Drucksache - 0307/5
Die BVV hat in ihrer Sitzung am 14.12.2017 beschlossen:
Das Bezirksamt wird aufgefordert, die von der Fahrbahn abgetrennten Fahrradstellplätze vor dem Haus Seelingstraße 34 neu zu ordnen (im rechten Winkel zum Bordstein) und bis zur Gehwegnase/Baumscheibe Richtung Osten zu ergänzen. Die Sperrflächen sind entsprechend anzupassen. Die Aufstellung eines Fahrradparkhäuschens ist an dieser Stelle zu prüfen.
Das Bezirksamt teilt dazu Folgendes mit:
Das Bezirksamt wird den Bereich vor den Grundstücken Seelingstraße Nr. 34 und Nr. 35 ergänzend strukturieren. Die Markierung des Bereichs vor dem Grundstück Nr. 34 entlang der Bordführung wird bis zur Vorstreckung ergänzt und es werden dort drei weitere Fahrradbügel aufgestellt. Die Anordnung der Bügel wird auch längs in Fahrtrichtung des Verkehrsstromes vorgenommen. Eine Aufstellung quer dazu birgt die Gefahr in sich, dass beim An- und Abschließen des Rades der Radfahrende mit dem Rad in den Fließverkehr geraten könnte und dies zu einem Unfall führt. Für aufwändigere Abstellanlagen sieht das Bezirksamt keine zeitnahe Umsetzungsperspektive am Standort. Präferiert werden Standorte mit größerer Kapazität, auf die im im Frühjahr 2019 erwarteten Fahrradabstellanlagenkonzept eingegangen wird. Das Bezirksamt bittet, den Beschluss damit als erledigt zu betrachten.
Reinhard NaumannOliver Schruoffeneger BezirksbürgermeisterBezirksstadtrat
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