Drucksache - 0490/5  

 
 
Betreff: Keine anlasslose Identitätsfeststellung von Obdachlosen in Parks: Soziale Lösungen statt Räumung und Generalverdacht
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:LINKE/SPD/Grüne 
Verfasser:Schenker/Juckel/Röder/Wuttig/Dr.Vandrey/Wapler 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
16.11.2017 
14. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin vertagt   
14.12.2017 
15. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   

Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Antrag
3. Version vom 07.11.2017
Vorlage zur Kenntnisnahme

Die BVV hat in Ihrer Sitzung vom 14.12.2017 beschlossen:

 

Das Bezirksamt wird beauftragt, darauf hinzuwirken, dass wohnungs- und obdachlose Menschen, die sich in bezirklichen Grünflächen aufhalten, keinem menschen-verachtenden Generalverdacht ausgesetzt werden.

Vielmehr fordert die Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf

soziale Lösungen verbunden mit individuellen Hilfestellungen für die betroffenen wohnungs- und obdachlosen Menschen von den zuständigen Abteilungen im Bezirk und im Land Berlin.

 

 

Annegret Hansen

Bezirksverordnetenvorsteherin

 

 

Hierzu wird Folgendes berichtet:

 

Obdachlose werden durch die Dienstkräfte des Allgemeinen Außendienst des Ordnungsamtes Charlottenburg-Wilmersdorf keinem Generalverdacht ausgesetzt, da anlasslose Identitätsfeststellungen nicht vorgenommen werden und auch nicht rechtmäßig wären.

 

Weder in Grünanlagen, noch auf öffentlichem Straßenland werden grundlos Identitäten von Obdachlosen festgestellt. Bei den regelmäßigen Kontrollen, die teilweise mit Dienstkräften des Polizeipräsidenten in Berlin durchgeführt werden, erfolgen Identitätsfeststellungen nur in anlassbezogenen Einzelfällen.

 

Auch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Sozialen Wohnhilfe, die punktuell Einsätze des Ordnungsamtes begleiten, führen keine Identitätsfeststellungen durch. Ihre Beratungen zu den Angeboten der Regeldienste erfolgen im Außendienst immer in allgemeiner Form. Eine Identitätsfeststellung erfolgt ausschließlich in den Beratungen in den Amtsräumen des Rathauses in den Fällen, in denen Klienten vorsprechen.

 

Zur Begleitung von Einsätzen des Ordnungsamtes werden Betroffene im Vorfeld durch geschulte Sozialarbeiter der Straßensozialarbeit, die bei Trägern angestellt sind, informiert. Sie sind zu einer Identitätsfeststellung nicht berechtigt.

 

 

Das Bezirksamt bittet, den Beschluss damit als erledigt zu betrachten.

 

 

 

Reinhard NaumannArne Herz

BezirksbürgermeisterBezirksstadtrat

 


 

 
 

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