Drucksache - 1155/5  

 
 
Betreff: Sozialen Wohnungsbau auf kommunalen WoFIS-Flächen vordringlich entwickeln
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion Bündnis 90/Die Grünen 
Verfasser:Dr. Vandrey/Wapler/Wieland 
Drucksache-Art:AntragBeschluss
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
16.05.2019 
31. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Stadtentwicklung Beratung
09.08.2019 
61. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung vertagt   
16.10.2019 
66. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
24.10.2019 
37. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Stadtentwicklung Beratung
06.11.2019 
67. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung vertagt   
20.11.2019 
68. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung vertagt   
04.12.2019 
69. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung vertagt   
05.02.2020 
74. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung      
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
20.02.2020 
41. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin      

Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Antrag
Dringlichkeitsbeschlussempfehlung
Beschlussempfehlung
Beschluss

Beitritt: Fraktion DIE LINKE, SPD-Fraktion

 

 

Die BVV beschließt:

 

Das Bezirksamt wird gebeten, auf folgender landeseigener Fläche, die im Berliner Wohnbauflächen-Informationssystem (WoFIS) als Wohnungsbaupotenzial aufgeführt ist und derzeit als Parkplatz genutzt wird, nachzuweisen, wie es, wann und mit welchem Konzept kommunale Infrastruktur errichten will. Dafür sind die Bedarfe mit nachvollziehbaren Bedarfszahlen und –Analysen zu begründen und die Wirtschaftlichkeit des Bedarfs in Herstellung und Betrieb nachzuweisen. Sollte dies dem Bezirksamt mit der Vorlage zur Kenntnisnahme nicht möglich sein, ist schnellst möglich 100% sozialer Wohnraum und sind – sofern notwendig – die dafür erforderlichen planungsrechtlichen Voraussetzungen zu schaffen:

 

-          Schillerstraße 37-39 (Potenzial 70 Wohneinheiten)

 

Sofern es sich anbietet, sollen mit benachbarten privaten Eigentümern von unbebauten Flächen Kooperationen eingegangen werden bzw. deren Flächen in die öffentliche Hand überführt werden.

 

Der BVV ist bis zum 31.6.2020 zu berichten.

 

 

 


 

 
 

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