Drucksache - 1028/5  

 
 
Betreff: Träger*innenwohnungen erhalten, prüfen und beschlagnahmen
Neu: Träger*innenwohnungen erhalten und eine Sicherstellung prüfen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion DIE LINKE 
Verfasser:Schenker/Juckel 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
17.01.2019 
27. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Arbeit Beratung
28.02.2019 
21. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Soziales, Gesundheit und Arbeit vertagt   
28.03.2019 
22. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Soziales, Gesundheit und Arbeit im Ausschuss abgelehnt   
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
11.04.2019 
30. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin vertagt   
16.05.2019 
31. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin mit Änderungen in der BVV beschlossen   

Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Antrag
Beschlussempfehlung
Beschluss

Die BVV beschließt:

 

Das Bezirksamt wird beauftragt, zu prüfen, welche rechtlichen Möglichkeiten bestehen, sogenannte Träger*innenwohnungen im Falle der Kündigung durch die/den Vermieter*in für die Betroffenen zu erhalten. Insbesondere soll geprüft werden, unter welchen Voraussetzungen eine ordnungsrechtliche Sicherstellung solcher Wohnungen nach den Maßgaben der §§ 38ff. ASOG möglich ist. Soweit diese rechtlichen Möglichkeiten vorhanden sind, soll das Bezirksamt diese auch ergreifen, um gerade Menschen mit Behinderungen im Bezirk ihr Recht auf eine angemessene Wohnung gem. Art. 28 der Berliner Verfassung zu gewährleisten.

Der BVV ist bis zum 30.06.2019 zu berichten.

 

 

Annegret Hansen

Bezirksverordnetenvorsteherin


 

 
 

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