Drucksache - 1165/5
Die BVV hat in ihrer Sitzung am 13.06.2019 folgenden Beschluss gefasst:
Das Bezirksamt wird beauftragt, die mit dem Tarifabschluss der Länder erzielten Ergebnisse vollständig an die für den Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf tätigen freien Träger* innen zu übertragen. Dabei ist sicherzustellen, dass die Tariferhöhungen auch vollständig bei den Beschäftigten ankommen. Entsprechend erforderliche zusätzliche finanzielle Mittel sind in dem Bezirkshaushaltsplan 2020/2021 vorzusehen. Ursprungstext: Das Bezirksamt wird beauftragt, die mit dem Tarifabschluss der Länder erzielten Ergebnisse vollständig an die Beschäftigten der in und für den Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf tätigen freien Träger*innen zu übertragen. Dabei ist sicherzustellen, dass die Tariferhöhungen auch vollständig bei den Beschäftigten ankommen. Entsprechend erforderliche zusätzliche finanzielle Mittel sind in dem Bezirkshaushaltsplan 2020/2021 vorzusehen.
Das Bezirksamt teilt hierzu Folgendes mit:
Die freien Träger, die durch das Bezirksamt Zuwendungen erhalten, unterliegen ausnahmslos nicht den Richtlinien des Tarifvertrags der Länder. Im Rahmen der Zuwendungsgewährung ist es dem Bezirk nicht möglich, in die Tarifhoheit der Träger bzw. Trägerverbände einzugreifen. Somit ist eine prüfungsfreie „vollständige“ Weitergabe der Tarifabschlüsse schon aus rein rechtlichen Gründen nicht möglich.
Die freien Träger haben entweder eigene Haustarifverträge abgeschlossen, haben sich fachspezifischen Verbänden und deren Tarifverträgen angeschlossen oder haben die analoge Anwendung vorliegender Tarifverträge jeweils trägerintern vereinbart.
Die Regelungen des Tarifvertrags der Länder stellten für das Land Berlin im Zuwendungsbereich lediglich die Obergrenze bei der Prüfung des Besserstellungsverbotes dar.
Das Bezirksamt wird die Ergebnisse der Vereinbarungen der Tarifpartner selbstverständlich vollständig unter der Maßgabe weiterreichen, dass die trägerindividuellen Tarife analog der Vorgaben des TV-L vereinbart sind.
Soweit Tarife von Trägern oberhalb der Tarife nach TV-L liegen, werden infolge des Besserstellungsverbotes lediglich Tarife bis zur Höhe des TV-L in der Zuwendung anerkannt. Bei Trägern, die mit dem eigenen Tarif den TV-L unterschreiten, werden lediglich die beantragten Tarifkosten gewährt.
In der Budgetzuweisung für die Haushaltsplanung 2020/2021 hat die Senatsverwaltung für Finanzen bisher lediglich für das Jahr 2020 eine Tarifanpassung von 3,12% sowie für das Jahr 2021 von weiteren 1,29% bezogen auf 80% Personalanteil eingerechnet. Inwieweit über Fortschreibungen für die Jahre 2020 und 2021 die Zuweisungen noch angepasst werden, ist derzeit nicht bekannt.
Das Bezirksamt ist nicht in der Lage, eine die bisherige Zuweisung überschreitende Etatisierung vorzunehmen, da zum Einen die trägerindividuellen Tarifanpassungen (und deren Zuwendungsfähigkeit) noch nicht bekannt sind und zum Anderen die Gegenfinanzierung durch Zuweisungsanpassung durch Sen Fin vorab zugesichert sein muss.
Für Projektförderungen aus dem Integrationsfonds gelten zudem folgende Regelungen:
Gemäß Punkt 4.2 der vom Bezirksamtskollegium beschlossenen „Leitlinie zur Umsetzung des Gesamtkonzepts zur Integration und Partizipation Geflüchteter (Integrationsfonds)“ sollten sich Vergütungen innerhalb der geförderten Projekte im Integrationsfonds an der Honorarverordnung des Landes Berlin im Bereich Sozialwesen (HonVSoz) orientieren. Bezgl. der Projektförderungen in der bezirklichen „Partnerschaft für Demokratie“ wird auf Grundlage eines Beschlusses des Begleitausschusses vom 04.05.2017 analog verfahren.
Dementsprechend wären Tariferhöhungen derzeit nur handlungsleitend für die Projektberatung und Prüfung, wenn sie sich in der HonVSoz niederschlagen würden.
Ergänzend ist jedoch darauf hinzuweisen, dass sich einige der in den Projekten geförderten Tätigkeiten nicht im Tätigkeitsspektrum der HonVSoz widerspiegeln. An diesen Punkten wird zum Zwecke der Überprüfung des Besserstellungsverbotes in der Projektberatung und Prüfung auf andere, passende Honorar- und Tarifvereinbarungen des öffentlichen Dienstes in Berlin rekurriert. Dabei wird innerhalb der Projekte lediglich in Anlehnung an TV-L bezahlt, sodass eine automatische Weitergabe von Tariferhöhungen nicht erfolgen kann. Projektträgern steht es jedoch frei, eine nachträgliche Berücksichtigung und somit Anpassung der Personalausgaben zu beantragen.
Da eine weitere Erhöhung der Zuwendungen analog zur Tarifanpassung für die Beschäftigten des Landes Berlin nur dann möglich ist, wenn die Budgetzuweisung von der Senatsverwaltung für Finanzen erhöht wird, empfiehlt das Bezirksamt den Fraktionen, auf ihre im Abgeordnetenhaus vertretenen Fraktionen hinzuwirken, diese Problematik in den Haushaltsberatungen 2020/2021 zu erörtern.
Naumann
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