Drucksache - 0990/5  

 
 
Betreff: Kein(e) Buletten, Bratwürste, Schnitzel, Koteletts, Kassler und Gulasch mehr?
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:AfD-Fraktion 
Verfasser:Dr Seyfert/Bolsch/Asbeck/v. Ertzdorff-Kupffer/Dehne 
Drucksache-Art:Große AnfrageGroße Anfrage
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
13.12.2018 
26. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin vertagt   
17.01.2019 
27. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin vertagt   
21.02.2019 
28. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin vertagt   
21.03.2019 
29. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin vertagt   
11.04.2019 
30. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin vertagt   
16.05.2019 
31. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin vertagt   
20.05.2019 
32. außerordentliche öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin schriftlich beantwortet   

Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Große Anfrage
Beantwortung

Wir fragen das Bezirksamt:

 

  1. An welchen öffentlichen, allgemeinbildenden Schulen und Horteinrichtungen mit Mittagstisch im Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf werden jeweils seit wann keine Produkte aus Schweinefleisch, z. B. Buletten, Bratwürste, Schnitzel, Koteletts, Kassler und Gulasch mehr angeboten?

 

  1. Handelte es sich bei diesen Entscheidungen, keine Produkte aus Schweinefleisch mehr anzubieten, jeweils um autonome Entscheidungen der Schulleitungen oder waren das Bezirksamt und die zuständige Senatsverwaltung mit eingebunden, maßgeblich an diesen Entscheidungen beteiligt oder waren diese gar vom Bezirksamt bzw. der zuständigen Senatsverwaltung veranlasst?

 

  1. Inwieweit waren die Schüler, Eltern und Lehrer der jeweiligen Schulen und deren demokratisch legitimierten und vertretungsberechtigten Organe jeweils in diese Entscheidungen, keine Produkte aus Schweinefleisch mehr anzubieten, eingebunden?

 

 

Sehr geehrte Frau Vorsteherin,

 

Die Große Anfrage beantworte ich im Namen des Bezirksamtes wie folgt:

 

1.An welchen öffentlichen, allgemeinbildenden Schulen und Horteinrichtungen mit Mittagstisch im Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf werden jeweils seit wann keine Produkte aus Schweinefleisch, z.B. Buletten, Bratwürste, Schnitzel, Koteletts, Kassler und Gulasch, mehr angeboten?

 

2.Handelte es sich bei diesen Entscheidungen, keine Produkte aus Schweinefleisch mehr anzubieten, jeweils um autonome Entscheidungen der Schulleitungen oder waren das Bezirksamt und die zuständige Senatsverwaltung mit eingebunden, maßgeblich an diesen Entscheidungen beteiligt oder waren diese gar vom Bezirksamt bzw. der zuständigen Senatsverwaltung veranlasst?

 

3.Inwieweit waren die Schüler, Eltern und Lehrer der jeweiligen Schulen und deren demokratisch legitimierten und vertretungsberechtigten Organe jeweils in die Entscheidungen, keine Produkte aus Schweinefleisch mehr anzubieten, eingebunden?

 

 

Lassen Sie mich mit Blick auf die Anfrage der AfD-Fraktion mit der Beantwortung der dritten Frage beginnen. Denn zur Aufklärung inwieweit die Schülerschaft, Eltern und pädagogisches Lehrpersonal der jeweiligen Schulen an der Entscheidung zur Cateringauswahl beteiligt waren hilft der Blick ins Schulgesetz:

 

 

 

Nach § 76 des Schulgesetzes ist grundsätzlich die Schulkonferenz vor der Auswahl des Essensanbieters anzuhören. Um dies aber auch praktisch überhaupt möglich zu machen, regelt § 78 des Schulgesetzes die Bildung eines Mittagsessensausschusses, der an entsprechenden Testverkostungen der einzelnen Anbieter teilnimmt, diese bewertet und entsprechend über diesen Weg direkt in die Auswahl eingebunden ist.

 

Prinzipiell hätte sich daher auch schon ihre zweite Frage beantwortet, aber ich nutze die Gelegenheit sehr gern, auch das grundsätzliche Verfahren zu beschreiben.

 

Grundsätzlich hat die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie berlinweite Vorgaben zur Leistungsbeschreibung bzw. Leistungsbeschaffenheit auf Grundlage der Empfehlung der „Qualitätsstandards für die Schulverpflegung“ der Deutschen Gesellschaft für Ernährung festgelegt.

 

Auszugsweise ist beispielsweise geregelt: 

 

Der Auftragnehmer verpflichtet sich, Produkte aus ökologischer/biologischer Produktion einzusetzen, 

täglich 150 g pro Kind Gemüse anzubieten. Davon sind täglich mindestens 85 g pro Kind als Rohkost bereitzustellen (kann auch als Buffet angeboten werden).

Bei der Verwendung von Fleisch- und Fleischprodukten hat der Auftragnehmer nur Muskelfleisch zu verwenden, auf die Zubereitung von Innereien und den Einsatz von Formfleisch hat er zu verzichten. Die Vorgaben des DGE-Qualitätsstandards beim Angebot mehrerer Menülinien sind einzuhalten.

 

Darüber hinaus ist geregelt:

 

Der Auftragnehmer hat auf Wunsch der Schule kulturspezifische und religiöse Aspekte, insbesondere bei der Verwendung von Fleisch, angemessen zu berücksichtigen.

 

Grundsätzlich ist mitzuteilen, dass in der Leistungsbeschreibung, die die Caterer, die den Zuschlag für eine Schule erhalten haben bzw. an denen freie Träger die Mittagessenversorgung sicherstellen, dezidiert geregelt ist, wie und in welcher Qualität die Leistung zu erbringen ist.

 

Ein Verzicht auf Schweinefleisch ist nicht grundsätzlich geregelt. Allerdings könnten wie o.g. Schulen auf Wunsch z.B. auf Schweinefleisch „verzichten“.

 

Ein solcher Wunsch und dessen Umsetzung durch den Caterer führen in der Regel dazu, dass Buletten, Schnitzel, Gulasch und Co. z.B. aus Rind- oder Geflügelfleisch angeboten werden.

 

Neben vergaberechtlichen Kriterien, wie das grundsätzliche Prinzip der Wirtschaftlichkeit, fließen zur Auswahlentscheidung des vom Bezirk organisierten Vergabe- und Auswahlverfahrens, das Urteil der Testverkostungsjury maßgeblich in die Entscheidung ein. Zur Sicherung einer möglichst objektiven Auswahlentscheidung wird eine bezirkliche Ersatzjury gebildet, die entsprechend bei der Verkostung mitbewertet.

 

 

 

Das Votum der bezirklichen Ersatzjury kommt zum Zuge, wenn die Unterlagen von der eigentlichen Verkostungsjury nicht korrekt oder vollständig ausgefüllt wurden oder wenn die Bewertung beider Jurys sehr stark auseinanderfallen. Die Punktabweichung muss dabei mindestens 7,5 Punkte Unterschied in zwei von vier zu bewertenden Qualitätskriterien ausweisen.

 

Sofern Ihre Fraktion da vertiefenden Wissensbedarf zur Vergabe des Schulmittagsessen hat, stelle ich Ihnen gerne die Handreichung mit dem Titel „Neuordnung des schulischen Mittagsessens“ zur Verfügung. In dieser werden auf 15 Seiten Schritt für Schritt alle Kriterien und Verfahren dargestellt.

 

Abschließend ist für den Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf mitzuteilen, dass durch das Schulamt natürlich keine Regelung getroffen wurde, auf Schweinefleisch zu verzichten.

 

Ebenso liegen hier keine entsprechenden Wünsche der Schulen vor. Ob ggf. durch einzelne Schulen entsprechende Wünsche an die Caterer herangetragen wurden und ggf. auch bereits umgesetzt sind, entzieht sich auch mit Blick auf Ihre erste Frage der Kenntnis des Schulamtes.

Festzustellen ist allerdings, dass dem Schulamt weder Beschwerden vorliegen, dass Produkte aus Schweinefleisch im Rahmen der Mittagessenversorgung angeboten werden noch dass keine Produkte aus Schweinfleisch angeboten werden.

 

Hinsichtlich der Mittagessen bzw. Snackversorgung an Oberschulen ist mitzuteilen, dass auch für diese kein Verzicht auf Schweinefleisch ausgesprochen wurde und hier auch keine Beschwerden vorliegen.

 

Am Ende, ob mit oder ohne Schweinefleisch, ob nun Bulette, Bratwurst, Schnitzel, Fisch, Rind, Huhn, Salat oder was auch immer - Hauptsache das Essen ist gesund und lecker (entsprechend der Vorgaben der Deutschen Gesellschaft für Ernährung).

 

Ich danke Ihnen sehr.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Heike Schmitt-Schmelz

 


 

 
 

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