Drucksache - 1164/5
Die BVV beschließt:
Die Drucksache ist durch Verwaltungshandeln erledigt.
Ursprungstext: Das Bezirksamt möge sich bei den städtischen Wohnungsbaugesellschaften dafür einsetzen, dass die freien städtischen Grundstücke bebaut werden. Die städtischen Wohnungsbaugesellschaften sollen innerhalb von zwei Jahren Bauanträge für die von ihnen gehaltenen und nicht bebauten Grundstücke im Bezirk einreichen. Schon im Vorfeld sollen sich die Gesellschaften für jedes Grundstück verbindlich über die Absicht zur Bebauung äußern (innerhalb von 6 Monaten nach Kontaktaufnahme).
Erfolgt eine solche verbindliche Aussage zur Bebauung der einzelnen Grundstücke nicht oder wird ein Bauantrag nicht innerhalb von zwei Jahren eingereicht, soll sich das Bezirksamt beim Senat dafür einsetzen, dass die Grundstücke an Wohnungsgenossenschaften veräußert werden.
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