Drucksache - 1090/5  

 
 
Betreff: Moscheevereine im Bezirk
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:AfD-Fraktion 
Verfasser:Dr. Seyfert/Bolsch 
Drucksache-Art:Große AnfrageGroße Anfrage
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
21.03.2019 
29. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin vertagt   
11.04.2019 
30. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin vertagt   
16.05.2019 
31. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin vertagt   
20.05.2019 
32. außerordentliche öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin schriftlich beantwortet   

Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Große Anfrage
Große Anfrage - Beantwortung

 

Sehr geehrte Frau Vorsteherin,

das Bezirksamt beantwortet die o.g. Anfrage wie folgt:

 

 

  1. Wie viele Moscheevereine gibt es nach Kenntnis des Bezirksamtes in
    Charlottenburg-Wilmersdorf?

 

Das Bezirksamt hat Kenntnis von sechs im Bezirk ansässigen muslimischen Glaubensgemeinschaften, von denen drei regelmäßig am bezirklichen Interreligiösen Dialog teilnehmen. Dessen „Gemeinsame Erklärung“ (Anlage) haben vier unterzeichnet.

 

 

  1. Ist dem Bezirksamt bekannt, ob ansässige Moscheevereine der Ditib unterstehen, salafistisch ausgerichtet oder dem Umfeld der islamistischen
    Muslimbruderschaft zuzurechnen sind bzw. anderweitige extremistische Bestrebungen hegen, und falls Sie es nicht wissen, was gedenken Sie zu tun, um an diese Informationen zu gelangen?

 

Grundsätzlich sind die Religion des Islam und die politische Ideologie des Islamismus voneinander zu unterscheiden. Die Verfassungsschutzorgane halten 0,6 Prozent der 4,3 Mio. Muslime in Deutschland für Anhänger islamistischer Gruppen (vgl. Senatsverwaltung für Inneres und Sport, Abteilung Verfassungsschutz (2018): Islamismus, S. 27). Dem Bezirksamt liegen keine Erkenntnisse vor, dass die im Bezirk ansässigen muslimischen Glaubensgemeinschaften religiös-kulturelle Praktiken ausüben, die mit dem Grundgesetz unvereinbar wären.

Dem Bezirksamt ist eine muslimische Gemeinde bekannt, die zur Türkisch Islamischen Union der Anstalt für Religion e.V. (DITIB) gehört.

Der seit über 10 Jahren bestehende bezirkliche Interreligiöse Dialog ist ein wichtiges Gremium für den Austausch des Bezirksamtes mit hier ansässigen religiösen Gemeinschaften im Bezirk. Gegenseitige Einladungen und Besuche, Austauschrunden mit Vorstellung der jeweiligen Gemeinde und gemeinsame Veranstaltungen bieten die Basis der Zusammenarbeit.

Die Integrationsarbeit des Bezirksamtes ist darüber hinaus in vielerlei Hinsicht der Prävention betr. religiöser Extremismus verpflichtet.

Schließlich sind die Sicherheitsbehörden auf Bezirks- und Landesebene erste Ansprechpartner, wenn es um konkrete Verdachtsmomente für jede Art von Extremismus geht.

 

 

  1. Ist dem Bezirksamt bekannt, welche Moscheevereine deutschsprachige
    Islamseminare und Freizeitzentren für Kinder und Jugendliche anbieten?

 

Die muslimischen Glaubensgemeinschaften im Bezirk bieten unterschiedliche Freizeit- und Bildungsveranstaltungen für Kinder und Jugendliche an.

Eine empfängt regelmäßig Schüler-, Jugend- und Studierendengruppen, um über islamische Kultur, Religion und die Geschichte der Moschee zu berichten.

Eine weitere bietet deutschsprachigen Unterricht zu den Grundlagen des Islam für Kinder und Jugendliche an; für Jugendliche wurde 2017 das deutschsprachige Projekt „Kieztour – Wo lebe ich?“ angeboten.

 

Mit freundlichen GrüßenAnlage (1)

 

Naumann

 

 


 

 
 

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