Drucksache - 0303/5  

 
 
Betreff: Musikschulunterricht für alle Kinder und Jugendlichen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:SPD/Grüne/LINKE 
Verfasser:Wuttig/Hoffmann/Dr.Vandrey/Wapler/Drews/Kouloubandi/Schenker/Juckel/Gronde-Brunner 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
22.06.2017 
9. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Weiterbildung und Kultur Beratung
17.10.2017 
9. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Weiterbildung und Kultur ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
14.12.2017 
15. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   

Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Antrag
Beschlussempfehlung
Beschluss
Vorlage zur Kenntnisnahme

 

Die BVV hat in ihrer Sitzung am 14. Dezember 2017 beschlossen:

 

Das Bezirksamt wird gebeten zu prüfen, welche zusätzlichen Möglichkeiten bestehen, Kindern und Jugendlichen von Geflüchteten und/oder einkommensschwachen Familien den Zugang zu den bezirklichen Musikschulen zu ermöglichen.

 

Der BVV ist bis zum 31.01.2018 zu berichten.

 

 

Das Bezirksamt teilt hierzu Folgendes mit:

 

Nach den Ausführungsvorschriften für die Musikschulentgelte (AV-MSE) ist Musik-schulunterricht an den Berliner Musikschulen grundsätzlich entgeltpflichtig. Von dieser Entgeltpflicht kann ergänzender Musikunterricht sowie das Musizieren in Ensembles und das Chorsingen ausgenommen werden. (AV-MSE II 5-Entgeltpflicht Abs. 2)

 

Diese Möglichkeit der Freistellung vom Musikschulentgelt trifft auf viele Angebote der Musikschule zu. Dadurch können zurzeit ca. 1.300 Kinder und Jugendliche an folgenden Musikangeboten partizipieren:

 

-Chorsingen

-Musizieren in Spielkreisen, Ensembles und Orchestern

-Mitspielen in Jazz-, Rock- und Popbands

 

Entgeltermäßigungen bis zu 50% sind auf Antrag für Schülerinnen und Schüler möglich, wenn die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt sind. (AVMSE III 9-Voraussetzungen)

 

Ca. 120 Schülerinnen und Schüler erhalten zurzeit aufgrund dieser Möglichkeit eine Entgeltermäßigung von 50% auf ihren Instrumental- oder Vokalunterricht.

 

Durch das Bildungs- und Teilhabegesetz besteht die Möglichkeit, den Musikunterricht mit 10 € monatlich zu unterstützen.

 

Verschiedene bezirkliche Stiftungen wie die Heinrich-Wüstenhagen-Stiftung, Leon-Jessel-Stiftung sowie die Kurzsche Nachlassstiftung unterstützen Kinder und Jugendliche aus finanzschwachen Familien, damit diese am Unterricht der Musikschule teilnehmen können.

Auch der Förderverein der Musikschule gibt finanzielle Hilfen für  Kinder und Jugendliche der Musikschule, damit diese an Musikfreizeiten und Musikprojekten teilnehmen können.

 

Die Senatsverwaltung für Kultur arbeitet zurzeit an einer Neuauflage der Ausführungsvorschriften für die Musikschulentgelte, die den Musikschulen mehr Möglichkeiten bieten soll, für bestimmte Zielgruppen Entgeltermäßigungen  und Freistellungen vom Entgelt zu gewähren.

 

Dabei sollen die folgenden Zielgruppen besonders berücksichtigt werden:

 

-Kinder und Jugendliche von Geflüchteten

-Förderschüler

-Kinder und Jugendliche aus einkommensschwachen Familien

 

 

Reinhard NaumannHeike Schmitt-Schmelz

BezirksbürgermeisterBezirksstadträtin

 


 

 
 

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