Drucksache - 1050/5  

 
 
Betreff: Mietpreisbremse durchsetzen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion Bündnis 90/Die Grünen 
Verfasser:Dr. Vandrey/Wapler 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
21.02.2019 
28. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Bürgerdienste, Wirtschafts- und Ordnungsangelegenheiten Beratung
23.04.2019 
30. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, Wirtschafts- und Ordnungsangelegenheiten mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
16.05.2019 
31. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   

Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Antrag
Beschlussempfehlung
Beschluss
Vorlage zur Kenntnisnahme
Anlage Drs. 1050-5

 

Die BVV hat in ihrer Sitzung vom 16.05.2019 beschlossen:

 

Das Bezirksamt wird aufgefordert, allen Bürger*innen, die im Bezirk einen Wohnsitz anmelden, bei der Vorsprache im Bürgeramt umfassende schriftliche Informationen über die Beschränkung von Mieterhöhungen, insbesondere die Regelungen der modifizierten Mietpreisbremse auszuhändigen. Teil dieser Information soll der Hinweis auf die Möglichkeit der Online-Abfrage bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen sein. Eine Aufstellung der unterstützenden Angebote und Anlaufstellen für Mieter*innen im Bezirk ist beizufügen. Alle Unterlagen sind auch auf der Webseite des Bezirks zur Verfügung zu stellen.

 

Der BVV ist bis zum 30.6.2019 zu berichten.

 

 

Hierzu wird Folgendes berichtet:

 

Im Bürgeramt werden jeden Monat ca. 2300 An- und Ummeldungen vorgenommen, daher wird aus ökologischen Gesichtspunkten nicht jedem/er Bürger/in eine schriftliche Information zur Verfügung gestellt.

 

Mieterinnen und Mietern steht in Mietrechtsfragen die bezirkliche Mieterberatung zur Verfügung. Jeder Einzelfall ist von einer Rechtsanwältin/ einem Rechtsanwalt zu bewerten. Mit dem im Anhang befindlichen Flyer wird auf das Angebot der Mieterberatung und der Mietspiegelabfrage bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen hingewiesen, dieser liegt in den Bürgerämtern aus.

 

Das Bezirksamt bittet, den Beschluss damit als erledigt zu betrachten.

 

 

 

Arne Herz

Stellv. Bezirksbürgermeister

 

 

 

 


 

 
 

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