Drucksache - 1170/5  

 
 
Betreff: Mündliche Anfragen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Bezirksverordnete 
   
Drucksache-Art:Mündliche AnfragenMündliche Anfragen
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
16.05.2019 
31. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin beantwortet   

Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Mündliche Anfragen

1.   Mündliche Anfrage  Constanze Röder

SPD-Fraktion

Leerstand Deidesheimer Str. 8

 

Ich frage das Bezirksamt:

 

  1. Ist dem Bezirksamt bekannt, dass in der Deidesheimer Str. 8 mehrere Wohnungen leer stehen?

 

  1. Wurde Leerstand nach dem Zweckentfremdungsverbot beantragt?

 

Beantwortung Herr BzStR Herz.

 

2.   Mündliche Anfrage  Dr. Petra Vandrey

    Fraktion B‘90/Grüne

    Bedarf an Kitaplätzen

 

Ich frage das Bezirksamt:

 

  1. Wie hoch ist der Bedarf an Kinderbetreuungsplätzen am Kurfürstendamm und im Bereich Halensee?

 

  1. Wie viele Kitaplätze müssen neu gebaut werden, um den Bedarf in diesem Bereich des Bezirks zu decken

 

Beantwortung Frau BzStR’in Schmitt-Schmelz.

3.   Mündliche Anfrage  Felix Recke

     FDP-Fraktion

Offene Eheschließungen in     Charlottenburg- Wilmersdorf

 

Ich frage das Bezirksamt:

 

  1. Was ist der Grund dafür, dass der Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf mit über 327 offenen Verwaltungsvorgängen zur Beantragung von Eheschließungen berlinweit Spitzenreiter ist? (vgl. Beantwortung auf die Schriftlichen Anfrage im Abgeordnetenhaus mit DS.-Nr.: 18/18 588) 

 

  1. Wie gedenkt das Bezirksamt die offenen Verwaltungsvorgänge und die Wartezeit von immerhin 9 Wochen zwischen Beantragung und Anmeldung der Eheschließung im Bezirk zu reduzieren?

 

 

Beantwortung Herr BzStR Herz

 

 

 

 

 

4.   Mündliche Anfrage  Markus Bolsch

     AfD-Fraktion

Zukunftspakt Verwaltung - und was haben die Bürger(innen) davon?

 

Ich frage das Bezirksamt:

 

Unabhängig davon, dass die Stellung des Bezirksbürgermeisters gestärkt, die Abtei-lungsstrukturen in den zwölf Bezirken aneinander angeglichen werden und ein sechster Bezirksstadtrat aus Steuermitteln finanziert werden muss, inwiefern partizipieren die Bürgerinnen und Bürger im Bezirk tatsächlich vom dermaßen groß angekündigten „Zukunftspakt Verwaltung“?

Sehr geehrte Frau Vorsteherin,

sehr geehrter Herr Bolsch,

 

das Bezirksamt beantwortet die oben genannte Mündliche Anfrage wie folgt:

 

Ich darf Ihnen mit Freude mitteilen, dass nach intensiver Vorbereitung und einem tatsächlichen Dialog auf Augenhöhe zwischen dem Senat und den 12 Bezirken vorgestern von allen 11 Senatsmitgliedern und den BzBm der „Zukunftspakt Verwaltung“ geschlossen wurde.

 

Zitat Text der Vereinbarung zu Beginn „Warum schließen wir einen Zukunftspakt?“!!!

 

Im heutigen RdB wurde mit dem zuständigen Staatssekretär Dr. Nägele vereinbart, dass in der kommenden RdB-Sitzung am 20. Juni gemeinsam der Entwurf für den jetzt erforderlichen Fahrplan zur Umsetzung der 27 sog. „Projektsteckbriefe“ sowie das entsprechend notwendige „Controlling“ besprochen wird.

 

Mit freundlichem Gruß

 

Naumann

 

5.   Mündliche Anfrage  Niklas Schenker

    Fraktion Die Linke

    Beirat Business Improvement District

 

Ich frage das Bezirksamt:

 

  1. Warum wurde der von der BVV geforderte Beirat für den Business Improvement District Kudamm/Tauentzien noch nicht einberufen und wann wird dies nachgeholt?

 

  1. Welche Vertreter*innen aus der Zivilgesellschaft wird das Bezirksamt einladen?

 

Beantwortung Frau BzStR’in Schmitt-Schmelz.

6.   Mündliche Anfrage  Ann-Kathrin Biewener

     SPD-Fraktion

     Wie weiter mit dem

Schoelerschlösschen?

 

Ich frage das Bezirksamt:

 

 

  1. In welchem Zustand befindet sich aktuell das Schoelerschlösschen und wieweit kann es derzeit genutzt werden?

 

  1. Wie ist der aktuelle Planungsstand zur Weiterentwicklung des Schoelerschlösschens?

 

 

Sehr geehrte Frau Vorsteherin,

 

die Mündliche Anfrage beantwortet das Bezirksamt wie folgt:

 

Zu 1.

Die Außenfassade des Schoeler-Schlösschens ist komplett saniert. Innen befindet sich das Schlösschen in einem äußerst sanierungsbedürftigen Zustand. So muss die gesamte Haustechnik erneuert werden, ist zum Teil nicht vorhanden, ebenso wenig wie Dämmung, Wand- und Fußbodenbelag, Innentüren und Zargen. Auch ist das Haus nicht barrierefrei und verfügt nicht über einen zweiten Rettungsweg. Vor Jahren wurde der Sanierungsbedarf in Höhe von 3,5 Mio € ermittelt, die leider in der Vergangenheit nicht zur Verfügung standen.

Das Erdgeschoss des Schlösschens ist zurzeit im Rohbau oder besser „Baustellenzustand“ nutzbar. In Absprache mit der Bauaufsicht und dem Hochbauamt wurde ein Konzept für eine temporäre Ausstellungsnutzung erarbeitet und umgesetzt. Für eine langfristige Nutzung bedarf es aber weit mehr als die temporären Umbauten.

 

Zu 2.

Dem Bezirksamt ist es gelungen, beim Bund Gelder für die Sanierung in Höhe von 1,575 Mio € zu beantragen und auch bewilligt zu bekommen. Hier danke ich ausdrücklich den beiden Bundestagsabgeordneten Swen Schulz, SPD, und Klaus-Dieter Gröhler, CDU, für die konstruktive Zusammenarbeit.

Weiterhin habe ich die Sanierungskosten in Höhe von 1,6 Mio € bis 2023 in die Investitionsplanung des Bezirkes, und den Rest nach 2023 einplanen lassen und Sie haben dies dann auch so beschlossen.

Damit ist der Weg frei für die von der BVV zu recht geforderte Entwicklung des Schlösschens.

 

In enger Absprache mit dem Ausschuss für Weiterbildung und Kultur wird nun ein zweistufiges Werkstattverfahren mit interessierten Anwohner*innen stattfinden. Hierzu sind alle, auch die BI, recht herzlich eingeladen.

Vor dem Werkstattverfahren wurde per beschränktem Interessenbekundungsverfahren ein Moderationsbüro gesucht, das den Prozess begleitet und steuert. Die Werkstattverfahren werden am 15. und 29.Juni stattfinden. Die Einladungen gehen noch diese Woche raus.

 

Aus dem in dem Verfahren erarbeitetem Konzept wird ein Lottomittelantrag geschrieben werden, so dass ich hoffe, dass wir es schaffen, weitere Fördermittel für die Sanierung zu akquirieren.

 

Für das Konzept hat die BVV folgende Eckpfeiler gesetzt:

 

-            Das Haus bleibt im Vermögen des Bezirkes

-            Die Bespieglung des Hauses wird durch das Bezirksamt geschehen

-            Alles soll unter dem Dach „Kultur“ laufen

-            Das Angebot soll sich an alle Bürger*innen richten und kostenfrei sein

-            Ein kleines Café soll entstehen

 

Die inhaltliche Ausgestaltung ist also frei von den Bürger*innen zu erarbeiten. Da wir erstmalig diesen Weg der Bürger*innenbeteiligung gehen, bin ich gespannt auf das Ergebnis.

 

Zurzeit findet im Haus als Versuch ein Projekt über neun Monate statt. In dieser Zeit werden vier verschiedene Ausstellungen gezeigt, die sich mit dem Haus und der Umgebung beschäftigen und die Bewohner*innen zum Diskutieren und mitmachen einladen.

 

Langfristig hoffe ich, dass es uns gemeinsam gelingt, einen weiteren Kulturort im Bezirk zu schaffen, der viele verschiedene Menschen anspricht und begeistert.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Heike Schmitt-Schmelz

 

7.   Mündliche Anfrage  Alexander Kaas Elias

     Fraktion B‘90/Grüne

Wahlrecht für betreute Menschen bei der  Europa-Wahl 2019

 

Ich frage das Bezirksamt:

 

  1. Wie wurden betreute Menschen darüber informiert, dass sie an der Europa-Wahl 2019 teilnehmen können bzw. wurden Ihnen Wahlscheine zugesandt?

 

  1. Wenn nicht, warum nicht und welche Konsequenzen hat dies?

 

Sehr geehrte Frau Bezirksverordnetenvorsteherin,

 

die Mündliche Anfrage beantworte ich im Namen des Bezirksamtes wie folgt:

 

zu 1 und 2)

Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts betrifft nur eine geringe Anzahl von Personen (in Carlottenburg-Wilmersdorf: 48), die bisher vom Wahlrecht ausgeschlossen waren. Die Information der Betroffenen erfolgte über die Medien. Vom Bezirksamt gab es eine Pressemitteilung.

Eine Berichtigung der Wählerverzeichnisse von Amts wegen ist vom Bundesverfassungsgericht nicht angeordnet worden. Das bedeutet, dass die betroffenen Personen bzw. ihre Betreuer auf Antrag in das Wählerverzeichnis eingetragen wurden. Die Betroffenen hatten bis zum 5.Mai 2019 die Möglichkeit, einen entsprechenden Antrag zu stellen.

Die Umsetzung des Urteils wird nach Vorgabe des Bundeswahlleiters in allen Bundesländern einheitlich durchgeführt, um eine gleiche Behandlung der betroffenen Personen bundeseinheitlich zu gewährleisten.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Arne Herz

 

8.   Mündliche Anfrage  Jan von Ertzdorff-Kupffer

     AfD-Fraktion

     Laufzeiten der KITA-Betreiberverträge

 

Ich frage das Bezirksamt:

 

  1. Wie viele Kitas im Bezirk haben aktuell Verträge mit Laufzeiten unter 10 Jahren? (Bitte zugehörige Kitas und Laufzeiten nennen)

 

  1. Bei wie vielen Kitas hierunter handelt es sich um automatisch (d.h. regelmäßig um 1 Jahr) verlängerte Verträge? (Bitte zugehörige Kitas nennen)

 

Sehr geehrte Frau Vorsteherin,

die Mündliche Anfrage beantwortet das Bezirksamt wie folgt:

 

 

zu 1.

Grundsätzlich ist eingangs festzustellen, dass durch das Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf keine Betreiberverträge sondern Nutzungsvereinbarungen mit Trägern der freien Jugendhilfe getroffen werden.

 

Die Nutzungsvereinbarungen laufen in der Regel 10 Jahre;  in Einzelfällen aber auch länger. Grundsätzlich besteht die Möglichkeit auch im Anschluss ggf. längere Laufzeiten zu vereinbaren. In der Regel verlängern sich aber die Vereinbarungen in  der Regel automatisch jeweils um ein Jahr.

 

Aktuell bestehen insgesamt 12 Nutzungsvereinbarungen von denen zehn über eine kürzere Laufzeit als 10 Jahre verfügen.

 

Diese Kitas sind:

 

Kita

 

Vertragslaufzeit bis

Kissi e.V.

 

30.06.2026 mit danach jährlicher Verlängerung

Kita Masorti

 

30.06.2026 mit danach jährlicher Verlängerung

Kita Haubachstraße/ Pestalozzi Fröbel Haus

31.07.2018 mit danach jährlicher Verlängerung

Kita Kaubstraße/ Nachbarschaftsheim Schöneberg e.V.

31.07.2024, Option auf 5 Jahre, danach jährliche Verlängerung

Kita Olbersstraße/ Pestallozzi Fröbel Haus

31.07.2030

Kita Rominter Allee/ Nachbarschaftsheim Schöneberg e.V.

31.12.2025 Option auf 5 Jahre, danach jährliche Verlängerung

Gan-Israel e.V.

 

31.07.2019 (hängt vom Schulneubau Münstersche Str. 6 ab)

Verein Gestalt päd. Kindergarten e.V. "El Caracol"

31.12.2010 mit danach jährlicher Verlängerung

Kita Westfällische/ Nachbarschaftsheim Schöneberg e.V.

31.12.2026 mit danach jährlicher Verlängerung

Kita Westend e.V.

 

31.12.2022, Option auf 5 Jahre, danach jährliche Verlängerung

Kita Pestalozzistr./ Pestalozzi-Fröbel-Haus

31.12.2018 mit danach jährlicher Verlängerung

Kita Sinneswandel

31.12.2033 mit danach jährlicher Verlängerung

 

 

zu 2.

Bei insgesamt 10 Kitas wurde in den Nutzungsvereinbarungen eine automatische Verlängerung um 1 Jahr vereinbart. (Siehe Tabelle)

 

Mit freundlichen Grüßen

Heike Schmitt-Schmelz

 

9.   Mündliche Anfrage  Niklas Schenker

     Fraktion Die Linke

     Anwendung §176 BauGB

 

Ich frage das Bezirksamt:

 

  1. In welchen konkreten Fällen wurde im Bezirk bisher die Anwendung des § 176 BauGB geprüft und mit welchem Ergebnis?

 

  1. Welche Schwierigkeiten sieht das Bezirksamt bei der praktischen Anwendung von § 176 BauGB?

 

 

Sehr geehrte Frau Vorsteherin,

die Mündliche Anfrage beantwortet das Bezirksamt wie folgt:

 

zu 1.

Es hat – soweit aktuell bekannt – bisher keinen Anwendungsfall im Bezirk gegeben. Seitdem der § 176 BauGB wieder verstärkt debattiert wurde, sind vom Bezirksamt drei Objekte für eine Anwendung in Erwägung gezogen worden. In einem Fall laufen die Prüfungen noch. Da es in der Verwaltung keine eigenen Erfahrungswerte und keine eingeplanten Personalkapazitäten gibt, werden externe Experten einbezogen. Ich bitte um Verständnis, dass beim jetzigen Verfahrensstand keine genaueren Auskünfte im Rahmen einer Beantwortung einer Mündlichen Anfrage gegeben werden. Auf Wunsch kann das Bezirksamt in nichtöffentlicher Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung über den Fortgang berichten.

 

zu 2.

Um zu einer rechtssicheren Anordnung zu kommen, ist in der Praxis ein nicht unerheblicher Arbeitsaufwand zu leisten. Gemäß § 175 Absatz 1 BauGB hat die Gemeinde vor Anordnung eines Baugebots grundsätzlich die durchzuführende Maßnahme mit allen Betroffenen zu erörtern und sie entsprechend zu beraten. Entsprechende Kapazitäten müssen erst geschaffen werden.

Mit dem ersten Prüffall wird das Bezirksamt wichtige Erfahrungen sammeln.

 

Grundsätzlich kann die Gemeinde gemäß § 176 BauGB den Eigentümer verpflichten, sein Grundstück entsprechend den Festsetzungen eines Bebauungsplans zu bebauen (Abs. 1 Ziffer 1) oder ein vorhandenes Gebäude den Festsetzungen des Bebauungsplans anzupassen (Abs. 1 Ziffer 2).

Hier sind zwei weitere praktische Probleme absehbar. Es ist erstens denkbar, dass ein festgesetzter Bebauungsplan an den heutigen Bedarfen vorbeigeht, sodass ein Baugebot zu keinen stadtplanerisch wünschenswerten Ergebnissen führen würde.

Außerdem ist der Fall denkbar, dass der zugrundeliegende Bebauungsplan und die darin festgesetzten Nutzungsmaße funktionslos geworden sind. In einem solchen Fall wären weitere rechtliche Fragen zu klären.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Schruoffeneger

 

 

10.   Mündliche Anfrage  Christoph Wapler

     Fraktion B‘90/Grüne

     Personalaufwuchs im Bezirksamt

 

Ich frage das Bezirksamt:

 

  1. Wie hoch war der Stellenaufwuchs der einzelnen Abteilungen?

 

  1. Wie hoch war der Aufwuchs der einzelnen Abteilungen Prozentual gemessen an dem Personalbestand?

 

Sehr geehrte Frau Vorsteherin,

sehr geehrter Herr Wapler,

 

das Bezirksamt beantwortet die oben genannte Mündliche Anfrage wie folgt:

 

Vorbemerkung:

Mit der erstmals erfolgten Besetzung der neuen Stelle FinPers L und damit der Leitung der SE FinPers zum 01.06.2019 ist eine wichtige Voraussetzung geschaffen worden, dass mit verstärktem Nachdruck an der Ausrichtung des "Zentralen Bewerbungsbüros" (ZBB), dem Aufbau einer Öffentlichkeitsarbeit und der Geschäftsprozesse innerhalb des ZBB gearbeitet werden kann. Die personelle Situation des ZBB wird sich bis zum Jahresende erheblich verbessern, da das laufende Bewerbungsverfahren für die Besetzung mehrerer vakanter Stellen im ZBB genutzt werden kann. Mit der Verbesserung der personellen Situation des ZBB wird auch eine weitere Verbesserung des Ablaufs der Stellenbesetzungsverfahren erfolgen können.

 

Zu 1.:

Der kumulierte Stellenaufwuchs beläuft sich auf

insgesamt 167,01 Stellenanteile,

davon    37,69 aus Zuweisungen für Tatbestände der „Wachsenden Stadt“

sowie  129,32 aus Zuweisungen für Tatbestände der „AG Ressourcensteuerung“.

 

Die Stellenanteile verteilen sich auf die fünf Abteilungen des Bezirksamtes wie folgt:

 

a)                                                                                                                                                                                                                                                                                                   „Wachsende Stadt“:

Abteilung

Stellenanteile (StA)

Prozentualer Anteil

6,42

17,0 %

Pers

3,00

8,0 %

Jug

9,45

25,1 %

Soz

14,82

39,3 %

Stadt

4,00

10,6 %

Bezirksamt

37,69

100,0 %

 

 

 

 

b)                                                                                                                                                                                                                                                                                                   „AG Ressourcensteuerung“:

Abteilung

Stellenanteile (StA)

Prozentualer Anteil

16,94

13,1 %

Pers

19,73

15,3 %

Jug

38,51

29,8 %

Soz

22,93

17,7 %

Stadt

31,22

24,1 %

Bezirksamt

129,32

100,0 %

 

Zu 2.:

Eine Auswertung des Personalbestandes aus dem IT-gestützten Personalverwaltungsprogramm „IPV“ nach unterschiedlichen Besetzungstatbeständen ist leider nicht möglich, da nicht unterschieden werden kann, ob eine Stelle aus dem Kontingent der Wachsenden Stadt bzw. der AG Ressourcensteuerung besetzt wurde oder aus dem vorherigen Bestand. Hier ist stets nur eine Ausweisung nach Gesamtzahlen möglich. Eine händische Auswertung ist zu aufwändig. Je nach Stichtag kann es sich ohnehin stets nur um einen Näherungswert handeln, der die Tendenz der Verteilung aufzeigt.

 

 

Naumann

 

11.   Mündliche Anfrage  Annetta Juckel

     Fraktion Die Linke

     Erneuerung von Tribünenplätzen

 

Ich frage das Bezirksamt:

 

  1. In welchem Umfang wurden aus den Mitteln des Bezirkshaushalts 2018/2019 Tribünensitzplätze im Bezirk erneuert bzw. zusätzlich zur Verfügung gestellt (bitte Anzahl je Anlage/Platz zusätzlich schriftlich aufschlüsseln).

 

  1. Welcher weitere Bedarf der Erneuerung bzw. Ergänzung von Tribünensitzplätzen wird insgesamt und insbesondere auf welchen Anlagen/Sportplätzen gesehen?

 

Sehr geehrte Frau Vorsteherin,

die Mündliche Anfrage beantwortet das Bezirksamt wie folgt:

 

 

zu 1.

Im Zeitrahmen des bezirklichen Doppelhaushalts 2018/19 wurden bisher auf den Zuschaueranlagen der gedeckten und ungedeckten Sportanlagen keine Sitzplatzanlagen erneuert bzw. zusätzlich errichtet. Die vorhandenen, meist an den Hauptspielfelder gelegenen Sitzplatzanlagen sind verkehrssicher, ggf. können auch geeignete Stehstufenanlagen zum Sitzen genutzt werden.

 

 

zu 2.

Die gedeckten und ungedeckten Sportanlagen mit regionaler und überregionaler Bedeutung sind weit überwiegend mit Zuschaueranlagen (Sitz- bzw. Stehstufenanlagen) ausgerüstet, bei Sportanlagen mit lokaler Bedeutung und Nebenspielfeldern ist dies eher die Ausnahme. Bedingung für den Bau von zusätzlichen Zuschauersitzplätzen sind a) ein Erfordernis dafür, b) ausreichende finanzielle Mittel, c) geeignete Flächen außerhalb der hindernisfreien Bereiche der Sportflächen (außerhalb der Sicherheitsabstände der nutzbaren Sportflächen).

 

Unter vorgenannten Voraussetzungen wären mobile Zuschauersitzplatzanlagen unterschiedlicher Größen auf folgenden ungedeckten Sportanlagen erfreulich:
 

  • Julius-Hirsch-Sportanlage, Platz I,
  • Hans-Rosenthal-Sportanlage, Platz I,
  • Sportanlage Jungfernheide, Plätze I und II,
  • Sportanlage "Am Volkspark", Platz I,
  • Sportplatz Forckenbeckstraße.

 

Mit den zur Verfügung stehenden Finanzmitteln ist jedoch in der Regel lediglich die Aufrechterhaltung des Sportbetriebs auf den unmittelbaren Sportflächen leistbar.

 

Mit freundlichen Grüßen

Heike Schmitt-Schmelz

 

 

 

 


 

 
 

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