Drucksache - 1073/5
Sehr geehrte Frau Vorsteherin, Die Große Anfrage beantworte ich im Namen des Bezirksamtes wie folgt:
1.Auf welche Weise wird die Teilnahme des einzelnen Grundschulkindes am Schulessen für alle verwaltungstechnisch geregelt werden?
Die Teilnahme des einzelnen Grundschulkindes wird je nach Schultyp wie folgt geregelt:
Die Eltern schließen mit dem Caterer der Schule einen Vertrag über die kostenfreie Lieferung eines Mittagessens ab.
Das Schulmittagessen bleibt wie bisher Bestandteil des Betreuungsvertrages. Die Position Schulmittagessen wird allerdings auf null € gesetzt. Der Vertrag wird zwischen den Trägern und den Eltern abgeschlossen.
Die Eltern schließen mit dem Caterer der Schule einen Vertrag über die kostenfreie Lieferung eines Mittagessens ab.
Die Caterer rechnen dann jeweils die tatsächlichen Essen mit dem Schulträger ab.
2.Welche Veränderungen im zeitlichen Ablauf des Schultages erwartet das Bezirksamt in seinen Abfragen an die Grundschulen?
Der zeitliche Ablauf des Schultages ist eine innere Schulangelegenheit und unterliegt somit der Schulaufsicht der Senatsverwaltung Bildung, Jugend und Familie. Das Schulamt hat mit der Wahrnehmung der äußeren Schulangelegenheit die Verantwortung die Rahmenbedingungen für die schulischen Belange zu schaffen. Dazu zählt auch die Absicherung des Schulmittagessens. Die Abfragen an den Schulen dienen einer besseren Abstimmung und Koordination, um dieser Verantwortung gerecht zu werden.
3.Sind die vorhandenen Raumkapazitäten hinsichtlich der zu erwartenden Schülerinnen- und Schülerzahlen ausreichend? Falls nein: Welche Maßnahmen / Lösungen werden für den zu erwartenden Andrang getroffen?
Für Grundschulen, die bereits im gebundenen Ganztagsbetrieb sind, werden die räumlichen Kapazitäten im Mensabereich auch zukünftig ausreichen, da hier bereits alle Schulkinder im Rahmen des Ganztagsunterrichts am Schulmittagessen teilnehmen. Somit gibt es keine Änderungen für die gebundenen Ganztagsschulen.
Das Schulamt hat aber auch Grundschulen identifiziert, in denen organisatorische und räumliche Herausforderungen mit dem „elternkostenbeteiligungsfreien Mittagessen“ verbunden sein werden.
An Schulen, in denen es sich um rein organisatorische Herausforderungen handelt, werden Termine mit der „Berliner Serviceagentur ganztägig lernen“ vereinbart, um gemeinsam mit den Schulen einen optimierten Organisationsablauf für das Schulmittagessen zu erarbeiten. Diese Beratung enthält sowohl Komponenten des zeitlichen Ablaufs als auch der räumlichen Optimierung des Mensabereichs. Diese Gespräche werden zeitnah stattfinden.
An Schulen mit räumlichen Herausforderungen werden derzeit verschieden Konzepte geprüft und mit den Schulen gemeinsam besprochen.
Mit freundlichen Grüßen
Heike Schmitt-Schmelz
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