Drucksache - 1045/5  

 
 
Betreff: Zunehmend fehlende Einschulungsvoraussetzungen (Einschulungsdaten 2017)
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:AfD-Fraktion 
Verfasser:Dr. Seyfert/Bolsch/von Ertzdorff-Kupffer 
Drucksache-Art:Große AnfrageGroße Anfrage
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
21.02.2019 
28. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin vertagt   
21.03.2019 
29. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin vertagt   
11.04.2019 
30. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin vertagt   
16.05.2019 
31. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin vertagt   
20.05.2019 
32. außerordentliche öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin schriftlich beantwortet   

Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Große Anfrage
Große Anfrage - Beantwortung

Wir fragen das Bezirksamt:

 

  1. Wie hat sich der Anteil der freiwilligen bzw. zwangsweisen Rückstellungen aufgrund von erheblichen Defiziten bei der Einschulungsuntersuchung innerhalb der letzten 10 Jahre im Bezirk entwickelt (insoweit möglichst bitte auch aufschlüsseln nach Bezirksbereichen)?

 

  1. Aufgrund welcher festgestellten Defizite mußte zurückgestellt bzw. gesonderter Förderbedarf zugewiesen werden (bitte prozentual aufschlüsseln)?

 

  1. Welche konkreten Problemfelder bzw. welche konkreten Handlungsnotwendigkeiten erkennt das BA diesbzgl. prioritär, und mit welchen Maßnahmen plant man dem zu begegnen?

 

 

Sehr geehrte Frau Vorsteherin,

Die Große Anfrage beantworte ich im Namen des Bezirksamtes wie folgt:

 

Zu 1.

Das Schulamt hat seit dem Schuljahr 2012/2013 elektronisch erfassten Daten ausgewertet. Ich habe die darüber hinaus zurückliegenden Schuljahre nicht auswerten lassen, da dies eine händische Auswertung bedeutet hätte und in keinem Verhältnis gestanden hätte.

Grundsätzlich ist mitzuteilen, dass sich die entsprechenden Zahlen auf das Verhältnis: Angemeldete Kinder für die 1. Jahrgangstufe und dem Schulamt vorliegende  Rückstellungen bezieht.

 

Die Zahlen können daher von den Zahlen des Jugendgesundheitsdienstes abweichen, da dieser die Einschulungsuntersuchungen und daraus ggf. resultierenden Rückstellungen ins Verhältnis setzt.

 

Hinsichtlich der erbetenen Zahlen ist mitzuteilen, dass hier keine Auswertung nach „Bezirksbereichen“ vorgenommen wurde, da diese von Jahr zu Jahr sehr schwanken. Grundsätzlich kann aber festgestellt werden, dass z.B. in der Region Charlottenburg-Nord mehr Kinder vom Schulbesuch zurückgestellt werden als in der Region Schmargendorf/Grunewald.

 

Für die einzelnen Schuljahre ist Folgendes festzustellen:

 

Schuljahr

Anteil Rückstellungen bezogen auf die Anmeldungen

2012/13

  8,4 %

2013/14

  8,4 %

2014/15

11,7 %

2015/16

14,4 %

2016/17

17,2 %

2017/18

10,5 %

 

Auf meine Nachfrage bei der Regionalen Schulaufsicht zu diesem Themenkomplex hat diese mitgeteilt:

 

Das man zur Fragestellung nicht viel beisteuern könne:

„Da die Aufnahme in die Grundschule durch die schulärztliche Untersuchung gemäß dem 109er Bogen befürwortet oder eine Zurückstellung empfohlen wird.

Wenn eine Zurückstellung durch den Schularzt empfohlen wird, folgen wir idR dieser Empfehlung. Eigene Kriterien gibt es aus schulaufsichtlicher Sicht nicht.“

 

 

Zu 2.

Hinsichtlich der Rückstellung hat der Jugendgesundheitsdienst bezogen auf das Jahr 2017 Folgendes mitgeteilt:

 

Viele Kinder benötigen in mehreren Bereichen zusätzliche Förderung, weshalb ggf. Mehrfachnennungen zu den einzelnen Förderbereichen erfolgen.

Die Förderbereiche bezogen auf die Rückstellungen teilen sich prozentual wie folgt auf:

 

sonderpädagogischer Förderbedarf  = rund 6 %

Sprache                                              =rund 49 %

visuelle Wahrnehmung                      rund 48 %

körperlich-motorische Entwicklung    rund 21 %

emotionale / soziale Entwicklung       = rund 47 %

 

 

zu 3.

In Rückschau auf die Beantwortung der beiden vorhergehenden Fragen wird deutlich, dass die Föderbedarfe insbesondere im Hinblick auf die Sprachentwicklung, die visuelle Wahrnehmung und die emotionale/ soziale Entwicklung bestehen.

Hinsichtlich der Sprachentwicklung werden Kinder, die eine Kita besuchen, bereits jetzt gezielt gefördert. Auch für Kinder ohne Kitabesuch aber mit einem Sprachförderbedarf hat das Jugendamt in Zusammenarbeit mit einem freien Träger ein entsprechendes Angebot geschaffen. Sofern hier weiterer Bedarf besteht, können auch zusätzliche Angebote geschaffen werden.

 

Ich glaube aber, dass diese Problemstellung sowie deren Lösung nicht allein durch die Bezirke beantwortet oder gelöst werden können. Wenn wir feststellen, dass Kinder – auch trotz Kitabesuch –  nicht einschulungsfähig sind oder auch nach dem Jahr der Rückstellung nicht über die notwendigen Voraussetzungen verfügen, bedarf es grundlegender Überlegungen.

Für die Bezirke kann dies in einer vertieften Zusammenarbeit der einzelnen Bereiche wie Regionale Schulaufsicht, Jugendamt, Jugendgesundheitsdienst und weitere Akteure liegen.

 

Wir müssen uns aber auch ehrlich machen. Unsere Gesellschaft ist von den Chancen der Globalisierung mit Überforderungsängsten und Vereinfachungsbedürfnissen konfrontiert, wir sehen den Einfluss der Medien nicht nur auf Meinungsbildung sondern eben auch auf Bildung, Rollen- und Gesellschaftsbilder, wir sehen den Spannungsbogen in der Frage, welche Werte und Normen sind heute noch von Bedeutung und welche werden in Frage gestellt. Und so kommen viele weitere Aspekte hinzu: die aber eben Einfluss auch auf die Entwicklung gerade der Kinder haben.

 

Daher wird es nicht nur um Kitaplatzausbau und personelle Ausstattung gehen, sondern wie entwickelt man z.B. den Beruf der Erzieherinnen und Erzieher weiter. Wie entwickeln wir das Konzept Schule und welche neuen Anforderungen ergeben sich hier auch an die Ausbildung der Lehrerinnen und Lehrer?! Wie stellen wir Verwaltung auf, wie bündeln wir Angebote und Leistungen, um sie den Bürgerinnen und Bürgern gezielt zugänglich zu machen?! Wie bringen wir am Beispiel des Netzwerkes Frühe Hilfen verschiedene Akteure zusammen, um voneinander zu profitieren und neue Zugänge zu schaffen?!

Ich glaube an diesen wenigen Beispielen wird deutlich, dass bei dieser Fragestellung sowohl die Ebene des Bundes, wie die der Länder und eben dann auch die der Kommunen gefragt ist. Wir wissen aber auch, dass allein hier in diesem Raum die Haltungen und Vorstellungen wo Entwicklungen und Prioritäten liegen weit auseinander gehen. Aber wenn uns das Kindeswohl am Herzen liegt, zeigt sich vor allem eins, dass wir in die Diskussion gehen müssen und ich glaube darüber sind wir uns alle einig.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

Heike Schmitt-Schmelz

 

 


 

 
 

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