018 mitgeteilt wurde, die Schilder seien zu Unrecht aufgestellt worden und die Grundstückseigentümer würden von bezirklicher Seite zur Entfernung der Schilder aufgefordert werden.

In Vorbereitung der geplanten Aufforderung an die Grundstückseigentümer zur Schilderentfernung erfolgten Ortsbesichtigungen. Dabei wurde festgestellt, dass die tatsächlich angebrachten Schilder – entgegen der nach Sichtung der Akten und zugesandten Unterlagen getroffenen Einschätzung - nicht gegen die eingetragenen Baulasten verstoßen.

Am Zaun zur Düsseldorfer Straße hin (Eingangstor nicht abgeschlossen!) befinden sich drei Schilder ("Hunde sind anzuleinen", "Kein direkter Durchgang zum Olivaer Platz möglich", "Weg ohne Winterdienst"). Diese Schilder sind nicht zu beanstanden, sie untersagen nicht eine Nutzung des Fußweges. Sie wirken sicherlich nicht einladend – implizieren aber logischerweise eine öffentliche Nutzung.

Die Schilder, auf die Sie sich besonders beziehen "Nutzung der Grün- und Spielanlagen nur für Bewohner und deren Besucher der Düsseldorfer Str. 27-28 und Württembergischen Str. 41-48 PRIVATGELÄNDE" stehen inmitten der o. g. Grundstücke ca. 2 m neben dem ca. 5 m breiten Gehweg für die Öffentlichkeit. Das ist legitim, durch die Baulast hat die Öffentlichkeit das Recht den Gehweg zu benutzen, aber nicht den daneben liegenden Rasen zu betreten und die Spielanlagen zu benutzen. Da sich diese Schilder nicht bereits am Zaun des Einganges an der Düsseldorfer Str. befinden, können sie keine "abschreckende" Wirkung für die Öffentlichkeit haben.

Es besteht nach näherer Überprüfung keine rechtliche Grundlage und keine Veranlassung die Grundstückseigentümer zur Entfernung der Schilder aufzufordern. Das Antwortschreiben an Sie vom 22.11.2018 war bedauerlicherweise nicht korrekt gewesen. Ich bitte dies [im Namen von Herrn Schruoffeneger] zu entschuldigen und bitte angesichts der extrem hohen Belastung der Kolleg*innen um Verständnis, dass Sie noch keine Rückmeldung erhalten haben.
 

zu 2.

Der Weg ist aufgrund einer Mauereinfriedung und Torsicherung von Passanten ohnehin schwer als öffentlicher Weg zu erkennen. Welche Möglichkeiten sieht das Bezirksamt, eine bessere öffentliche Erkennbarkeit und damit verstärkte Nutzung des Weges zu erreichen?

 

Das Tor ist nicht abgeschlossen. Es ist das Recht der Grundstückseigentümer ihre Grundstücke zur Straße hin durch eine Einfriedung und ein Tor abzugrenzen.

Ein ergänzendes Schild könnte explizit auf die öffentliche Nutzung hinweisen. Zur Vermeidung einer weiteren Ausdehnung des Schilderwaldes sollten die verschiedenen "Botschaften" zusammengefasst werden. Das Bezirksamt wird dem Eigentümer ein solches Vorgehen vorschlagen.

zu 3) Welche ähnlichen Fälle zu Unrecht auf öffentlichen Geländen aufgestellter Schilder sind dem Bezirksamt aus dem Bezirk Charlottenburg Wilmersdorf noch bekannt?

Ähnliche Fälle sind nicht bekannt.

i.V. Schmitt-Schmelz
 

7. Einwohnerfrage Norbert Machachej

 Cornelsenwiesen

 

  1. Trifft es zu, dass das Bezirksamt 2016 einen Beschluss gefasst hat, das Bürgerbegehren für den Grünflächenerhalt habe keinen Einfluss auf das bereits laufende Bebauungsplanverfahren, das die Cornelsenwiese einbezieht?

 

  1. Trifft es zu, dass das Bezirksamt diesen Beschluss umgehend dem Investor für dieses Projekt mitgeteilt hat, nicht aber der Öffentlichkeit oder wenigstens den Bezirksverordneten?

 

  1. Trifft es zu, dass unabhängig davon die Entscheidung über die Bebauung der Cornelsenwiese bei der BVV liegt?

 

Beantwortung Frau BzStR’in Schmitt-Schmelz.
 

8. Einwohnerfrage Christine Wußmann-Nergiz

 Cornelsenwiese

 

  1. Auf welcher Grundlage basierte die Aussage des Bezirksamtes der letzten Wahlperiode, die Cornelesenwiese sei keine Grünanlage?

 

  1. War diese Aussage mit dem Rechtsamt abgestimmt - wenn ja, wann, in welcher Form?

 

Beantwortung Frau BzStR’in Schmitt-Schmelz.
 

9. Einwohnerfrage Fred Hagemeister

 Baugebot

 

 

  1. Gibt es in C-W Grundstücke, die seit mehr als 3 Jahren brach liegen und für den WOHNUNGSBAU geeignet sein könnten? (Bitte nur große Grundstücke ab 2.000 qm auflisten, getrennt nach öffentlichem und privatem Eigentum.)

 

  1. Wird das BA die Eigentümer dieser Grundstücke durch ein BAUGEBOT gem. § 176 BauGB und mit Hinweis auf Art. 14 GG verpflichten, aufgrund des andauernd extremen Wohnungsmangels im Bezirk WOHNBAUTEN (oder Bauten mit einem überwiegenden Anteil an Wohnungen) innerhalb von 4 Jahren und unter Beachtung wesentlicher städtebaulicher Ziele zu errichten?

 

  1. Welche Alternativen sieht das BA zum Baugebot gem. § 176 BauGB?

 

 

Sehr geehrte Frau Vorsteherin,

 

die o.g. Einwohnerfrage beantworte ich für das Bezirksamt wie folgt:

 

Zu 1:

Zur Frage 1 kann das Bezirksamt mit vertretbarem Aufwand keine Antwort liefern. Der Aufwand würde deutlich über den üblichen Rahmen einer Einwohneranfrage hinausgehen.

 

Zu 2:

Es gab in den letzten Jahren keinen einzigen Anwendungsfall im Bezirk. Ein pauschales, flächendeckendes Baugebot für brachliegende Grundstücke kann nicht angeordnet werden. In diesem Jahr sind 3 Grundstücke dementsprechend geprüft worden. Diese Prüfungen laufen noch.

 

Zu 3:

Das BauGB kennt für Bestandsgebäude mit dem § 177 Modernisierungs- und Instandsetzungsgebot ein vergleichbares Instrument.

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

Schruoffeneger

 

 

 

10. Einwohnerfrage Michael Roeder

 Dienstreisen des Herrn BzBm

 

 

Da das Bezirksamt seiner Pflicht aus § 43 BezVwG bzw. § 47 GO ("Das Bezirksamt ist zur Beantwortung der Fragen verp f l i c h t e t.") nicht nachkam, indem es das Gesetz durch eine selbstgeschaffene Einschränkung umformte (siehe die Antwort auf 7. Frage vom März 2019 / DS 1068/5), frage ich erneut und bitte diesmal um gesetzeskonforme Antwort ohne Abstriche (bitte in tabellarischer Form):

 

  1. Die mindestens 21 Dienstreisen des Herrn Bezirksbürgermeisters in den bisher 30 Monaten dieser Wahlperiode erfolgten jeweils (a) wohin  (b) aus welchem Anlass  (c) von wann bis wann  und (d) unter Begleitung welcher Mitglieder von Bezirksamt und/oder BVV (einschl. Fraktionszugehörigkeit)?
     
  2. Was für Dienstreise sind bis zum Ende der Wahlperiode im Herbst 2021 noch geplant?

 

 

Sehr geehrte Frau Vorsteherin,

sehr geehrter Herr Roeder,

 

die o.g. Anfrage beantworte ich für das Bezirksamt wie folgt:

 

Zu 1.:

 

Das Rechtsamt hat hierzu wie folgt Stellung genommen:

„Das Bezirksamt hat die Einwohnerfrage zu DS-Nr. 1068/5 beantwortet. Die Beantwortung der Einwohnerfrage verstieß nicht gegen gesetzliche Regelungen. Nach § 43 Satz 2 BezVG ist das Bezirksamt verpflichtet, in der Einwohnerfrage Stellung zu nehmen. Die Vorschrift normiert eine Äußerungsverpflichtung. Art, Umfang und Tiefenschärfe der Beantwortung einer Anfrage liegen in der Verantwortung des Bezirksamtes. Da die innerhalb der ordentlichen Sitzung der öffentlichen Bezirksverordnetenversammlung einzurichtende und grundsätzlich auf dem gesprochenen Wort aufbauende Einwohnerfragestunde eine möglichst vollständige Beteiligung aller Fragestellenden ermöglichen soll, ist es nicht zuletzt in deren Interesse ermessensgerecht, von einer umfangreichen und zeitintensiven Darlegung detaillierten Daten- bzw. Zahlenmaterials oder von Darstellungen in tabellarischer Form abzusehen und eine zusammenfassende Beantwortung vorzunehmen. Unter Berücksichtigung dieser Maßstäbe ist die Antwort auf die Einwohnerfrage zu DS-Nr. 1068/5 bereits überdurchschnittlich ausführlich ausgefallen. Die Beantwortung der Einwohnerfrage zu DS-Nr. 1068/5 wird ferner auch der Vorschrift des § 47 der GO-BVV gerecht. Unbeschadet dessen kann die GO-BVV als innerorganisatorisches „Binnenrecht“ ohnehin keine Verpflichtungen des Bezirksamtes begründen, die über die gesetzlichen Regelungen hinausgehen.“.

 

Zu 2.:

Die aktuelle Planung betr. Städtepartnerschaften ist der Partnerschaftsvorlage 2019 zu entnehmen. Dienstreisen sind Teil der Erfüllung dienstlicher Pflichten und gehören zum laufenden Geschäft der Verwaltung, das insoweit nicht der Zeitplanung bis Herbst 2021 unterliegt.

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

Naumann

 

 

11. Einwohnerfrage Andreas Pohlmann

 Cornelsenwiese – Mietpreisbindung

 

  1. Im letzten Bebauungsentwurf hat der Investor 33 von 100 Wohnungen mit einer Mietpreisbindung zugesagt. Wie hoch ist der Flächenanteil dieser Wohnungen im Verhältnis zur Gesamtmietfläche der geplanten Bebauung?
     
  2. Wenn dies noch nicht definiert ist, welchen Regelungen unterliegt der Investor für diese Planung?

 

Beantwortung Frau BzStR’in Schmitt-Schmelz.
 

12. Einwohnerfrage Fred Hagemeister

 „Charlottenburger Deckel“

 

  1. Wird sich das BA beim Senat für eine MACHBARKEITSSTUDIE einsetzen, die die bautechnischen und finanziellen Anforderungen des Projekts "Deckelung der A100 zwischen Dresselsteg und Westendbrücke" differenziert und detailliert darstellt?

 

  1. Hat das BA bereits ALTERNATIVE IDEEN zu diesem Projekt entwickelt?
     

 

 

Sehr geehrte Frau Vorsteherin,

 

die o.g. Einwohnerfrage beantworte ich für das Bezirksamt wie folgt:

 

Zu 1 und 2:

Das Bezirksamt begrüßt, dass die zuständige Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz auf der Grundlage eines entsprechenden Abgeordnetenhausbeschlusses beabsichtigt, eine Machbarkeitsstudie für ein Pilotprojekt zur Überdeckelung der A100 im Abschnitt zwischen Kaiserdamm und Knobelsdorffstraße in Auftrag zu geben.

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Schruoffeneger

 

 

13. Einwohnerfrage Michael Roeder

 Ordnungsamt

 

In einem Interview ( http://blog.klausenerplatz-kiez.de/archive/2017/02/26/was_nutzt_den_buergern_eigentl ) teilte der zuständige BzStR mit, dass 96 Vollzeitstellen für die Parkraumbewirtschaftung bestünden, für den Allgemeinen Ordnungsdienst (AOD), der für die Bürger aber viel wichtiger ist, nur 48, wovon sein Amtsvorgänger jedoch ein Fünftel nicht besetzt habe. Ich frage:

 

  1. Sind diese 48 Vollzeitstellen des AOD nunmehr vollständig besetzt?
     
  2. Kam es 2018/19 zu einer Erhöhung der AOD-Vollzeitstellen; wenn ja, wieviel sind es jetzt und sind alle besetzt?
     
  3. Wie hoch schätzt das Bezirksamt den tatsächlichen Bedarf an Vollzeitstellen beim AOD unter Berücksichtigung seiner gesamten Aufgaben wie ruhender Verkehr außerhalb Parkraumbewirtschaftung, Straßenverkehrsgesetz und -ordnung auf Geh- und Radwegen, Gaststätten-, Grünanlagen-, Jugendschutz-, Hundegesetz u.v.m.?

 

 

Sehr geehrte Frau Bezirksverordnetenvorsteherin,

 

zu der Einwohneranfrage nimmt das Bezirksamt wie folgt Stellung:

 

Zu 1.

Ja.

 

Zu 2.

Ja, es stehen 65 Vollzeitäquivalente zur Verfügung, davon sind 7,8 Vollzeitäquivalente unbesetzt.

 

Zu 3.

Auch bei einer weiteren Aufstockung des Personalbestandes des Allgemeinen Ordnungsdienstes wird der tatsächliche Bedarf für die Wahrnehmung sämtlicher Aufgaben stets höher sein.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

Arne Herz

 

 

14. Einwohnerfrage Joachim Neu

 Probleme rund um den Stuttgarter Platz

 (schriftliche Beantwortung)

 

  1. Bisher beschränkt sich die Parkraumbewirtschaftung zeitlich von Mo-Fr bis 19 Uhr, Sa bis 14 Uhr, So ohne Zeitlimit.
    Wird das BA  mit der Öffnung des Parkcafes die Zeiten entsprechend anpassen?
     
  2. Ist das BA bereit eine Dixie Toilette für den Spielplatz und die Pizza Bude im Durchgang der Stadtbahn genehmigen (nach dem damaligen Vorbild in der Stadtbahn Durchführung an der Wilmersdorfer Str. am Döner Imbiss)?
     
  3. Wann ergänzt endlich das BA  die fehlende Bürgersteigbeleuchtung in dem
    Abschnitt zwischen der Pizza Bude am Bahndamm und dem Lokal Lenz und verweist nicht weiterhin auf die Landesebene?
     

Sehr geehrte Frau Vorsteherin,

 

die o.g. Einwohnerfrage beantworte ich für das Bezirksamt wie folgt:

 

Zu 1:

Es ist noch nicht absehbar, ob sich durch die Eröffnung spürbare Auswirkungen auf den ruhenden PKW-Verkehr ergeben, die eine derart spezifische Anpassung begründen würden.

 

 

Zu 2:

Es liegt dem Bezirksamt kein prüffähiger Antrag vor. Pauschale Aussagen zum Sachverhalt können nicht getroffen werden.

 

 

 

Zu 3:

Bei klaren Zuständigkeiten wird das Bezirksamt auch weiterhin auf diese Zuständigkeiten hinweisen. Für die Beleuchtung des öffentlichen Straßenlands ist nicht das Bezirksamt zuständig. Die zuständige Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz wurde kontaktiert. Von dort erhielt das Bezirksamt die Mitteilung, dass in diesen Bereich die Aufstellung von drei zusätzlichen Aufsatzleuchten geplant ist. Ob das Projekt noch in diesem Jahr startet, ist noch nicht sicher.

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Schruoffeneger

 

 

15. Einwohnerfrage Sabine Cajar

 Heinrich-Schulz-Bibliothek im Rathaus –

 Bibliotheken werden umgestaltet

 (schriftliche Beantwortung)

 

Der Leiter der Bezirksbibliotheken äußerte sich hierzu in einem Interview der Berliner Woche vom 13. März 2019. Er sagte, dass die Bibliotheken keine Orte mehr seien, an denen unbedingt Ruhe herrschen müsse und gegen deren verstaubtes Image kämpfe man noch an.

  1. Laut Angaben des Amt für Statistik in Berlin Brandenburg (2015) beträgt die Einwohnerzahl in Charlottenburg-Wilmersdorf: 326. 354 Menschen. Hiervon sind 53 % älter als 45 Jahre, also jeder zweite im Bezirk. Hat das Bezirksamt die Bürger und Bürgerinnen in die Umgestaltung ihrer Bibliotheken vorab mit einbezogen?

 

  1. Kann eine Stadtbibliothek Lernort, Informations- und Medienzentrum, Spielplatz, Veranstaltungsort und Leseraum zugleich sein?

 

  1. Kann das Bezirksamt daran mitwirken, dass der Zeitungslesebereich in der Heinrich-Schulz-Bibliothek an einen ruhigeren Ort verlegt wird, weil die Akustik sowie die Geräuschkulisse im Eingangsbereich sehr störend sind.

 

 

Sehr geehrte Frau Vorsteherin,

sehr geehrte Frau Cajar,

 

zu der Einwohneranfrage der Frau Cajar teile ich Folgendes mit:

 

Der Leiter der Bezirksbibliotheken äußerte sich hierzu in einem Interview der Berliner Woche vom 13. März 2019. Er sagte, dass die Bibliotheken keine Orte mehr seien, an denen unbedingt Ruhe herrschen müsse und gegen deren verstaubtes Image kämpfe man noch an.

 

Zu1.
Die Umgestaltung der Bibliotheken richtet sich auf die zukünftige Nutzung der Bibliotheken als Lernort aus. Jede Altersgruppe trägt dabei durch ihr Nutzungsverhalten zu dem Veränderungsprozess bei.

Zusätzlich hat im vergangenen Jahr ein partizipativer Prozess stattgefunden, bei dem unsere Kunden ihre Wünsche an "eine Bibliothek von morgen" an eine Stellwand heften konnten. Die abgegebenen Wünsche verdeutlichten, dass die Umgestaltung die Kundenbedürfnisse berücksichtigt.

 

Zu 2.

Eine Bibliothek als sogenannter Dritter Ort ist vielfältig geprägt: Sie ist gleichermaßen Lern- und Arbeitsort sowie Informations- und Medienzentrum. Sie ist aber auch Veranstaltungsort und dient zum Treffpunkt und dem Aufenthalt. Die Bibliothek fördert mit der gesellschaftlichen Teilhabe und Diskussion den innerstädtischen Zusammenhalt und die Gemeinschaft. In einer kinderfreundlichen Gesellschaft sind ferner Aktivitäten von Kindern in den Räumen der Heinrich-Schulz-Bibliothek hinzunehmen, auch wenn die Bibliothek im ursächlichen Sinn kein Spielplatz ist.

2

Zu 3.

Der Zeitungslesebereich der Heinrich-Schulz-Bibliothek wird auch weiterhin im vorderen Bereich der Bibliothek angesiedelt sein. Er soll Treffpunkt und Aufenthaltsort zum Schmökern sein und Bürgerinnen und Bürger zum Besuch unserer Bibliothek animieren.

 

Etwas ruhigere Leseplätze befinden sich im hinteren Teil der Bibliothek. Hier herrscht vornehmlich eine ruhige Lernatmosphäre. Es steht allen Besucherinnen und Besuchern frei, sich dort mit einer Zeitung niederzulassen.

 

Mit freundlichen Grüßen

Heike Schmitt-Schmelz

 


 

 
 

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