Drucksache - 1170/5
1. Mündliche Anfrage Constanze Röder SPD-Fraktion Leerstand Deidesheimer Str. 8
Ich frage das Bezirksamt:
Beantwortung Herr BzStR Herz.
2. Mündliche Anfrage Dr. Petra Vandrey Fraktion B‘90/Grüne Bedarf an Kitaplätzen
Ich frage das Bezirksamt:
Beantwortung Frau BzStR’in Schmitt-Schmelz. 3. Mündliche Anfrage Felix Recke FDP-Fraktion Offene Eheschließungen in Charlottenburg- Wilmersdorf
Ich frage das Bezirksamt:
Beantwortung Herr BzStR Herz
4. Mündliche Anfrage Markus Bolsch AfD-Fraktion Zukunftspakt Verwaltung - und was haben die Bürger(innen) davon?
Ich frage das Bezirksamt:
Unabhängig davon, dass die Stellung des Bezirksbürgermeisters gestärkt, die Abtei-lungsstrukturen in den zwölf Bezirken aneinander angeglichen werden und ein sechster Bezirksstadtrat aus Steuermitteln finanziert werden muss, inwiefern partizipieren die Bürgerinnen und Bürger im Bezirk tatsächlich vom dermaßen groß angekündigten „Zukunftspakt Verwaltung“? Sehr geehrte Frau Vorsteherin, sehr geehrter Herr Bolsch,
das Bezirksamt beantwortet die oben genannte Mündliche Anfrage wie folgt:
Ich darf Ihnen mit Freude mitteilen, dass nach intensiver Vorbereitung und einem tatsächlichen Dialog auf Augenhöhe zwischen dem Senat und den 12 Bezirken vorgestern von allen 11 Senatsmitgliedern und den BzBm der „Zukunftspakt Verwaltung“ geschlossen wurde.
Zitat Text der Vereinbarung zu Beginn „Warum schließen wir einen Zukunftspakt?“!!!
Im heutigen RdB wurde mit dem zuständigen Staatssekretär Dr. Nägele vereinbart, dass in der kommenden RdB-Sitzung am 20. Juni gemeinsam der Entwurf für den jetzt erforderlichen Fahrplan zur Umsetzung der 27 sog. „Projektsteckbriefe“ sowie das entsprechend notwendige „Controlling“ besprochen wird.
Mit freundlichem Gruß
Naumann
5. Mündliche Anfrage Niklas Schenker Fraktion Die Linke Beirat Business Improvement District
Ich frage das Bezirksamt:
Beantwortung Frau BzStR’in Schmitt-Schmelz. 6. Mündliche Anfrage Ann-Kathrin Biewener SPD-Fraktion Wie weiter mit dem Schoelerschlösschen?
Ich frage das Bezirksamt:
Sehr geehrte Frau Vorsteherin,
die Mündliche Anfrage beantwortet das Bezirksamt wie folgt:
Zu 1. Die Außenfassade des Schoeler-Schlösschens ist komplett saniert. Innen befindet sich das Schlösschen in einem äußerst sanierungsbedürftigen Zustand. So muss die gesamte Haustechnik erneuert werden, ist zum Teil nicht vorhanden, ebenso wenig wie Dämmung, Wand- und Fußbodenbelag, Innentüren und Zargen. Auch ist das Haus nicht barrierefrei und verfügt nicht über einen zweiten Rettungsweg. Vor Jahren wurde der Sanierungsbedarf in Höhe von 3,5 Mio € ermittelt, die leider in der Vergangenheit nicht zur Verfügung standen. Das Erdgeschoss des Schlösschens ist zurzeit im Rohbau oder besser „Baustellenzustand“ nutzbar. In Absprache mit der Bauaufsicht und dem Hochbauamt wurde ein Konzept für eine temporäre Ausstellungsnutzung erarbeitet und umgesetzt. Für eine langfristige Nutzung bedarf es aber weit mehr als die temporären Umbauten.
Zu 2. Dem Bezirksamt ist es gelungen, beim Bund Gelder für die Sanierung in Höhe von 1,575 Mio € zu beantragen und auch bewilligt zu bekommen. Hier danke ich ausdrücklich den beiden Bundestagsabgeordneten Swen Schulz, SPD, und Klaus-Dieter Gröhler, CDU, für die konstruktive Zusammenarbeit. Weiterhin habe ich die Sanierungskosten in Höhe von 1,6 Mio € bis 2023 in die Investitionsplanung des Bezirkes, und den Rest nach 2023 einplanen lassen und Sie haben dies dann auch so beschlossen. Damit ist der Weg frei für die von der BVV zu recht geforderte Entwicklung des Schlösschens.
In enger Absprache mit dem Ausschuss für Weiterbildung und Kultur wird nun ein zweistufiges Werkstattverfahren mit interessierten Anwohner*innen stattfinden. Hierzu sind alle, auch die BI, recht herzlich eingeladen. Vor dem Werkstattverfahren wurde per beschränktem Interessenbekundungsverfahren ein Moderationsbüro gesucht, das den Prozess begleitet und steuert. Die Werkstattverfahren werden am 15. und 29.Juni stattfinden. Die Einladungen gehen noch diese Woche raus.
Aus dem in dem Verfahren erarbeitetem Konzept wird ein Lottomittelantrag geschrieben werden, so dass ich hoffe, dass wir es schaffen, weitere Fördermittel für die Sanierung zu akquirieren.
Für das Konzept hat die BVV folgende Eckpfeiler gesetzt:
- Das Haus bleibt im Vermögen des Bezirkes - Die Bespieglung des Hauses wird durch das Bezirksamt geschehen - Alles soll unter dem Dach „Kultur“ laufen - Das Angebot soll sich an alle Bürger*innen richten und kostenfrei sein - Ein kleines Café soll entstehen
Die inhaltliche Ausgestaltung ist also frei von den Bürger*innen zu erarbeiten. Da wir erstmalig diesen Weg der Bürger*innenbeteiligung gehen, bin ich gespannt auf das Ergebnis.
Zurzeit findet im Haus als Versuch ein Projekt über neun Monate statt. In dieser Zeit werden vier verschiedene Ausstellungen gezeigt, die sich mit dem Haus und der Umgebung beschäftigen und die Bewohner*innen zum Diskutieren und mitmachen einladen.
Langfristig hoffe ich, dass es uns gemeinsam gelingt, einen weiteren Kulturort im Bezirk zu schaffen, der viele verschiedene Menschen anspricht und begeistert.
Mit freundlichen Grüßen
Heike Schmitt-Schmelz
7. Mündliche Anfrage Alexander Kaas Elias Fraktion B‘90/Grüne Wahlrecht für betreute Menschen bei der Europa-Wahl 2019
Ich frage das Bezirksamt:
Sehr geehrte Frau Bezirksverordnetenvorsteherin,
die Mündliche Anfrage beantworte ich im Namen des Bezirksamtes wie folgt:
zu 1 und 2) Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts betrifft nur eine geringe Anzahl von Personen (in Carlottenburg-Wilmersdorf: 48), die bisher vom Wahlrecht ausgeschlossen waren. Die Information der Betroffenen erfolgte über die Medien. Vom Bezirksamt gab es eine Pressemitteilung. Eine Berichtigung der Wählerverzeichnisse von Amts wegen ist vom Bundesverfassungsgericht nicht angeordnet worden. Das bedeutet, dass die betroffenen Personen bzw. ihre Betreuer auf Antrag in das Wählerverzeichnis eingetragen wurden. Die Betroffenen hatten bis zum 5.Mai 2019 die Möglichkeit, einen entsprechenden Antrag zu stellen. Die Umsetzung des Urteils wird nach Vorgabe des Bundeswahlleiters in allen Bundesländern einheitlich durchgeführt, um eine gleiche Behandlung der betroffenen Personen bundeseinheitlich zu gewährleisten.
Mit freundlichen Grüßen
Arne Herz
8. Mündliche Anfrage Jan von Ertzdorff-Kupffer AfD-Fraktion Laufzeiten der KITA-Betreiberverträge
Ich frage das Bezirksamt:
Sehr geehrte Frau Vorsteherin, die Mündliche Anfrage beantwortet das Bezirksamt wie folgt:
zu 1. Grundsätzlich ist eingangs festzustellen, dass durch das Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf keine Betreiberverträge sondern Nutzungsvereinbarungen mit Trägern der freien Jugendhilfe getroffen werden.
Die Nutzungsvereinbarungen laufen in der Regel 10 Jahre; in Einzelfällen aber auch länger. Grundsätzlich besteht die Möglichkeit auch im Anschluss ggf. längere Laufzeiten zu vereinbaren. In der Regel verlängern sich aber die Vereinbarungen in der Regel automatisch jeweils um ein Jahr.
Aktuell bestehen insgesamt 12 Nutzungsvereinbarungen von denen zehn über eine kürzere Laufzeit als 10 Jahre verfügen.
Diese Kitas sind:
zu 2. Bei insgesamt 10 Kitas wurde in den Nutzungsvereinbarungen eine automatische Verlängerung um 1 Jahr vereinbart. (Siehe Tabelle)
Mit freundlichen Grüßen Heike Schmitt-Schmelz
9. Mündliche Anfrage Niklas Schenker Fraktion Die Linke Anwendung §176 BauGB
Ich frage das Bezirksamt:
Sehr geehrte Frau Vorsteherin, die Mündliche Anfrage beantwortet das Bezirksamt wie folgt:
zu 1. Es hat – soweit aktuell bekannt – bisher keinen Anwendungsfall im Bezirk gegeben. Seitdem der § 176 BauGB wieder verstärkt debattiert wurde, sind vom Bezirksamt drei Objekte für eine Anwendung in Erwägung gezogen worden. In einem Fall laufen die Prüfungen noch. Da es in der Verwaltung keine eigenen Erfahrungswerte und keine eingeplanten Personalkapazitäten gibt, werden externe Experten einbezogen. Ich bitte um Verständnis, dass beim jetzigen Verfahrensstand keine genaueren Auskünfte im Rahmen einer Beantwortung einer Mündlichen Anfrage gegeben werden. Auf Wunsch kann das Bezirksamt in nichtöffentlicher Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung über den Fortgang berichten.
zu 2. Um zu einer rechtssicheren Anordnung zu kommen, ist in der Praxis ein nicht unerheblicher Arbeitsaufwand zu leisten. Gemäß § 175 Absatz 1 BauGB hat die Gemeinde vor Anordnung eines Baugebots grundsätzlich die durchzuführende Maßnahme mit allen Betroffenen zu erörtern und sie entsprechend zu beraten. Entsprechende Kapazitäten müssen erst geschaffen werden. Mit dem ersten Prüffall wird das Bezirksamt wichtige Erfahrungen sammeln.
Grundsätzlich kann die Gemeinde gemäß § 176 BauGB den Eigentümer verpflichten, sein Grundstück entsprechend den Festsetzungen eines Bebauungsplans zu bebauen (Abs. 1 Ziffer 1) oder ein vorhandenes Gebäude den Festsetzungen des Bebauungsplans anzupassen (Abs. 1 Ziffer 2). Hier sind zwei weitere praktische Probleme absehbar. Es ist erstens denkbar, dass ein festgesetzter Bebauungsplan an den heutigen Bedarfen vorbeigeht, sodass ein Baugebot zu keinen stadtplanerisch wünschenswerten Ergebnissen führen würde. Außerdem ist der Fall denkbar, dass der zugrundeliegende Bebauungsplan und die darin festgesetzten Nutzungsmaße funktionslos geworden sind. In einem solchen Fall wären weitere rechtliche Fragen zu klären.
Mit freundlichen Grüßen
Schruoffeneger
10. Mündliche Anfrage Christoph Wapler Fraktion B‘90/Grüne Personalaufwuchs im Bezirksamt
Ich frage das Bezirksamt:
Sehr geehrte Frau Vorsteherin, sehr geehrter Herr Wapler,
das Bezirksamt beantwortet die oben genannte Mündliche Anfrage wie folgt:
Vorbemerkung: Mit der erstmals erfolgten Besetzung der neuen Stelle FinPers L und damit der Leitung der SE FinPers zum 01.06.2019 ist eine wichtige Voraussetzung geschaffen worden, dass mit verstärktem Nachdruck an der Ausrichtung des "Zentralen Bewerbungsbüros" (ZBB), dem Aufbau einer Öffentlichkeitsarbeit und der Geschäftsprozesse innerhalb des ZBB gearbeitet werden kann. Die personelle Situation des ZBB wird sich bis zum Jahresende erheblich verbessern, da das laufende Bewerbungsverfahren für die Besetzung mehrerer vakanter Stellen im ZBB genutzt werden kann. Mit der Verbesserung der personellen Situation des ZBB wird auch eine weitere Verbesserung des Ablaufs der Stellenbesetzungsverfahren erfolgen können.
Zu 1.: Der kumulierte Stellenaufwuchs beläuft sich auf insgesamt 167,01 Stellenanteile, davon 37,69 aus Zuweisungen für Tatbestände der „Wachsenden Stadt“ sowie 129,32 aus Zuweisungen für Tatbestände der „AG Ressourcensteuerung“.
Die Stellenanteile verteilen sich auf die fünf Abteilungen des Bezirksamtes wie folgt:
a) „Wachsende Stadt“:
b) „AG Ressourcensteuerung“:
Zu 2.: Eine Auswertung des Personalbestandes aus dem IT-gestützten Personalverwaltungsprogramm „IPV“ nach unterschiedlichen Besetzungstatbeständen ist leider nicht möglich, da nicht unterschieden werden kann, ob eine Stelle aus dem Kontingent der Wachsenden Stadt bzw. der AG Ressourcensteuerung besetzt wurde oder aus dem vorherigen Bestand. Hier ist stets nur eine Ausweisung nach Gesamtzahlen möglich. Eine händische Auswertung ist zu aufwändig. Je nach Stichtag kann es sich ohnehin stets nur um einen Näherungswert handeln, der die Tendenz der Verteilung aufzeigt.
Naumann
11. Mündliche Anfrage Annetta Juckel Fraktion Die Linke Erneuerung von Tribünenplätzen
Ich frage das Bezirksamt:
Sehr geehrte Frau Vorsteherin, die Mündliche Anfrage beantwortet das Bezirksamt wie folgt:
zu 1. Im Zeitrahmen des bezirklichen Doppelhaushalts 2018/19 wurden bisher auf den Zuschaueranlagen der gedeckten und ungedeckten Sportanlagen keine Sitzplatzanlagen erneuert bzw. zusätzlich errichtet. Die vorhandenen, meist an den Hauptspielfelder gelegenen Sitzplatzanlagen sind verkehrssicher, ggf. können auch geeignete Stehstufenanlagen zum Sitzen genutzt werden.
zu 2. Die gedeckten und ungedeckten Sportanlagen mit regionaler und überregionaler Bedeutung sind weit überwiegend mit Zuschaueranlagen (Sitz- bzw. Stehstufenanlagen) ausgerüstet, bei Sportanlagen mit lokaler Bedeutung und Nebenspielfeldern ist dies eher die Ausnahme. Bedingung für den Bau von zusätzlichen Zuschauersitzplätzen sind a) ein Erfordernis dafür, b) ausreichende finanzielle Mittel, c) geeignete Flächen außerhalb der hindernisfreien Bereiche der Sportflächen (außerhalb der Sicherheitsabstände der nutzbaren Sportflächen).
Unter vorgenannten Voraussetzungen wären mobile Zuschauersitzplatzanlagen unterschiedlicher Größen auf folgenden ungedeckten Sportanlagen erfreulich:
Mit den zur Verfügung stehenden Finanzmitteln ist jedoch in der Regel lediglich die Aufrechterhaltung des Sportbetriebs auf den unmittelbaren Sportflächen leistbar.
Mit freundlichen Grüßen Heike Schmitt-Schmelz
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