Der Ausschuss für Bürgerdienste, Wirtschafts- und
Ordnungsangelegenheiten empfiehlt der BVV,
die BVV möge beschließen:
Das Bezirksamt wird beauftragt, mit verschiedenen Maßnahmen die Mieter*innen im Bezirk über ihre Rechte zu informieren und sie bei der Wahrnehmung ihrer Rechte zu stärken.
Das Bezirksamt soll alle Mieter*innenhaushalte einer Sozialwohnung im Bezirk schriftlich per Brief, mit Aushängen in den Einrichtungen des Bezirks, auf der Website des Bezirks und ggf. mit anderen geeigneten Mitteln darüber informieren, dass sie zur Sicherung einer tragbaren Mietbelastung auf Antrag einen Mietzuschuss erhalten. Auf der Website des Bezirks soll mindestens auch eine englische Übersetzung des Anschreibens zur Verfügung gestellt werden. Ein Hinweis auf die Übersetzung soll mit dem Anschreiben versendet werden.
Zudem soll das Bezirksamt schriftlich per Brief, prominent auf der Website des Bezirks, mit Aushängen in den Einrichtungen des Bezirks und mit anderen geeigneten Mitteln alle Personen, die im Rahmen der AV Wohnen Leistungen für Kosten der Unterkunft und Heizung nach dem SGB II, SGB XII (Sozialhilfe) und Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) beziehen, darüber informieren, dass die Mitgliedsbeiträge für den Berliner Mieterverein für sie seit Januar 2019 übernommen werden. Auf der Website des Bezirks soll mindestens auch eine englische Übersetzung des Anschreibens zur Verfügung gestellt werden. Ein Hinweis auf die Übersetzung soll mit dem Anschreiben versendet werden.
Zudem soll das Bezirksamt schriftlich per Brief, prominent auf der Website des Bezirks, mit Aushängen in den Einrichtungen des Bezirks und mit anderen geeigneten Mitteln alle Mieter*innen im Bezirk sowohl über die offenen und kostenfreien Mietrechtsberatungen des Bezirks, über die Möglichkeit der Beantragung eines Wohnberechtigungsscheins – auch für Asylberechtigte – und Möglichkeit der Beantragung von Wohngeld informieren.
Nach einem Jahr soll das Bezirksamt die Informationskampagnen evaluieren und bewerten welche weiteren Mittel ergriffen werden müssen, um die Information der Bürger*innen im Bezirk zu verbessern. Dafür soll dem Ausschuss für Bürger*innendienste, Wirtschafts- und Ordnungsangelegenheiten in seiner ersten Sitzung im Januar 2020 und ab davon ausgehend jährlich, ein Bericht zur Diskussion und Beschlussfassung vorgelegt werden.
Der BVV ist bis zum 30.06.2019 erstmals zu berichten.
Ursprungstext:
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Das Bezirksamt soll alle Mieter*innenhaushalte einer Sozialwohnung im Bezirk schriftlich per Brief, mit Aushängen in den Einrichtungen des Bezirks, auf der Website des Bezirks und ggf. mit anderen geeigneten Mitteln darüber zu informieren, dass sie zur Sicherung einer tragbaren Mietbelastung auf Antrag einen Mietzuschuss erhalten. Auf der Website des Bezirks soll mindestens auch eine englische Übersetzung des Anschreibens zur Verfügung gestellt werden. Ein Hinweis auf die Übersetzung soll mit dem Anschreiben versendet werden.
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