Drucksache - 0219/5  

 
 
Betreff: Containerreserve für den kurzfristigen und temporären Schulersatzbau
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion DIE LINKE 
Verfasser:Schenker/Juckel 
Drucksache-Art:AntragBeschluss
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
27.04.2017 
7. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Schule Beratung
06.06.2017 
6. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Schule vertagt   
04.07.2017 
7. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Schule vertagt   
10.10.2017 
9. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Schule mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
12.10.2017 
13. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin vertagt   
16.11.2017 
14. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin vertagt   
14.12.2017 
15. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Antrag
Dringlichkeitsbeschlussempfehlung
Beschluss

Die BVV beschließt:

 

Die Drucksache ist durch Verwaltungshandeln erledigt.

 

Ursprungstext:

Das Bezirksamt wird beauftragt, sich bei den zuständigen Stellen auf der Landesebene für die Prüfung und ggf. Anschaffung einer landesweiten Containerreserve für den kurzfristigen Schulbau bzw. Schulergänzungsbau einzusetzen.

Eine Prüfung soll folgende Aspekte berücksichtigen:

 

  • Anschaffungskosten einzelner Containermodule
  • Herstellungszeiträume nach Beauftragung der Errichtung
  • Variabilität der Zusammensetzung einzelner Containermodule
  • Ausstattungsmöglichkeiten (Mensen, Fachräume, Klassenräume, Gemeinschaftsräume, Verwaltungseinheiten)
  • Betriebs- und Lagerungskosten der einzelnen Containermodule bei Nutzung und bei Nichtnutzung
  • Aufbau-, Abbau- und Transportkosten
  • Auf- und Abbauzeiträume
  • Transportmöglichkeiten/-schwierigkeiten
  • Zeitraum über welchen eine Nichtnutzung der Containermodule ohne Schädigung dieser möglich ist
  • Haltbarkeit und Nutzungsdauer von Containermodulen
  • Baugenehmigungsverfahren
  • Anforderungen zur Nutzung als temporäre Schulgebäude (Brandschutz, Barrierefreiheit, Flucht- und Rettungswege etc.)
  • Möglichkeit der Standardisierung von Planungsverfahren

 

Der BVV ist bis zum 30.06.2017 zu berichten.

 

 

Annegret Hansen

Bezirkverordnetenvorsteherin

 


 

 
 

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