BV Kaas Elias verteilt einen Entwurf für eine Beschlussempfehlung und bittet, dass darüber gesondert abgestimmt werden soll.
Für die CDU-Fraktion bittet BV Sell um eine fünfminütige Beratungsunterbrechung.
Nach kurzer Unterbrechung bittet BV Sell um Abstimmung der Drucksache 0394/5 und der Beschlussempfehlung. BV Kaas Elias sieht Antrag zur DS 0394/5 durch BVV- Handeln als erledigt an. BzStR Engelmann informiert, dass das Bezirksamt sich zwischenzeitlich verständigt hat ein Interessenbekundungsverfahren durchzuführen. Aufgrund der neuen Information des BzStR sieht BV Sell nicht mehr die Notwendigkeit der eingereichten Beschlussempfehlung, da bereits der Konsensbeschluss DS 0449/5 vorliegt und beantragt den Entwurf der Beschlussempfehlung als durch Verwaltungshandeln erledigt anzusehen. BV Taschenberger bittet für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen um eine fünfminütige Beratungsunterbrechung. Nach kurzer Pause fragt BV Kaas Elias, ob das vom BzStR Engelmann angekündigte Interessenbekundungsverfahren ein öffentliches Verfahren ist. BzStR Engelmann bejaht dies und verweist auf die bereits durchgeführten ähnlichen Verfahren im Jugendbereich und erklärt, dass inhaltliche Kriterien im Ausschuss vorgestellt werden. BV Kaas Elias informiert, dass der eingereichte Entwurf aufrecht erhalten bleibt. BV Sell schlägt eine Textänderung im letzten Satz des Entwurf vor: Statt „eine öffentliche Ausschreibung durchzuführen“ soll „ein beschränktes Interessenbekundungsverfahren durchzuführen“ eingesetzt werden.
Der Vorsitzende stellt den geänderten Entwurf der Beschlussempfehlung zur Abstimmung.
Abstimmungsergebnis:
dafür: 4dagegen: 10Enthaltungen:
Der Vorsitzende stellt den Entwurf der Beschlussempfehlung zur Abstimmung.
Der Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Arbeit
empfiehlt der BVV,
die BVV möge beschließen:
Der Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Arbeit sieht nach den Ausführungen des Bezirksamtes vom 20. Oktober 2017 derzeit keine Grundlage dafür gegeben, dass einer Übertragung an die Wilmersdorfer Seniorenstiftung die Zustimmung gegeben werden kann.
Insbesondere erinnert er an den einstimmigen Beschluss der BVV vom 12. Oktober „Nachbarschaftshaus am Lietzensee: Angebot für alle Generationen erhalten“ (DS Nr. 0449/5), insbesondere daran, dass das Bezirksamt aufgefordert wird, eine öffentliche Ausschreibung durchzuführen.
Abstimmungsergebnis:
dafür: 9dagegen: 4Enthaltungen: 1
Der Vorsitzende stellt nunmehr den Antrag DS-Nr: 0394/5 zur Abstimmung.
Der Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Arbeit
empfiehlt der BVV,
die BVV möge beschließen:
Die Drucksache wird abgelehnt.
Ursprungstext:
Das Bezirksamt wird aufgefordert, mit dem „Nachbarschaftshaus am Lietzensee e. V.“ nach Abschluss der am 01.01.2018 beginnenden Sanierung des Gebäudes auf dem Grundstück Herbartstraße 25 einen Mietvertrag mit mindestens fünfjähriger Laufzeit zu den bisherigen Konditionen abzuschließen.
Abstimmungsergebnis:
dafür: dagegen: Einstimmig Enthaltungen: