Drucksache - 1028/5
Die BVV beschließt:
Das Bezirksamt wird beauftragt, zu prüfen, welche rechtlichen Möglichkeiten bestehen, sogenannte Träger*innenwohnungen im Falle der Kündigung durch die/den Vermieter*in für die Betroffenen zu erhalten. Insbesondere soll geprüft werden, unter welchen Voraussetzungen eine ordnungsrechtliche Sicherstellung solcher Wohnungen nach den Maßgaben der §§ 38ff. ASOG möglich ist. Soweit diese rechtlichen Möglichkeiten vorhanden sind, soll das Bezirksamt diese auch ergreifen, um gerade Menschen mit Behinderungen im Bezirk ihr Recht auf eine angemessene Wohnung gem. Art. 28 der Berliner Verfassung zu gewährleisten. Der BVV ist bis zum 30.06.2019 zu berichten.
Annegret Hansen Bezirksverordnetenvorsteherin
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